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Erkenntnisse über die Schädlichkeit von Kinderarbeit
Kritische Stimmen blieben ungehört. Bis die preußische Regierung in Berlin auf eine fatale Folgeerscheinung aufmerksam wurde: Aus den Industriebezirken kamen immer weniger Rekruten. Der Gedanke lag nahe, dass die schwächliche Konstitution ganzer Jahrgänge auf das übermäßige Arbeiten der Kinder und Jugendlichen zurückzuführen war.
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Abb.: Rheinisches Industriemuseum Ratingen (Detail) |
Noch war es nicht weit her mit dieser Einsicht. Arbeitsangebote für Kinder erschienen hin und wieder auch im Solinger Kreis-Intelligenzblatt. Allerdings gab es auch Anzeigen, die Kinder für die betreffende Beschäftigung ausdrücklich ausschlossen. |
Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 5. August 1835
Es können mehrere Knaben und Mädchen von 8 bis 16 Jahren in meiner Knopffabrik Beschäftigung finden. Joh. Daniel Schwarte. |
Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter
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Fabrikschule. Abb.: Rheinisches Industriemuseum Ratingen (Detail) |
R e g u l a t i v
D. d. den 9, März 1839. |
Solinger Fabriken waren von den Beschränkungen dieses Gesetzes nur im Hinblick auf die Arbeitszeit betroffen. Es gab ein geordnetes Schulwesen; zwölfjährige Kinder hatten ihre dreijährige Schulpflicht bereits erfüllt. Jugendliche Arbeiter wurden in dieser Zeit in den Tabakfabriken und in den neu aufkommenden Taschenbügel- und Knopffabriken eingesetzt. Auch die Buchbindereien beschäftigten Jugendliche. Aber sie galten um 1840 noch als reine Handwerksbetriebe, ebenso wie die Schleifkotten, die erst 1845 von der Gewerbeaufsicht nicht mehr den Handwerksbetrieben zugeordnet wurden [Rosenthal 2. Bd. S. 304], und fielen nicht unter das Regulativ. |
Novelle der preußischen Gewerbeordnung:
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Aus den Jugenderinnerungen des späteren Amerika-Auswanders Hermann Enters
Eindrucksvoll geben die Jugenderinnerungen des 1846 in Barmen geborenen, späteren Amerika-Auswanderers Hermann Enters die Situation einer in bitterster Armut lebenden Weber-Familie Mitte des 19. Jh. im Wuppertal wieder. Von klein auf musste er beim Spulen helfen und noch vor seiner Konfirmation eine schlecht bezahlte Arbeit in einer miserabel ausgestatteten Riemendreherei aufnehmen. Das Wort Arbeitssicherheit war noch nicht erfunden.
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Novelle der Gewerbeordnung und Abschaffung der Kinderarbeit
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1883 Die Belegschaft der Zeche Karl in Langerfeld (heute Wuppertal) Abb.: Voigt o.J. S. 142
1883 war die Kinderarbeit abgeschafft; erst mit 14 Jahren durften Jugendliche im Bergwerk arbeiten. Der Junge links im Foto wirkt für 14 Jahre allerdings sehr schmächtig. Als Maskottchen wird er wohl nicht ins Bild geraten sein, sonst stünde er nicht mutterseelenallein abseits von der übrigen Belegschaft.
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1895 Das Bild zeigt die Belegschaft des Obenfriedrichsthaler Kottens an der Wupper. Die Kinder waren selbstverständlich dabei. Bild-Quelle: Stadtarchiv Solingen In den Heimarbeiterfamilien des Solinger Industriebezirks halfen die eigenen Kinder schon in jungen Jahren mit, in den Schleifkotten z.B. bei Polierarbeiten (das hieß: "den Quast drophaulen"), beim Sortieren der passenden Scherenhälften vor dem Schleifen, beim Reinigen der Messer von Öl und Schleifstaub und beim Einpacken der Schneidwaren. So wuchsen die Söhne frühzeitig und selbstverständlich in den Beruf ihrer Väter und Großväter hinein - ob sie wollten oder nicht, und die Mädchen in den der Schleifersfrau wie ihre Mütter und Großmütter. Trotz aller Belastungen und Gefahren des Schleiferberufs war ihre Situation eine völlig andere als die der Fabrikkinder. Dampfschleifereien im Solinger Industriebezirk |
Quellen:
Weitere Literaturhinweise zum Thema Kinderarbeit im Wuppertal, insbes. in Webereien:
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