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Tod und Begräbnis

 


Ev. Friedhof Haan. Die Figur gibt es leider nicht mehr.
 
Alte bergische Sitten
    bei Tod und Begräbnis (Lomberg)

Beerdigungssitten (Schmidt)
Todesanzeigen
Leichenbegräbnisse im 17. Jh. (Rosenthal)
Handschuhe und Zitronen
Das Begräbnis der Selbstmörder in früherer Zeit
"Missbräuche"
Scheintot
Reklame
Grabsteine



"Früher", vor der Zeit der Intensivstationen und Pflegeheime, hatten die Menschen zum Sterben und zum Tod ein ganz anderes Verhältnis als heute. Der Tod war in das Leben der Menschen integriert wie Geburt und Heirat; das Sterben vollzog sich in aller Regel zu Hause. Der wirkliche, nicht der virtuelle Tod war allgegenwärtig. Es ist müßig, den alten Gepflogenheiten die modernen Praktiken des sterilen Sterbens an Schläuchen in den Kliniken gegenüberzustellen. Wer ohne Angehörige war, der starb auch früher allein und wurde "in der Stille" begraben.




Alte bergische Sitten bei Tod und Begräbnis

Dass man früher (wann ist das?) mit den Toten generell würdevoller umgegangen sei, scheint mir ein Märchen aus der guten alten Zeit zu sein. Diesen Eindruck vermittelt allerdings August Lomberg, der 1928 im Haaner Heimatbuch über die alten bergischen Sitten bei Tod und Begräbnis berichtet. Vermutlich ist das 19. Jh. gemeint.


"Beim Eintritt des Todes setzte man die Uhr still, verhängte den Spiegel und schloß die Fensterladen. Bis zur Bestattung ruhte alle Arbeit in Haus und Hof außer den allernotwendigsten. Den Sterbefall zeigte man sogleich den Nachbarn und Verwandten an.

Durch bestimmte Glockenzeichen erhielt bei den Katholiken auch das ganze Dorf Kenntnis davon. Aus der Art des Läutens konnte man das Alter des Hingeschiedenen erkennen. War der Hausherr gestorben, so zeigte man seinen Tod auch den Bienen an. [Wie das??] Nach außen hin wurde das Sterbehaus dadurch kenntlich gemacht, daß man einen schwarzen Flor an die Haustür band.

Vor allem aber bemühte man sich um den Verstorbenen selbst. Damit sein starrer Blick nicht andere nachziehe, drückte man ihm die Augen zu. Um ihm den Mund zu schließen, band man ihm ein Tuch um Kopf und Kinn. Dann wurde der Körper gewaschen. Bei Kindern besorgten dies die Eltern, bei Erwachsenen die älteren Nachbarn. Hierauf zog man ihm das Sterbehemd an, das oft schon vor langer Zeit bereit gelegt war.

Da Särge im Dorf nicht vorrätig waren und für jeden Sterbefall vom Schreiner besonders angefertigt werden mußten, so konnte die Einsargung erst kurz vor dem Begräbnis stattfinden. Man bahrte daher die Leiche zunächst auf einem Schragen, dem sogenannten Schoof, auf: da blieb sie bis zum dritten Tage liegen. Dem Kinde gab man eine Blume, dem Erwachsenen einen Rosenkranz und ein Kruzifix in die gefalteten Hände. Zuletzt deckte man die Leiche mit einem weißen Tuch zu.... Nicht versäumte man auch, des Nachts in dem Sterbezimmer ein Licht anzuzünden.

Frühverstorbene Kinder begrub man in einem weißen Sarge, ebenso die Jünglinge und Jungfrauen; die Erwachsenen dagegen legte man in einen schwarzen Sarg. Heute herrscht bekanntlich die braune Farbe vor. Sobald die Leiche im Sarge ruhte, wurde das Stroh, auf dem der Tote gebettet gewesen, hinter dem Hause verbrannt.

Zur Teilnahme an der Beerdigung wurde durch eine besondere Person, den Leichenbitter, eingeladen. Er trug ein Stöckchen in der Hand, womit er auf die Tür klopfte, ging aber nicht in das Haus hinein. Für jeden, der nur abkömmlich war, galt es als unerläßliche Pflicht, dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen.

Die Beerdigung geschah fast ausnahmslos am Nachmittage. Da es zu jener Zeit besondere Leichenwagen nicht gab, so wurde der Sarg mit der Leiche auf einen einfachen Bauernkarren gesetzt. Das Gespann stellte einer der nächsten Nachbarn. Zwei Pferde zogen den Karren, nicht neben-, sondern hintereinander. Auf dem ersten Pferd ritt seitlings ein Knecht, angetan mit blauem Kittel, und neben dem zweiten Pferd ging zu Fuß ein zweier Knecht, ebenfalls im blauen Kittel.

Dem Trauerzuge schritt in schwarzer Tracht der Leichenbitter voran, der bei den Katholiken auch die Totenzettel verteilte. Unmittelbar hinter dem Leichenwagen zogen die trauernden Hinterbliebenen; ihnen schlossen sich die übrigen Verwandten und Nachbarn an. Die meisten trugen lange, radartige Mäntel und Hüte, die mit breiten Floren geschmückt waren. Es war üblich, die Leiche auch durch die Schulkinder begleiten zu lassen. Je stattlicher überhaupt der Zug, »desto größer war die Leiche.«

Während des Leichenbegängnisses läuteten vom Turm her die Glocken; es wurde »in drei Stürmen« geläutet. Vom Eingange des Friedhofs an bis zum Grabe wurde der Sarg getragen, bei Kindern und Ledigen von Junggesellen, bei Eheleuten von Verheirateten. Beim Abheben des Sarges achtete man genau darauf, daß er von vorne her aus dem Karren gezogen, während er beim Aufladen von hinten in den Karren geschoben wurde.

Nachdem der Sarg in die Gruft versenkt worden war und der Pfarrer das Gebet gesprochen hatte, traten die Angehörigen und Freunde herzu, um in drei Abständen eine Schaufel Erde auf den Sarg zu werfen. Auch streute man zum letzten Gruße wohl Blumen in die Gruft.

Die Trauer um den Verstorbenen setzte sich äußerlich fort. Für Eltern, Kinder und Geschwister dauerte sie ein Jahr und sechs Wochen. Man trug schwarze Gewänder und enthielt sich der rauschenden Feste und Vergnügungen. Die Frauen trugen um Kopf und Schultern ein schwarzes Schleiertuch. Die Trauerfarben stuften sich allmählich ab.

Der Erinnerung an die Verstorbenen war von jeher und ist auch heute noch ein Tag im Kirchenjahr geweiht: bei den Evangelischen der Totensonntag, bei den Katholiken der Allerseelentag."

[Lomberg S. 137-139]


Trauerzeit ein Jahr und sechs Wochen... Dabei fallen mir die Kirchenbucheinträge einer Haaner Familie aus der ersten Hälfte des 19. Jh. ein, der ein totes Kind nach dem anderen geboren wurde, und diejenigen, die lebend zur Welt kamen, wurden auch nur ein paar Monate alt. Endlose Trauerzeit für ein zunächst noch junges Ehepaar, eine endlose Folge vergeblicher Schwangerschaften für die Frau.

Die vielen Kinderbeerdigungen fanden den Haaner und Walder Kirchenbucheinträgen zufolge in aller Regel abends "in der Stille" statt, ebenso die Begräbnisse alleinstehender "verlebter" Menschen ohne Vermögen. In Solingen müssen wohl Anfang des 19. Jh. unter französischer Regentschaft eine Zeitlang generell die Beerdigungstermine auf den Abend gelegt und die Begräbnisse in aller Stille vollzogen worden sein. [Günther]


Max Schmidt schreibt im Jahr 1922 über die Beerdigungssitten:

"Einen ausgedehnten Umfang nahmen die Trauerfestlichkeiten ein. Abwechselnd hielten nach der Leichenaufbahrung die Nachbarn die Leichenwache. Nach der Bestattung folgte das Reuessen, an dem nicht nur die Verwandten, sondern auch die Nachbarn und sogar die entfernteren Bekannten teilnahmen. Gegen diese Sitte ist im Laufe der Zeit, vielfach aus hygienischen Gründen eingeschritten worden, sodaß sie in Vergessenheit geraten ist.

Ein seltsamer Brauch, zu dem ein Teil Aberglauben kam, hatte sich bis fast in die Mitte des vorigen Jahrhunderts [19. Jh.] hinein, bei den Landleuten, in unserer Nähe erhalten. Bei einer Beerdigung wurde der Sarg mit der sterblichen Hülle auf einem Karren, meist dem des größten Bauern, vom Hofe zum Friedhofe gebracht.

Im Äußeren wurde das Gefährt mit Grün und Blumen ausgeschmückt, während man das Innere mit Stroh auslegte. Das Stroh durfte, einem alten Glauben gemäß, nicht wieder zum Hofe zurückgebracht, aber auch nicht mit den Händen vom Karren geworfen werden. Die Folge war, daß man auf dem Rückwege mit dem Wagen ein Renntempo einschlug, damit das Stroh herunterrutschte. Wurde der Zweck nicht erreicht, drohte dem Hofe ein neues Verhängnis und um dieses in etwas abzuschwächen, ging man kurz vor demselben dazu über, das mißliebige Stroh anzuzünden. Nun waren die bösen Geister, die auch bei der Getreideernte eine Rolle spielten, wenigstens zum Teil gebannt."

[Max Schmidt S. 144]


Aber es konnten noch andere schlimme Dinge geschehen: "Wenn die Pferde vor einem Leichenwagen auf dem Wege aufgehalten werden, so wird bald wieder einer aus der Familie des Verstorbenen nachfolgen müssen." [Hans Schmidt S. 46] - Wie gut, dass es noch keine roten Ampeln gab.


Leichenwagen
 
1948
Leichenwagen in Haan
Aquarell 2003

Auch in der ersten Hälfte des 20. Jh. und auf dem Lande darüber hinaus wurden die Toten vielerorts noch mit zwei PS zum Friedhof befördert. Für Langerfeld (Wuppertal) beschreibt Voigt es so: Nach der Standrede (Aussegnung) folgte die Trauergemeinde dem Leichenwagen zum Friedhof: erst der nächste Nachbar, dann der Pfarrer und die Angehörigen, dann weitere Männer und Frauen gesondert, am Schluss der ebenfalls von Pferden gezogene Kranz-Wagen. [Voigt S. 43 f]

"Eine der letzten Sitten früherer Zeit war, daß die Leichenträger dem Verstorbenen ihre Handschuhe als letzten Scheidegruß in das Grab warfen. Diese Sitte hat uns der Krieg zwangsweise genommen, weil wir mit allem Material, das wir zur Bekleidung verwenden konnten, sparen mußten." [Max Schmidt S. 144] Das war 1922. Später wurde nicht mehr gespart, und diese Sitte lebte wieder auf.




Todesanzeigen

Auch nicht gespart wurde im 19. Jh. an den Todesanzeigen. In den regionalen Blättchen und Zeitungen wie dem Solinger Kreis-Intelligenzblatt erschienen sie in großer Zahl mit dickem schwarzem Rand versehen, mit mehr oder minder standardisiertem Text, mehr oder minder gefühlvoll und detailliert. Einige Beispiele:


Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 7. November 1835

Todes-Anzeige.
In einem Alter von stark 73 Jahren, von denen sie die letzteren in unserm häuslichen Kreise verlebte, ging heute unsere gute Schiegerinn und Schwester, die Jungfrau Maria Magdalena Hilger, an den Folgen allmähliger Abnahme der Lebenskräfte, aus diesem, still und geräuschlos vollbrachten Leben, durch sanftes Einschlummern zum bessern Jenseits; welches wir Verwandten und Freunden hiermit anzeigen.
Solingen, den 4. November 1835.
B.Th. Korte und Frau.


Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 20. März 1841

Todes-Anzeige.
Gestern Abend verloren wir unsern guten Bruder Gustav Arnold Engels, früher Lieutnant im Königlichen 28. Infanterie-Regiment, zuletzt Gerichtsschreiber zu Velbert, an einer Abnehmungs-Krankheit, die ihn, 35 Jahre alt, seinem kaum erstrebten Amte und unsrer Liebe, ach! zu früh entrückte! Er verschied in unserer Mitte schmerzlos und ohne den Todes-Engel zu gewahren, der ihm sanft hinüberwinkte.
Ueberzeugt von der herzlichen Theilnahme entfernter Verwandten und Freunde widmen wir ihnen diese Trauer-Anzeige.
Solingen, den 17. März 1841.
Die Geschwister des Verstorbenen.


Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 26. November 1853

Todes-Anzeige.

Dem Gebieter über Leben und Tod hat es gefallen gestern Abend 10 1/2 Uhr unsere liebe Gattin und Mutter Johanna Ursula Höhmann, geborne Kau, nach fünfwöchentlichem Krankenlager, mehrmals gestärkt durch die heil. Sakramente, in einem Alter von beinahe 46 Jahren, zu sich in die Ewigkeit abzurufen.
Weinend stehe ich mit meinen 5 unmündigen Kindern am Sarge der Verblichenen, Trost erflehend vom Allmächtigen bei diesem herben Verluste. Verwandten und Bekannten widmet diese Trauer-Anzeige
Der hinterbliebene Gatte nebst Kinder.
Solingen, den 22. November 1853.


Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 7. Dezember 1853

Todes-Anzeige.

Am 29. November a. c. ging Morgens gesund und munter unser theurer Gatte und Vater
Adolph Voos, nach der Scheuer bei Wald zur Arbeit; nachdem er den ganzen Tag über für die lieben Seinigen treu gewirkt hatte, stieß er Abends zwischen 8 und 9 Uhr, beim eiligen Nachhausegehen in der Dunkelheit gegen den dortigen niedergelassenen Barrier-Baum, und erhielt davon eine Kopf-Verletzung, an deren Folgen er heute, in voller Blüthe der Manneskraft, im 43. Jahre starb.
Drei unerzogene Kinder beweinen mit mir diesen unersetzlichen Verlust.

Deusberg, den 3. Dezember 1853.
Rahel Voos, geb. Bick, nebst Kindern.


Todesanzeige
 
Todesanzeige im
Solinger Kreis-Intelligenzblatt
vom 7. Dezember 1853

Solinger Kreis-Intelligenzblatt vom 14. Dezember 1853

Todes-Anzeige.

Heute Morgen halb 10 Uhr entschlief zu einem bessern Leben meine geliebte Gattin
Emilie Mathilde geb. Kayser, in ihrem 25. Lebensjahre, nach einem 36wöchentlichen schweren Krankenlager an der Lungenschwindsucht, wozu sich in den letzten Wochen noch die Wassersucht gesellte, nachdem ihr schon früher unser jüngstes Töchterchen in die ewigen Gefilde vorangegangen war. Weinend stehe ich am Sarge der früh Verblichenen.
Verwandten und Freunden widmet diese Anzeige mit der Bitte um stille Theilnahme.

Solingen, den 11. December 1853.
C. Ferd. Peiniger.




Leichenbegräbnisse im 17. Jahrhundert

Gehen wir nun mit Heinz Rosenthal weiter auf Zeitreise - zurück in die zweite Hälfte des 17. Jh. Damals muss das unpünktliche Erscheinen der Verblichenen zum Beerdigungstermin häufig zu Ärgernissen geführt haben:


Leichenbegräbnisse

"Immer wieder versuchte man dem entgegenzuwirken, daß die Leichen verspätet zum Kirchhof gebracht wurden. Im Jahre 1660 bestimmte man, daß sonntags die Begräbnisse um 8 bis 1/2 9 Uhr stattfinden sollten; mittwochs sollten die Leichen bis 10 Uhr auf dem Kirchhofe sein. Die Beerdigungen fanden vor dem Gottesdienste statt. Um die Pünktlichkeit zu erzwingen, wurde angeordnet, daß der Gottesdienst nach Ablauf dieser Zeiten beginnen solle und die Beisetzungen dann nach dem Gottesdienste stattfinden müßten.

Zum Teil hatten die Verspätungen ihren Grund in den schlechten Wegen. Es kam aber dem Trauergefolge gar nicht darauf an, die Leiche auf dem Kirchhof abzustellen und erst einmal ins Wirtshaus zu gehen. Dann mochte der Pastor warten, bis man in fröhlicher Stimmung zum Kirchhof zurückkam.

Vor dem Kirchhofe wartete der Stadtschulmeister mit den Schulkindern, die die Lieder bei den Beerdigungen zu singen hatten. Dem Stadtschulmeister standen hierfür Gebühren zu, gleichgültig, welcher Konfession der Verstorbene war. Das führte mit der Entwicklung des Schulwesens zu Unzuträglichkeiten mit den Lutheranern und den Katholiken.

Die Leidtragenden mußten während des Gottesdienstes auf den sogenannten Reubänken, die an der Rückseite der Kirche standen, Platz nehmen.

Der Kirchhof

Der Kirchhof ist das Reich des Totengräbers. Seine Pflichten waren in der Begräbnisordnung von 1660 festgelegt worden. ... Damit der Totengräber die Leute nicht wegen des Aushebens der Gräber übervorteile, wurde eine Gebührenordnung aufgestellt. Die Leichen wurden einen Sarg tief in die Erde versenkt. Wer verlangte, daß in seinem Grabe zwei Laden untergebracht wurden, mußte das Doppelte bezahlen.

In der engen Lage der Gräber, in dem Fehlen eines Grubenverzeichnisses in der Geschäftstüchtigkeit des Totengräbers, der schon einmal aus zwei Gräbern drei machte, in all dem lagen ständige Quellen von Zwistigkeiten, denn die Gräber waren zumeist erblicher Besitz. Diese Besitzrechte mußte das Konsistorium umständlich durch Zeugenvernehmungen entwirren. Erst 1768 wurde ein Grubenverzeichnis angelegt.

Spielplatz und Müllkippe

Bei der Erneuerung der Totengräberordnung 1669 wurde bestimmt, daß der Totengräber ein »ehrbares Kleid von schwarzem Leintuch« tragen solle. ... Außerdem wurde dem Totengräber auferlegt, darauf zu achten, daß von den angrenzenden Häusern kein Blut oder anderer Unrat auf dem Kirchhofe ausgeschüttet werde. Die Bewohner standen damals solch geweihten Stätten, wie es die Kirche und der Kirchhof waren, ganz anders gegenüber. Der Kirchhof war Spielplatz und, drücken wir es einmal ganz drastisch und gegenwartsnah aus, Müllkippe. Im 18. Jahrhundert wurde er als Aufmarschplatz der Junggesellen, die mit klingendem Spiel darüberzogen, benutzt, ja, auf dem Kirchhofe fand sogar der Pferde- und Eselsmarkt statt.

Makabre Gestalt

Es ... [gab] seit 1699 zwei Totengräber... Einer von ihnen war Johannes Nieton... Er war eine makabre Gestalt von der Art derjenigen, die Shakespeare im »Hamlet« auftreten ließ. Er scheute sich nicht, ein Grab, das erst ein Jahr alt war, von neuem auszuheben, den Sarg zu zerschlagen und den Leichnam zu schänden. Er wurde mit Suspension vom Amte bestraft, aber doch wieder auf Bewährung angenommen, bis man ihn 1719 doch entlassen mußte.

[Rosenthal, Die Heimat 6/1963, S. 23 f]


Allzu würdevoll klingt dies alles nicht - aber es ist ja auch schon über 300 Jahre her. Die Pünktlichkeit bekam man anscheinend auch nicht so schnell in den Griff: Die Begräbnisordnung von 1735, eigentlich nur eine Erneuerung der bisherigen, sollte die Leute wiederum zur Pünktlichkeit bei Leichenbegängnissen anhalten und "heimliche" Beerdigungen verhindern. [Rosenthal 2. Bd. S.95]

Ob wohl die damaligen Verbraucher wussten, dass die Ingredienzen ihrer Salben vom Friedhof stammten? Folgenden Vorfall aus dem 17. Jh., wieder mit dem makabren Herrn Nieton als Protagonisten, hat Heinz Rosenthal ausgegraben:


"Eine seltsame Einnahmequelle verschaffte sich der Totengräber Johannes Nieton. Ihm wurde 1699 untersagt, das Fett und das Schmalz von den Gräbern zu nehmen und öffentlich zu verkaufen. Vermutlich handelte es sich um das Leichenfett, das sog. Apodicire, das in feuchtem Boden eine paraffinartige Schicht um die Leichen bildet.

Menschenfett, das steht fest, wurde zur Salbenbereitung verwendet. Der Hildener Arzt Wilhelm Fabry berichtet, es wirke schmerzstillend. Als ungewöhnlich fand man jedenfalls diese Einnahmequelle des Totengräbers nicht, sonst wäre man strenger mit ihm verfahren. Es fällt auf, daß man ihm nicht den Verkauf an die Apotheken untersagte, sondern nur den öffentlichen Verkauf."

[Rosenthal 1. Bd. S. 294]


  Der in Hilden geborene Wilhelm Fabry (1560-1634) gilt als einer der Begründer der wissenschaftlichen Chirurgie.


Wecker

Herr Nieton hatte noch eine weitere Nebenbeschäftigung: "Die Pastoren legten Wert darauf, daß die Kirchenbesucher ihren Predigten zuhörten. Deshalb schufen sie 1699 das Amt des Schläferweckers und betrauten damit den genannten Totengräber. Er hatte die Anweisung, ohne Ansehen von Rang und Stand die Eingeschlafenen zu wecken.

Das ging einige Monate gut, bis ein junger Flegel, er ist nachmals mehrfacher Solinger Bürgermeister geworden, sich schlafend stellte und, als der Schläferwecker ihn anrührte, diesen mit einem Riedstock schlug. Darauf wurde das neue Amt abgeschafft und der Übeltäter von seinem Vater auf Jahre nach auswärts geschickt. Er kehrte erst nach sieben Jahren zurück und leistete Kirchenbuße." [Rosenthal 1. Bd. S. 294]

Der Name des Übeltäters war Eck.


Die Bevölkerung wuchs, das amtliche Hygienebewusstsein ebenfalls, und die Begräbnis-Modalitäten änderten sich. Ab 1784 mussten sich die Gemeinden an eine neue Verordnung halten:


"2227. - Den 4. May 1784. - A.

Aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten werden die Begräbnisse in den Städten allgemein verboten, und wird die Verlegung der Kirchhöfe auf freie, ausserhalb der Orte gelegene Plätze befohlen. Nur den Standespersonen und den Klostergeistlichen wird es gestattet, ihre Todten in besonders dazu (wie Backöfen) einzurichtende, und zu vermaurende Gruften in den Kirchen zu begraben. Die Beamten, die Geistlichkeit und die Kirchen- und Gemeinde-Vorsteher werden mit der Ausführung dieser Vorschrift beauftragt."
[Scotti Nr. 2227. 2. Teil, S. 675]




Handschuhe und Zitronen

In einer Aufstellung der Begräbniskosten eines im Jahre 1782 zu Pilghausen bei Solingen verstorbenen Klingenkaufmanns sind u.a. aufgeführt: "5 Rthlr 58 Stbr. für 13 Paar Handschuhe und ebensoviele Citronen für die Träger und Schulmeister". [A. Weyersberg, MBGV 9/1894 S. 121]

Im Bergischen Land war es früher insbesondere bei "Personen der besseren Stände" üblich, den Sargträgern eine Citrone auszuhändigen. "In Barmen erhielt sich dieser, zu Anfang unseres Jahrhunderts [= 19. Jh.] wohl allgemeine Brauch [...] etwa bis zum Jahre 1860. [...] Ihr Zweck scheint ursprünglich gewesen zu sein, dem häufig unvermeidlichen Leichengeruch entgegenzuwirken. Als nach der Einführung der Leichenwagen die Träger mit den Särgen weniger in Berührung kamen, wird man den alten Brauch allmählich fallen gelassen haben. Vielleicht wurde der Citrone zunächst aber auch eine symbolische Bedeutung beigelegt. [...]

Es mag noch erwähnt werden, daß in Elberfeld und hin und wieder auch anderwärts die Kutscher des Leichenwagens und der Begleitwagen heute noch ein Paar weiße, baumwollene Handschuhe im Trauerhause erhalten." [A. Weyersberg, MBGV 9/1894 S. 130]

O. Leihener aus Küllenhahn schreibt dazu, dass dieser Brauch um 1860 in der Gemeinde Cronenberg vereinzelt noch vorkam: "Ich habe selbst als Knabe gesehen, daß in meiner Nachbarschaft Citronen und schwarze Handschuhe an die Träger verteilt wurden. Es waren aber nur wohlhabende Familien, die es sich gestatteten, durch diese Ausgabe den Begräbnissen mehr Weihe zu verleihen." [O. Leihener, MBGV 9/1894 S. 131]

In Elberfeld hat sich der Brauch, den Trägern der Leiche eine Citrone und ein Paar weiße baumwollene Handschuhe zu überreichen, bis in die 1840er Jahre erhalten, "[...] ebenso das Tragen eines sogenannten ' Leichenmantels' und eines am Hute befestigten, über den Rücken bis an die Hacken herunterhängenden Schleiers bei dem männlichen Trauergefolge. - Bei dem der Beerdigung folgenden Mahle im Trauerhause (dem Liekenzech) war es üblich, aus langen holländischen Thonpfeifen zu rauchen, welche nebst dem nötigen Tabak zur Verfügung gestellt waren." [Gust. Schults, MBGV 9/1894 S. 131 f]

Nach der Elberfelder Chronik von Joh. Merken war es Ende des 18. Jh. hier Sitte, "das Trauergefolge vor und nach dem Gange zum Kirchhof mit Citronenbier zu bewirten." [O. Schell, MBGV 9/1894 S. 132]

Diese Notwendigkeit besteht heute nicht mehr. Zumindest weiße Handschuhe für die Sargträger sind aber immer noch üblich. Veranschlagt werden sie mit ca. 25 Euro - ohne Zitronen.




Das Begräbnis der Selbstmörder in früherer Zeit

"Die Beisetzung der Selbstmörder und solcher Personen, die - auch ohne eigene Schuld - plötzlich oder gewaltsam dahingerafft wurden, war vordem selten vom Geist christlicher Nächstenliebe getragen. Man fürchtete von diesen Toten unheimliche und gefährliche Einflüsse auf die überlebenden Mitmenschen. So nur verstehen wir es, daß dieselben unter dem Galgen oder an Kreuzwegen, oder auf dem Schindanger eingescharrt wurden. Das Volk widersetzte sich oft leidenschaftlich der Beisetzung dieser Personen auf dem Friedhof; höchstens in einer abgelegenen Ecke desselben wurde ihnen ein Ruheplatz gegönnt." [MBGV 4/1915 S. 74 f]

Der Volkswille setzte sich durch - in Übereinstimmung mit landesherrlicher, kirchlicher und bürgerlicher Obrigkeit.




"Missbräuche"

Als 1806 das Herzogtum Berg unter französische Verwaltung kam, legte die neue Behörde Wert darauf, dass bei Hochzeitsfeiern und Beerdigungen Missbräuche vermieden werden sollte. Als "Missbräuche" galten zu große Leichenzüge, Schmausereien und die an manchen Orten noch herrschende Gewohnheit, zwei bis drei Monate lang eigene Trauerkleidung zu tragen.

"An sich seien sie unschädlich, wenn es dabei bliebe, durch stille Begleitung des Toten seine Teilnahme an dessen Verlust zu beweisen. Die Leichenfolgen seien aber ausgeartet und ein Gegenstand des Luxus und zur Gelegenheit für Schwelgereien geworden, durch die viele Personen von der Arbeit abgehalten würden." [Günther] - Befürchtet wurden also Produktivitätsverluste durch Abwesenheit der Teilnehmer vom Arbeitsplatz! Aber welches Problem hatte die Obrigkeit mit der Trauerkleidung?




Scheintot

Die Menschen jener Zeit scheint ein ganz anderes Problem beschäftigt zu haben: die Angst vor dem Lebendig-Begrabenwerden. In seiner medizinischen Topographie des Kreises Solingen von 1823 geht Dr. Spiritus auf dieses Thema besonders ein. Wer kennt nicht die schaurigen Geschichten von Edgar Allen Poe, Zeitgenosse des Kreis-Physikus, über die Scheintoten:


"Lebendig begraben zu werden ist ohne Zweifel die gräßlichste unter den Qualen, die das Schicksal einem Sterbenden zuteilen kann. Und daß dies oft, sehr oft geschieht, wird kein Nachdenkender leugnen können. Die Grenzlinien, die das Leben vom Tod trennen, sind immer schattenhaft und unbestimmt. Wer vermag zu sagen, wo das eine endet und das andere beginnt?"
[Edgar Allan Poe]

Grabsteine
Friedhof an der ev. Kirche in Solingen-Burg,

Grabsteine
Grabsteine aus dem 18. Jh.


Ob es noch andere, ähnlich grässliche Qualen gibt, sei dahingestellt. Jedenfalls erließ, um hier eine Handhabe zu schaffen, 1820 die Medicinalpolizeit eine "Anweisung zur zweckmäßigen Behandlung der Scheintoten"; 1822 folgte eine "Verfügung, um das zu frühe Begraben der Scheintodten zu verhüten, worin festgesetzt wird, daß entweder die Autorisation [Erlaubnis] nur auf das Zeugnis eines approbirten Arztes über den wirklichen Tod ertheilt werden oder daß die Beerdigung erst nach 72 Stunden nach dem Tode erfolgen darf, welches sich auf die Juden erstreckt." [Spiritus S. 195]


Behandlung der Todthen, Leichenbegängnisse, Kirchhöfe
§ 81

"Das Schicksal, lebendig begraben zu werden, ist wohl das härteste, was den Menschen auf dieser Welt treffen kann, der bloße Gedanke daran ist so schauderhaft, daß er alles, was die Phantasie nur schreckliches zu ersinnen vermag, bei weitem übertrifft. Eine heilige Pflicht ist es daher für die Menschheit, alle Vorkehrungen zu treffen, daß keinem dieses fürchterliche Loos zu Theil werde.

Das anerkannt sicherste ist nun wohl die Anlegung zweckmäßiger Leichenhäuser, so wie sie in vielen großen Städten bereits existiren, indessen ist so etwas in kleinen mit ungemeinen Schwierigkeiten verknüpft. Auch bei uns wird daran noch sobald nicht zu denken seyn, möchte es nur vors erste gelingen, dem gemeinen Manne die Notwendigkeit, anscheinend Todte mit mehr Sorgfalt zu behandeln, einleuchtend machen zu können! [265] Denn eben dadurch kann dem Zustande des Scheintodes am ehesten vorgebeugt werden.

In der Regel werden die Todten hier zu schnell aus dem Sterbebett genommen, entkleidet und in einem kalten abgelegenen Zimmer aufgebahrt, statt daß man sie ... in ihren Betten lassen und die Leiche nicht eher als eine solche ansehen sollte, bis sich Fäulnis äußerte."

§ 82

"Die Beerdigung [267] erfolgt hier gewöhnlich nach drei Tagen, auch die Juden, welche früher vor Sonnenuntergange am nemlichen Tage begruben, werden zu diesem Termin angehalten. Die Leichenbegräbnisse geschehen entweder Abends ganz stille oder bei Tage mit kirchlicher Feier, letzteres ziehen bei uns die Landbewohner vor, dagegen die Städter und Dörfler schon lange diesem Gebrauch entsagt haben [268].

Wenn die Entfernung des Sterbehauses vom Kirchhofe nicht zu groß ist, so werden die Leichen zu Grabe getragen; die Anschaffung eines Leichenwagens ist bis jetzt nirgends im Kreise bezweckt worden [269].

Im Sommer werden die Träger von den Ausdünstungen der Todten sehr unangenehm afficirt [gereizt, berührt], welche ihre Mäntel, die hier fast überall bei der Leichenbegleitung üblich sind, und Kleider durchdringen, wodurch ... Gelegenheit zur Verbreitung ansteckender Krankheiten gegeben werden kann.

Eine die Gesundheit gefährdende Sitte ist es auch, daß die Leichenbegleitung solange bei dem Grabe stehen bleiben muß, bis der Sarg vom Todtengräber mit einer Lage Erde bedeckt worden ist; empfindliche Subjecte ziehen sich durch dieses längere Verweilen auf dem Kirchhofe bei stürmischer Witterung leicht bedeutende Erkältungen zu."

§ 83

"Die Kirchhöfe sind fast überall außerhalb den Orten zweckmäßig und schön angelegt, in den Kirchen ist seit vielen Jahren nicht mehr begraben worden. [272] In Rheindorf herrschte noch vor einem Jahre der Gebrauch, den Verblichenen am Begräbnistage während des Todtenamts in der Kirche auszusetzen, was seitdem aber von der hohen Regierungsbehörde aufs strengste untersagt worden ist."

[Spiritus S. 186 f]


Aus den Anmerkungen des Herausgebers Ralf Stremmel:

[265] Auf das Problem der Scheintoten richtete sich der Blick der Behörden und Mediziner damals schon seit längerem. Der Medizinalrat des Großherzogtums Berg publizierte etwa am 19.8.1808 ein Gutachten zu dieser Frage. Am 19.10.1821 gab die Düsseldorfer Regierung Anweisungen zur Behandlung von Scheintoten.

[267] Die Aussagen Spiritus' zu den Beerdigungsbräuchen decken sich ihrem Inhalt nach mit den Auskünften des Solinger Bürgermeisters auf eine Landratsanfrage vom Juni 1822. Die Drei-Tage-Frist war auch überregional üblich. Leichenpredigten, bei Lutheranern ohnehin nicht allgemein verbreitet, wurden ab 1804 mit der Friedhofsverlegung in Solingen ganz abgeschafft. Eine Friedhofskapelle existierte damals in Solingen nicht.

[268] Bereits 1807 hatte der Solinger Magistrat in einem Bericht an das Innenministerium des Großherzogtums Berg die Beerdigungsgewohnheiten der ländlichen Bevölkerung (Bestattung am hellen Tag mit Gesang und Leichenrede) als überholte Riten eingestuft. Statt dessen sollten die städtischen Beerdigungen (Bestattung im Stillen und in der Dämmerung mit geringer Leichenbegleitung und nur wenig aufwendiger Beköstigung der Gäste im Anschluß) gefordert werden. Vgl. Julius Günther.

In Stadt und Land trugen bis nach 1850 die männlichen Beerdigungsteilnehmer einen bis an die Knöchel reichenden schwarzen Mantel sowie einen Zylinder mit schwarzer Schleife, wogegen die Frauen ein schwarzes Regentuch wählten. Der Sarg wurde im allgemeinen auf einer Bahre, bei breiteren Friedhofswegen auch auf einem Karren zum Grab gebracht.

[269] 1838 existierte allerdings ein Leichenwagen in Solingen.

[272] Aus Gründen der Hygiene (Trink- und Grundwasserreinheit, Ausdünstungen), der Gesundheit (Ansteckungsgefahr, die bei Epidemien von Toten ausgehen konnte) und des innerstädtischen Platzmangels strebten die Staatsregierungen schon im 18. Jh. nach einer Verlagerung der Friedhofe von der unmittelbaren Umgebung der Kirchen in städtische Randbezirke. Eine entsprechende kurfürstliche Verordnung bestand z. B. im Bergischen seit 1784.

Auch das preußische 'Allgemeine Landrecht' schrieb 1794 in § 184 vor, Beerdigungen sollten nicht mehr in Kirchen und bewohnten Gegenden der Städte erfolgen. Ähnliches verlangte ein französisches Dekret ('D'écret sur les sépultures', 12.6.1804), das auch im Großherzogtum Berg zur Geltung kam. Der preußische Innenminister gestand jedoch 1819 ein, daß sich auf dem platten Land eine Verlegung der Friedhöfe oft nicht erzwingen lasse. So fanden etwa auf dem katholischen Solinger Friedhof zwischen Rathaus und Küsterhaus noch bis 1834 Beerdigungen statt. Die protestantischen Gemeinden in Solingen hatten ihre Kirchhöfe indes 1804 ausgelagert. In Wald schloß man ein analoges, 1807 begonnenes Unternehmen 1815 ab, in Gräfrath weihte man den neuen Kommunalfriedhof 1823 ein.
[Stremmel S. 186 f]


Friedhof

Parkfriedhof in Solingen-Gräfrath:
Grabsteine aus dem 18. und 19. Jh.
Darunter sind zahlreiche Gedenksteine bekannter Solinger Klingenhandwerker-Familien.
Herbst 2002
 
Friedhof



Reklame

Etwas Werbung darf zum Schluss natürlich nicht fehlen 

Da es in hiesiger Stadt und Kreise Solingen bei Begräbniß der Leichen öfters an sogenannten Leichen-Mänteln mangelt, so habe ich deren ein Dutzend angeschafft und auf eine sehr bequeme Art eingerichtet, und können solche bei mir für zweieinhalb Silbergroschen geliehen werden.
H. Häring, Kleidermacher auf der Johannisstraße.

[Anzeige vom 18. September 1830; zitiert in Die Heimat 11/1972 S. 44]

Neue Leichenmäntel nebst Schleier sind zu verleihen bei Isidor Capelle, Neustraße.

[Anzeige im Bergischen Volks-Blatt vom 29. März 1853; zitiert in MGBV 6/1895 S. 94 f]

Folgende - leider unbegründete - Notiz erschien im Bergischen Volks-Blatt vom 1. Juli 1853:

"In diesen Tagen sah man in hiesiger Stadt einen aus dem Kirchspiel kommenden Leichenzug, bei welchem diejenigen, die nicht nahe Verwandten des Verstorbenen waren, ohne Leichenmantel, mit Hut und dunkler Kleidung erschienen waren. Ebenso hatte auch eine Anzahl Frauenpersonen in schwarzer Kleidung, ohne das sogenannte Regentuch, den Abgeschiedenen zu seiner Ruhestätte geleitet. Es wäre in mehrfacher Beziehung zu wünschen, daß dieses Beispiel allgemeine Nachahmung finde." [Albert Weyersberg, MBGV 6/1895 S. 95]




Grabsteine

Alte Grabsteine sind häufig mit Symbolen verziert, deren Bedeutung in unterschiedlichen Quellen teilweise unterschiedlich erklärt wird. Insofern sind die hier genannten Deutungsvorschläge "mit Vorsicht zu genießen".



2007   Langenfeld-Reusrath
 
Engelkopf auf einem Grabstein von 1692. Engel sollen auf die Verbundenheit mit dem Paradies hindeuten.


2009   Solingen-Gräfrath, Parkfriedhof
 
Häufig zu sehen auf Grabsteinen des 18./19. Jh.: Ein Schmetterlinge als Symbol der Auferstehungshoffnung bzw. als Sinnbild der unsterblichen Seele. Oder: Schmetterlinge oder andere Insekten als Zeichen der Verwandlung oder Umwandlung eines Lebens in ein anderes.


2006   Wuppertal-Cronenberg
 
"O, Leben, o, Wonne,
ich bin frei."

Hier ein Schmetterling mit weiteren Symbolen:
Das Dreieck als Zeichen der Dreifaltigkeit mit dem Auge Gottes (Auge der Vorsehung).


2009   Wuppertal, Unterbarmer Friedhof
 
Schmetterling in einem Kreis: Kranz oder Kreis führen in sich selbst zurück und gelten als Symbol der Einheit und Vollkommenheit. Dieses Symbol findet man auch in Form der Schlange, die sich selbst in den Schwanz beißt. Diese Schlange gilt auch als Symbol der Weisheit und des ewigen Lebens.


2009   Wuppertal, Unterbarmer Friedhof
 
Auch hier sind mehrere Symbole vereint: Das Auge Gottes, ein aufgeschlagenes Buch, Anker und Palmwedel.


2009   Wuppertal, Unterbarmer Friedhof
 
Der Anker ist Symbol für das Leben oder für die Hoffnung auf die himmlische Seligkeit. Die immergrünen Blätter der Plame symbolisieren das ewige Leben und die Auferstehung. Die Palme kann aber auch Zeichen sein für Sieg, Freude und Frieden, der Palmwedel ein Symbol des Sieges über den Tod und für den Einzug ins Paradies.
Grabstein von 1830.


2009   Wuppertal-Schöller
 
Ineinander gelegte Hände als Zeichen der Verbundenheit. Grabstein aus dem 19. Jh.

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Quellen:
  • Günther, Julius: Sitten und Gebräuche bei Leichenbegängnissen im Bergischen. Solinger Tageblatt vom 23.11.1929
  • MBGV 9/1894 S. 121; 10/1894 S. 130-132; 12/1894 S. 165 f; 6/1895 S. 94 f; mehr dazu: MGBV 1896
  • Rosenthal: Solinger Sittenbilder aus alter Zeit. Die Heimat 6/1963
  • Rosenthal Bd. 1 (1973); Bd. 2 (1972)
  • Schmidt, Hans: Aberglaube im Leben der Solinger Bürger vor 150 Jahren
  • Schmidt, Max in: Schmidthäussler (1922) S. 140-145
  • Scotti (1821)
  • Spiritus (Stremmel, Hrsg., 1991)
  • Voigt (1996) S. 43 f

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