Rheinische Landeszeitung vom 25. Januar 1938
Wie man Erbhöfe vernichtet
Eine ehrliche Teilung zu Wieffeldeich im Jahre 1759
"Auf unseren Schreibtisch flattert ein Aktenstück aus dem Jahre 1759. Ein Aktenstück, das in seinen Einzelheiten klar erkennen läßt, wie man früher bestrebt war, ehrlich unter den Nachkommen zu teilen, ohne Rücksicht darauf, ob dabei jeder der Erben auch so viel hatte, daß er von dem Erbe leben oder auf ihm seinem Broterwerb nachgehen konnte.
Das Aktenstück ist noch gut erhalten [...]. Die Akte trägt die Ueberschrift »Mäß- und Theils-Contract über Andreasen Küllers Nachgelassenes zu Wieffeldeich gelegenes Erbguth Johann Peter Küller, so dannen Johann Wilhelm Küller und Anna Catharina Küller betreffend.« Es heißt darin einleitend:
»Kund seyn hiemit welchergestalten die Erbgenossen von Andreasen Küller benenntlich: Johann Peter Küller, getraut mit Anna Christina Meigen, so dann: Johann Wilhelm und Anna Catharina Küller, beyde annoch ledigen standes Ihres von obengenanntem Ihrem Vater Seelig nachgelassenes zu Wieffeldeich gelegenes Erbguth unter sich zu dreyen theylen zur theylung auseinandergesetzet, um demnechst sothane Ihre Erbtheilung durch unterschriebenen land Mässer heut dato in besagte drey gleiche theile und looßer meßen und theilen. Die limitten mit nöthigen Steinpfählen absetzen, forthdwaß ferner dabey unter Ihnen Verabredet und Vergleichen worden Specificion laßen wie folgt.«
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(Die Spezifikation teilt den Hof in drei gleiche Teile von je 17,724 3/8 Morgen, obwohl es sich um ein 'Stammguth mit Schleiffkothen' handelt. Die Einzelheiten der Aufstellung interessieren weniger. Interessant sind nur die Bezeichnungen der verschiedenen Ortschaften und Straßen; denn es wird gesprochen von
»Bartlen, der Ort neben dem Fuhrwege, der heute Barl heißt;
vom Graßbleck (Grasbleiche), vom Heubanden, vom Ackerland,
von dem Feld neben der Burgstraßen und lüdorffer land,
von Wecks Wittibland und vom Bahrlerbeek,
vom sog. Rottfeld,
von Hartkops- Kesselsbeek oder -busch und
vom Schaaffensbusch,
von dem »kleinen Haus samt dabey gehöriger Scheur und Schmitten,
vom graßbleek neben Caspar Stoffels und Baurmannsfeld,
von Hartkops- und Tilmansfeld usw.).
In der Akte werden weiter Angaben gemacht über die »Theilung des Schleiffkottens und der Schmitte«, wobei genauer Wert darauf gelegt wird, daß ganz gerecht die drei Erben bedacht werden. Auch über die Möbel und Geräte, über die vorhandenen Messer und Haasen (weißen und schwarzen) werden Bestimmungen getroffen. Ebenso wird auseinandergesetzt, wie die »Ihro Churfürstliche Steueren-Schatzzehenden-Herrenfründen zustehenden« Pflichten erledigt werden sollen und wie das »aus der Richrather Gemarken anfallende Holz (»drey Rader Holtz«) verteilt werden soll, damit jeder »seinen einen dritten theil zugewießen bekommt.«
Abschließend heißt es:
»Damit ist also diese theilung zu jeder dero Erben genügen und wohlgefallen beschloßen, und darauß einer dem andern mit seinem anerfallenen Looßen und theil glücklich, vrey und gottes Seegen gewünschet. Hierzu eigenhändigen Unterschriften. So geschehen zu Wieffeldeich den 10. May 1759.«
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Die Unterschriften heißen:
Peter grah, geometer.
Joh Peter Küller
mit seiner Haußfrau Anna Christina Meygen.
Johann Wilhelm Köller.
Petter Lonsdorff als Vormünder.
Für die Ahnenforschung ist interessant, daß hier die Namen Küller und Köller unter einem Aktenstück vorkommen. Der Erblasser ist Oheim der Erben, also wird er auch wohl Köller heißen, wenngleich er sich mit Küller unterzeichnet. Das geht aus einem Nachtrag aus dem Jahre 1763 hervor, wo die »Haußfrau Anna Catharina« auch Köller unterzeichnet; nebenher ist die Unterschrift von Abraham Bauermann ersichtlich.
Grundsätzlich zu bemerken ist, daß durch diese ehrliche Teilung an alle Hinterbliebenen das Erbgut zerstückelt wurde, so daß schließlich keiner der Erben davon leben konnte. Die nationalsozialistische Regierung hat durch die Erbhofgesetzgebung einer endlosen Teilung ein Ende gesetzt, so daß die Erbhöfe immer erhalten bleiben."
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