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Häufig ist in der Geschichte der Schleifkotten davon die Rede, dass sie abbrannten und daraufhin neu errichtet wurden - oder auch nicht. Oft war Unachtsamkeit wie auch "Unfug" die Brandursache. Zu der Zeit, als die Kotten noch mit Stroh gedeckt waren, reichte wohl schon eine vergessene Tabakspfeife oder der mehr oder weniger absichtliche Treffer einer Gewehr- oder Pistolenkugel aus, um sie in Brand zu setzen, z.B. beim Hillingsschießen, das noch bis ins 19. Jh. hinein in Solingen üblich gewesen ist.
Knapp 20 Jahre später schritt man zur Tat: "Die Bewohner des Dorfes Wald und umliegender Höfe schlossen sich zu einer Interessengemeinschaft zusammen und beschlossen am 21.01.1765 eine Brandordnung, die am 22.03.1765 von dem Solinger Richter Kannegießer bestätigt wurde" - mit Strafgewalt gegen Übertreter. [Rosenthal 2. Bd. S. 97] Dazu gehörte auch die Bereitstellung von Wasser. Das war bei den Kotten vorhanden - aber was hilft es, wenn niemand zum Löschen in der Nähe ist?
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"Den Grund für das häufige Niederbrennen der Kotten hat man wohl darin zu suchen, daß das Holzwerk vielfach mit Öl durchtränkt und die Baulichkeiten leicht aus Holz und Lehm gebaut waren. Ein Brand zur Nachtzeit mußte um so verheerender wirken, als weit und breit kein Mensch wohnte und daher ein Bekämpfen des Feuers meist zu spät kam. Gelegentlich soll freilich ein Niederbrennen auf Schabernack unter mißgünstigen Schleifern zurückzuführen gewesen sein, wovon manche Anekdote zu erzählen weiß." [Hendrichs 1922, S. 54].
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Konflikte und Lohnstreitigkeiten werden zwar bei verschiedenen Autoren thematisiert (z. B. Hendrichs, Rosenthal, Beermann u. a.), aber Boch ist in seinem Kapitel "Soziale Kontrolle und nächtliche Femegerichte in den Schleiferberufen" (im Stadtarchiv Solingen vorhanden) noch wesentlich tiefer in das Geschehen im letzten Drittel des 19. Jh. eingedrungen.
- 5/39, Der Solinger Messerschleiferverein. Untersuchungsakten Wilhelm Meiss und Ernst Bergmann wegen Diebstahls 1872, 1882-1883; - 5/157, Schleifer Gustav Fritz in Hingenberg wegen Bedrohung und Mißhandlung (betr. Arbeitskampf) 1872; - 5/227, Schleifer Gustav Lauterjung und Schleifer Robert König, beide in Dorp, wegen Bedrohung (Versammlung des Messerschleifervereins) 1877; - 5/252, Schleifer Karl und August Mutz in Wald wegen Mißhandlung 1872; - 5/280 Messerreider Albert Röhrig in Dorp (Messerreiderverein) 1872; - 5/518 u. 519, Messerschleifer Karl Kirschbaum in Solingen und Genossen wegen Erpressung und Vergehen gegen die Gewerbeordnung (betr. Messerschleiferverein) 1883-1884. Einen Carl Mutz und einen August Mutz gab es um 1864 und auch um 1880 im Zieleskotten. |
Julius Günther hat 1941 über diese "verbohrt-zünftlerischen Maßnahmen" klassenbewusster Schleifer - man könnte sie auch kriminell nennen - einen kurzer Artikel veröffentlicht: |
Rheinische Landeszeitung vom 18. Juli 1941 - J. G. -
Vom "Schleifergeblüt"Solinger Handwerkerstolz in alter Zeit
"Die im Jahre 1809 durch Napoleon erfolgte Aufhebung der Zünfte und Innungen, zu denen auch die seit über 500 Jahren nachgewiesenen Solinger Handwerkerbruderschaften gehörten, konnte man lange danach nicht verschmerzen; denn in ihnen hatte sich bis dahin das Solinger Schwert- und Messerhandwerk in den Familien vererbt. Man bemühte sich weiterhin, die Söhne denjenigen Zweig des Solinger Schwert- und Messerhandwerks erlernen zu lassen, in dem Väter und Urväter einst tätig gewesen waren. Demnach war es auch schwierig, schulentlassene Söhne in diese Berufe hineinzubekommen, die nicht von diesen Handwerkern stammten.
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Ein Schmied im Weinsbergtal - wahrscheinlich ist dieser Vorfall aus dem Jahr 1839 gemeint, von dem Johann Peter Höfer, Bürgermeister in Höhscheid, seinem Landrat Bericht erstattet hat:
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KottendiebstahlVielleicht ging es hier nur um einen ganz gewöhnlichen Diebstahl, vielleicht aber auch um andere Motive: |
Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 20. März 1841
"In der Nacht vom 5. zum 6. d. Mts., sind aus dem sogenannten Hailer Schleifkotten, in der Bürgermeisterei Höhscheid, 300 Stück spanische Taschenmesser Nro. 6, aus dem schwarzen geschliffen und mit weißen knöchernen Heften versehen, die meisten mit dem Namen "F. Hürrthal" einige aber auch nur mit drei Buchstaben gezeichnet, gestohlen worden.
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Fabrikverein gegen KottendiebstahlDie betroffenen Schleifer versuchten sich gegen die zunehmenden Diebstähle, Brandstiftungen und Zerstörungen zu wehren. Im Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 26.06.1841 geht es unter der Rubrik "Etwas Zeitgemäßes" um die Gründung eines Fabrikvereins zum gemeinsamen Kampf insbesondere gegen den "Kottendiebstahl". Es fehlt nicht der Hinweis, es zunächst einmal durch Aufklärung und Überzeugungsarbeit zu versuchen. Wer hier unter einer etwas sperrigen Überschrift sein Statement zu den verschiedenen Abhilfe-Vorschlägen abgibt, geht aus dem Artikel leider nicht hervor: |
Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 26. Juni 1841
"Errichtung eines Fabrikvereins gegen Kottendiebstahl. -
Wirksamkeit des Vereins durch leitende und hindernde Maaßregeln zur Verhütung, Erschwerung und Vereitelung der Verbrechen. - Anstalt zur speziellen Ermittelung derselben.
Die erste Wirksamkeit gehe auf Anordnung von leitenden und hindernden Maaßregeln hin ... Vorzüglich: Unterricht zur Beschwichtigung des fatalen Vorurtheils des Zunftschleifers gegen fremde (heut zu Tage unabwendbare) Konkurrenz! Der Vorschlag ... "postenweise Bewachung des Kottens", ist beachtenswerth; wir fügen mehr empfehlend bey; Bewohnung: wo dies nicht angeht "äußere Beleuchtung". Eine beständige Kontrole der feindseeligen Konkurrenten (schwerer K.D.) und der verdächtigen, arbeitscheuen Individuen, deren Unterhalt bekanntlich für sich und die Ihrigen nicht zureicht: (gewöhnlicher K.D.). B. Spezielle Ermittelung.
Bey der Entdeckung ist die schleunige genaue Anzeige das erste und Haupterforderniß, um den Thäter durch Verfolgung der noch vorhandenen Spuren auszuforschen und dem Beschädigten das Seinige wiederzuverschaffen. Man fertige ein genaues Verzeichniß mit Beschreibung der Merkmale und Kennzeichen der Sachen; man lasse Abschriften davon oder Abdrücke der Zeichen, Muster ec. schleunigst umtheilen, an jedem öffentlichen Orte (Wirtshäuser) niederlegen und überdieß durch das Kreis-Intelligenzblatt ehestens kund machen; den Thäter und Anbiether bezeichnen; eine nützliche Haussuchung bewirken; auf die erste Anzeige eine Prämie öffentlich aussetzen, öffentlich Beloben ec. und mit unermüdeter Thätigkeit so fortfahren. -
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Quellen:
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