www . ZeitSpurenSuche . de


Mittelalter: Die Mark

Im Spätmittelalter war die Mark keine Münzeinheit, sondern eine Münzgewichtseinheit, die eine festgelegte Anzahl von bestimmten Münzeinheiten ergab. Die kölnische Mark war das wichtigste Münzgewicht in Deutschland. Sie wog ca. 234 g (die Angaben variieren) und wurde nie als Münze geprägt. Die kölnische Mark entsprach folgenden Münzeinheiten:


kölnische  Albus,      Schilling   Heller     Pfennig
Mark       Weißpfennig
  1           6          12          72         144
              1           2          12          24
                          1           6          12
                                      1           2
[Irsigler, Franz: Die wirtschaftliche Stellung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert (Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 65). Köln 1979. Zitiert bei Kreft, S. 33]

Folgende Angaben finden sich bei Gerd Müller im Zusammenhang mit den Hildener Lehnsgütern zur Zeit des Erzbischofs Engelbert II von Köln (1261-1274):

"Wir kennen bereits die für das ganze Mittelalter maßgebende Gleichung:

»1 Pfund Silber = 1/12 Pfund Gold = 24 Schillinge = 240  Denare.«
[Hildener Jahrbuch Bd.2 S. 43, zit. bei Müller]

Die 'Mark' wurde nun als Münzgewicht neben dem Pfundgewicht eingeführt und im 11. Jahrhundert in Deutschland erstmals urkundlich genannt. Bereits im 12. Jahrhundert erfolgte die Einteilung der Mark in 'Lot'. Dem folgte eine weitere Unterteilung in 'Quintel'. Die Gleichung dazu stellte sich daraufhin wie folgt dar:

»1 Mark = 2 Halbmark = 4 Vierdung = 8 Unzen = 16 Lot = 32 Setin = 64 Quintel«.

Das 'Quintel' (= Quentschen) wurde geviertelt in 4 'Richtpfennige' (= Pfennige)
und ein 'Pfennig' wog 1 Gramm.
Demnach waren 4 Gramm = 1Quintel
und weil 64 Quintel = 1 Mark waren, läßt sich leicht errechnen, daß die 'Mark' = 256 Gramm wog.
Zwei Mark waren also etwas über ein Pfund."

[von Ebengreuth, zitiert bei Müller S. 107]


nach oben


Kaufkraft-Tabelle 1967

Zeitraum     Münzeinheit        Kaufkraft 1967 ca.

1226-1375    1 Pfennig           1,10 DM
             1 Schilling         4,30 DM
1376-1450    1 Schilling         7,80 DM
1451-1545    1 Schilling         5,40 DM
1546-1572    1 Reichstaler      69,00 DM
1611-1622    1 Reichstaler      45,00 DM
1622-1775    1 Reichstaler      32,50-43,00 DM
1839-1855    1 preuß. Taler     14,70 DM
1854-1863    1 preuß. Taler      9,00 DM    [Verdenhalden]

Nur zur Erinnerung: 1 Euro = 1,95583 DM.

Leider ist die Tabelle schon älteren Datums. Unabhängig davon sollten diese und ähnliche einfache Vergleichsrechnungen nicht allzu ernst genommen werden, selbst wenn sie sich nicht bis ins Mittelalter vorwagen. Aussagekräftiger (seriöser) sind Vergleiche der Preise einzelner Waren in bestimmten Landesteilen in Relation zu den Einkommensverhältnissen "damals" und heute - was einen realistischen Vergleich natürlich sehr aufwändig macht.


nach oben


Einzelne Münzeinheiten ab 1363

Die folgenden Angaben stammen, soweit nicht anders gekennzeichnet, aus alten Aufzeichnungen des Hofes Elp 4 in Haan sowie aus Funden aus dem Düsseldorfer Hauptstaatsarchiv. Sie wurden durch Angaben aus der Literatur ergänzt.


1826: Verrechnungspreise bei Zehntablösung

Zeit      Münzeinheit

1363      marca
          "Das Wort 'marca' bedeutete, daß die übergebenen Silberstücke
          durch eine Münzbehörde mit einer Marke als echt bestätigt
          worden waren. 1 'marca Coloniensis' = Kölner Mark hatte damals
          234 Gramm Feinsilber". [Vollmar]
          [Vgl. Holthauser Höfe in Haan]

1363      3 Mark cölnisch           = 1     Schudet (Schild)
                                            franz. ecu (Silbermünze)
          1 Schudet (solidi)        = 1     Schilling

1502      1 Kaufmannsgulden         = 20    Weißpfennig cölnisch
                                            (Rechnungseinheit)
1503+1611 1 oberländ. Gulden        = 24    Weißpfennig
1527      1 Blamüser                = ½     Stüber
1575      1 alter Schild            = 1 ½   Goldgulden

1600      1 Schilling               = 6     Stüber   = 1/8 Taler
          1 Schilling               = 12    Pfennig
1611      1 Reichstaler             = 75    Albus
1611-75   1 Taler cölnisch          = 52    Albus
1620      1 Reichstaler             = 3     Gulden + 12 Albus
1680      1 Reichstaler             = 80    Albus (Weißpfennig)

um 1700   1 Gulden                  = 60    Kreuzer
          1 Batzen                  = 4     Kreuzer        [Lomberg S.78]
          1 Reichstaler Frankfurt   = 90    Kreuzer        [ebd.]
                                    = 22 ½  Batzen         [ebd.]
          100 Reichstaler Frankfurt = 97 ½  Reichstaler Elberfeld
          1 Reichstaler             = 100   Albus leicht
                                    = 60    Stüber
                                    = 20    Blaffert
                                    = 1 ½   Taler cölnisch
                                    = 1 1/3 Taler bergisch
          1 Albus                   = 12    Heller
          1 Stüber                  = 16    Heller

um 1750   1 Goldgulden              = 112   Albus cölnisch [Kellnerei Solingen]
          1 Gulden cölnisch         = 24    Albus          [ebd.]
                                    = 18    Stüber         [ebd.]
          1 Mark                    = 6     Albus          [ebd.]

18. Jh.   Münztabelle von Jülich-Berg

1821      Stüber wurde außer Kurs gesetzt

1874-76   Geldänderung in Deutschland von Thaler zu Mark
          (Auch Maße und Gewichte wurden einheitlich neu festgelegt.)
          1 Reichstaler = 3 Mark [lt. H. W. Hillebrand, Lehrer in Mettmann]

1927      1 Goldmark    = 1/2790 kg Feingold
          1 Goldmark    = 1 Reichsmark

nach oben


Münzabmachungen vom 1. September 1620

Die folgende Regelung, 1620 getroffen zwischen dem Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg und dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm, Herzog von Jülich und Berg, ist Ausdruck eines dringenden Handlungsbedarfs und sollte alle währungsbezogenen Unklarheiten beseitigen. Gelungen ist dies nicht. Die Abmachung ist abgedruckt in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen Jülich / Cleve / Berg von J.J. Scotti (1821) und ist hier wörtlich wiedergegeben.


205 - - Ohne Erl. Ort den 1. Sept. 1620. - G.

Georg Wilhelm, Churf. zu Brandenburg ec. u.
Wolfgang Wilhelm, Pfalzgraf ec., Herzoge zu Jül., Cleve u. Berg ec.

Zur Regulirung des im höchsten Grade verwirrten Münzwesens, in denjenigen Landen, wo die Münzen zu kursiren pflegen, wird die nachstehende Werthschätzung der fernerhin im Umlauf erhaltenen Münzen u. eine Abzeichnung mehrerer schon jetzt und anderer vom 1. Jan. l. J. an verbothenen und verrufenen Gold und Silbermünzen, mit beigesetztem Werthe der einstweilen noch Geduldeten (wobei 75 alb. köln. auf 1 Rth. gerechnet sind) zur allgemeinen Nachachtung publizirt.

Gold-Münzen

1 guter Goldgülden auf des h. Reichs-Fuß und Gehalt gemünzt 4 Gulden.
1 alter Rosenobel 12 Gülden.
1 neuer Rosenobel 11 Gülden 18 Albus.
1 alter Schiff und Henrikus Nobel 10 Gülden 16 Albus.
1 alter Schiff und Flämische [Nobel] 9 Gülden 12 Albus.

1 doppelter Dukat (der einfache zur Hälfte) 10 Gülden 16 Albus.
1 doppelter Gulden Albertiner 7 Gülden 4 Albus.
1 englischer Jacobiner und Niederländischer Rider 14 Gülden 8 Albus.
1 alte doppelte Milröß 10 Gülden 16 Albus.
1 neue vierfache Portugalische Crusat 17 Gülden.

1 alte kleine Crusat mit dem + und † 4 Gülden 21 Albus.
1 Sonnen und Franze Cron 4 Gülden 21 Albus.
1 Spanische Pistolet und Burgundische Cronen 4 Gulden 21 Albus.
1 Italienische Pistolet 4 Gülden.
1 alter Engellot 8 Gülden.

1 alter gulden Lev 6 Gülden.
1 neuer Geldrischer und Frisischer Ryder 4 Gülden 15 Albus.
1 Lütticher Goldgülden 3 Gülden 12 Albus.
1 Kaiser oder Carolus und Clemer Gülden 2 Gülden 12 Alb.

Silber-Münzen

1 alter valuirter Reichsthaler 3 Gülden 6 Albus.
1 neuer Brabänder oder Burgund. Thaler 3 Gülden 4 Alb.
1/2 und 1/4 (im Verhältnis)
1/8 idem oder 1 Brabänd. Schill. 9 Albus 6 Heller.
1 halber Schilling 4 Albus 9 Heller.

1 neuer Brab. silberner Dukaton 3 Gülden 23 Albus.
1 alter gewichtiger Königsthaler 3 Gülden 12 Albus.

5 unbeschnittene Königsörter, oder ganze englische Schillinge und halbe Franken, dem Königsthaler gleich, halbe alte und neue Kopfstücke, Realen, und halbe englische Schillinge, jedes Stück 8 Albus.

Halbe Realen, Blafferten und Stöters 4 Albus.
Spanische Matten, so gewichtig 3 Gülden.
Silberner Kaisers-Gülden, alter Berg. Thaler 2 Gülden 10 Albus.
Alter Seeländischer Thaler 1 Gülden 18 Albus.
Lütticher Thaler 1 Gülden 12 Albus.

Neuer Metzer Blancken 3 Albus 6 Heller.
Rader-Albus 2 Albus 8 Heller.
Rader-Schilling 1 Albus 4 Heller.
Vetmenger und Schillings-Pfennig 8 Heller.
Rader-Pfennige und Lupschen 2 Heller."

[Scotti Nr. 205, 1. Teil 1821, S. 72 f]

nach oben


Münztabelle von Jülich-Berg,   18. Jh. bis 1820

Bei der Vielfalt der Münzsorten und den unterschiedlichen Umrechnungen ist es "tröstlich" zu wissen, dass im bergischen Raum nach 1760 vorwiegend mit Reichstalern und Stübern gerechnet wurde. Im Alltag herrschte der Bergische Taler zu 60 Stüber vor (Münztabelle Jülich-Berg). Diese Umrechnung war relativ einfach, da ja die 60er Einteilung von der Zeitrechnung her geläufig ist (1 Stunde = 60 Minuten).

Wesentlich anspruchsvollere Kopf-Rechenaufgaben mussten z.B. die Bürger von Langerfeld (Wuppertal) lösen: Dort, auf preußischem Gebiet, galt offiziell der preußische Taler zu 78 Stüber. [Voigt S. 94 f]

Die in der folgenden Münztabelle aufgeführten Geldsorten nach ihrem Wert in Euro und Cent zu beziffern ist aufgrund der fortlaufenden Geldwertänderungen nahezu unmöglich. Die folgende Tabelle müsste Brors 1910 veröffentlicht haben; die Mark- und Pfennig-Werte müssten sich also auf diese Zeit beziehen. Leider habe ich die Quelle bisher nicht gesehen. Eine frühere Veröffentlichung befindet sich im "Practischen Schulbuch der allgemeinen Rechenkunst und Geometrie" von Schullehrer Daniel Schürmann (1752-1838).


Reichs Reichs Schil- Blaffert Stüber   Albus   Füchse   Heller  Mark+Pfennig
-taler  -ort   ling
1        4       8       20       60      80     240      960     2   30
-        1       2        5       15      20      60      240     -   57 ½
-        -       1        2 ½      7 ½    10      30      120     -   29
-        -       -        1        3       4      12       48     -   11 ½
-        -       -        -        1       1 1/3   4       16     -    3
-        -       -        -        -       1       3       12     -    2 7/8
-        -       -        -        -       -       1        4     -    1
[Brors; Schürmann]

TalerTaler
Taler, Ende 16./Anfang 17. Jh.

Bergischer Stüber 1785Bergischer Stüber 1785
Ein halber Stüber Bergisch 1785, Vor- und Rückseite
 
  Mehr bergische Taler mit Bild und Kommentar

  Über den Schullehrer Daniel Schürmann



Edikte und Verordnungen zum Münzwesen waren im Bergischen Land überaus zahlreich und detailliert. Z.B. erscheint anno 1494 in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen von J.J. Scotti eine umfassende Ordnung der Gulden und Silbermünzen mit ihrem Wert in "marck".

Z.B. wird am 27.11.1761 die "Ein- und Durchfuhr der verrufenen, clevischen 1 und 2 Stüber, desgleichen der 4 Kreuzer oder Batzen-Münzen [...] bei Konfiskations- und einer Brüchten-Strafe von 50 Goldg. verboten", "weil eine große Anzahl falscher Nachschläge cirkuliren".

Z.B. werden im Edikt vom 03.04.1765 alle noch nicht aus dem Verkehr gezogenen Münzen bewertet und die nicht genannten "für ausdrücklich verrufen geachtet". Die Bevölkerung scheint dennoch ihre Probleme gehabt zu haben, wie z.B. dieser Nachtrag zeigt:

"1994. - Den 23. Aug. 1766. - A.
Diejenigen, welche sich weigern, die Münzen zu ihrem tarifmäßigen Cours anzunehmen, sollen mit einer Brüchte von 25 Goldgulden, und wenn sie unvermögend sind, mit eben so viel Wochen Schanzarbeit bestraft werden." [Scotti 1821]


nach oben


Alte Münzsorten im Rheinland und Bergischen Land

Die folgenden Erläuterungen zu einigen Münz-Sorten stammen von Heinrich Strangmeier (Niederbergische Beiträge 1955), aus einem Aufsatz des Sprachforschers Leithaeuser (1899), von Harro Vollmar sowie aus einem Artikel im Solinger Tageblatt vom 04.01.1958 [ST].


"Albus

= rhein. Groschen, auch Weißpfennig (lat. albus = weiß) genannt, eine hochhaltige Silbermünze, die vermöge ihres Feingehaltes weiß war und weiß blieb; in Jülich-Berg vornehmlich vom Beginn des 16. Jhd. an geprägt, seit dem 17. Jhd. jedoch durch den Stüber verdrängt. Obgleich in Jülich-Berg zu Beginn des 18. Jhd. die Albuswährung verlassen wurde, bildete diese noch für lange Zeit die Berechnungsgrundlage für alle geldlichen Werte.
1 Albus = 12 Heller." [Strangmeier 1955 S. 300]



"Batzen

Silberscheidemünze vom Ende des 16. bis Mitte des 19. Jh., ursprünglich Münze der Stadt Bern mit deren Wappen, einem Bären (Betz), später und gelegentlich noch heute allgemeine Bezeichnung für 'Geld'. [ST]



"Blaffert

Bis 1824 gebräuchliche kölnische Silbermünze. Blaffert, vom mittellateinischen blaffardus = dasselbe wie albus, deutsch 'Weißpfennig', von franz. blafard = bleich, ahd. pleichfaro = bleichfarben, die Münze wäre also, wie der Albus, von der Farbe des Silbers benannt. Der Blaffert war um 1500 eine Münze im Werte von 4 Albus (um 1900 0,15 Mk.)." [ST]

"Blaffert = kölnische Silbermünze, 48 Heller geltend. [Strangmeier 1955 S. 300]



"Blamüser (Blaumüser)

war die volkstümliche Bezeichnung der seit 1527 in Nymwegen geprägten Halbstüber. Da in den Niederlanden Minderwertiges vom Volke 'blau' genannt wurde, erhielten die schlechten Halbstüber den Namen 'Blaue Mäuse' oder 'Blaumüser'. In Deutschland ging dieser Name auf eie größere Münze über, den Adler- oder Arendschilling, den Karl V. 1536 als 4-Stüberstück eingeführt hatte und der 1586, auf 6 Stüber gesetzt, zum Schilling gemacht wurde. Diese Münze wurde seit 1600 als Achteltaler in Westdeutschland in großen Mengen geprägt. [v. Schrötter S. 78, zit. b. Strangmeier 1955 S. 300]



"Denier

Im Mittelalter französische Münze = 1/12 Sou." [ST]



"Deut

Der Deut war die kleinste holländische Kupfermünze, bei uns bis 1820 bekannt. Das Wort Deut nahm dann die Bedeutung 'geringste Kleinigkeit' an, in Redensarten wie 'keinen Deut'. [ST]



"Drüthener

Der Drüthener (Drüttehner) kam erst mit dem Beginn der preußischen Herrschaft in Berlin und besonders seit der Einführung der preußischen Münzwährung 1818 allgemein in Gebrauch. Drüthener (= Dreizehner) hieß das Fünfgroschenstück, weil es den Wert von 13 früheren bergischen Stübern hatte." [ST]

"Drüttêner

[war] ein Fünfgroschenstück". [Leithaeuser S. 15]



"Dukaten

Die Dukaten werden auf das italienische duca (lat. dux = Führer, Herzog) zurückgeführt. Diese Münze ließ als Erster ein Herzog von Apulien schlagen. Die venetianischen Dukaten oder Zechinen wurden zuerst im Jahr 1283 geprägt." [ST]



"Enkel

Enkel bedeutet klein. Enkel-Gulden = kleine Gulden sind um 1600 erwähnt." [ST]



"Fettmännchen

Zur Zeit der bergischen Reichsthaler gab es eine Kupfermünze in der Größe einer Mark, jedoch im Wert von 1/2 Stüber, genannt 'Fettmännchen'. Am Rhein wurden in der Zeit von 1614-1730 Fettmännchen massenweise geschlagen. Den Namen führt man auf das aufgeprägte Brustbild eines wohlbeleibten Fürsten zurück. Auch als später statt des Bildes der Namenszug des Landesherrn gebräuchlich wurde, z.B. CT = Carl Theodor oder MJ = Max Joseph, behielt diese Münze den Namen 'Fettmännchen'." [ST]

"Fettmännken

war ein halber Stüber [...]. Fettmänneken soll nach Müller-Weitz (Aachener Mundart) zunächst die Bezeichnung für eine jülich-pfälzische Kupfermünze gewesen sein; auch die pfälzischen Soldaten hießen im Volksmunde Fettmännchen. Nach Holthaus pflegte man von einem Geizhals zu sagen: hä blift oppen fettmännken dôd. Müller meint, Fettmännchen führe seinen Namen wegen seiner Schwere, Adelung dagegen, weil ehedem ein wohlbeleibter Erzbischof oder Heiliger darauf geprägt gewesen [...]". [Leithaeuser S. 15]

"Fettmännchen, Vetmen, Vettmenge

= eine jülich-bergische Kupfermünze im 17. u. 18. Jhd. im Werte von 8 Heller. [Strangmeier 1955 S. 300]



"Florinen

Der Gulden wurde zuerst als Floren oder Florine von der italienischen Stadt Florenz eingeführt. Der Ausdruck Florinen bedeutet eigentlich Blumengeld oder Blumenstück, denn die ersten zu Florenz geprägten Gulden waren mit einer Lilie versehen. Der Florentiner Gulden wurde seit 1252 in Florenz geprägt. Der Gulden erhielt das Zeichen fl (Abkürzung für Florine)." [ST]  [Noch bis zur Euro-Einführung wurde der holländische Gulden bekanntlich mit hfl bezeichnet.]



"Friedrichsdor (Pistole)

Frühere preußische Goldmünze = 17 RM." [ST]



"Fuchs (voss)

Ein Fuchs war 1/4 Stüber, daher heute noch 'keinen ruden Voss' = keinen roten Heller." [ST]

Voss

"Ein viertel Stüber hieß ein voss; daher heute noch vösse = wenig Geld und kênen ruaden voss = keinen roten Heller." [Leithaeuser S. 15]



"Goldschild

Ein Schild war eine Münze mit dem aufgeprägten Wappen des Münzherrn. Die Schilde waren anfänglich Goldmünzen. Ein alter Schild galt zeitweise so viel wie 1 1/2  Goldgulden. Während des Mittelalters wurden im Rheinland auch Thalermünzen vielfach als Schilde bezeichnet. Daneben gab es noch Schildgroschen." [ST]



"Goldgulden

Aus dem Florin entwickelte sich der rheinische Goldgulden. Wie der Weißpfennig die reinische Silbermünze war, so galt der Gulden als die Goldmünze des Rheinlandes. Der Gulden ist nach dem Stoff des Prägematerials benannt; er hieß ursprünglich Gülden, d.h. der Goldene, weil er anfangs aus Gold geprägt wurde. Der rheinische Gulden kam seit der Mitte des 14. Jh. auf. Der Goldgulden wurde gegen Ende des 15. Jh. auch der "Vater des Thalers", der ein in Silber ausgeprägter Gulden ist. Unter den Goldgulden waren die rheinischen die besten." [ST]

"In der Kellnerei-Rechnung des Amtes Solingen f. 1750/51 wird (Bl. 6b) 1 Gg. mit 112 Albus Cöllnisch gleichgesetzt." [Strangmeier 1955 S. 300]

"Gulden, Goldgulden

Die rhein. Kurfürsten schlossen [?] 1386 ihren ersten Münzverein, wodurch der 'rheinische Gulden' in dem größten u. reichsten Gebiete Westdeutschlands die Haupthandelsmünze wurde und bis zum Aufkommen der Silberwährung um 1500 und noch länger blieb. Der Gulden hielt
      1386 = 3,396 Gramm Gold
      1425 = 2,77       " "
      1477 = 2,647     " "
      1490 = 2,527     " "
      1550 = 2,48       " "

Der Goldgulden verlor also im Laufe der Zeit immer mehr an Feingewicht. Nur der Goldgehalt wurde bei der Bewertung berücksichtigt. Als 1559 der silbenerne Reichsgulden geschaffen wurde, nahm der goldene Gulden den Namen 'Goldgulden' an. [v. Schrötter S. 229, zit. b. Strangmeier 1955 S. 301]



"Groschen

Mit diesem Namen bezeichnete man ursprünglich alle silbernen Dickmünzen zur Unterscheidung von den Brakteaten oder dünnen Silber-Pfennigen. Die Brakteaten (vom lat. bractea = dünnes Blech) waren mittelalterliche Hohl- und Blechmünzen aus dünnem Silberblech. Der Groschen hat seinen Namen vom lateinischen grossus (ahd. groz, franz. gros = groß, dick). Anfänglich war der Groschen eine Silbermünze. Es gab gute und schlechte Groschen." [ST]



Heller

"Münze, zweiseitig geprägt, benutzt zwischen etwa dem 13. bis 19. Jahrhundert, benannt nach der Ursprungsstätte Hall am Kocher. 576 Heller ergaben 1 Taler oder 12 Heller ergaben 2 1/2 Pfennig". [Vollmar]



Kastemännchen

"Der Ausdruck 'Kastemännchen' soll daher entstanden sein, weil in früheren Zeiten eine Münze von ähnlichem Werte zu bestimmten Terminen in den Bruderschafts- oder Zunftkasten abgeliefert wurde. Der Ausdruck 'Kastemännchen' fand so allgemeinen Anklang, daß er weit und breit über die Grenzen Kölns, wo er seinen Ursprung hatte, angenommen wurde." [Bethany S. 260]

Kastemännken

"Zunächst war Kastemännken oder Kastemännschen, auch Kassemänneken [...], der Name für ein 2 1/2 Groschenstück." Nur in Nassau (Runkel und Dillenburg) soll nach Kehrein dieser Name die preußischen 1/12 Thaler bezeichnet haben.

"Kastemännken ... gehört zu den Ausdrücken Kassendâler = preußischer Thaler und Kassengeld = preußisch oder Berliner Kurant. [...] Der erste Bestandteil weist also darauf hin, daß die Münzen Kassenmünzen, d.h. von den preußischen Steuer- und Postkassen angenommen wurden im Gegensatz zu den Fett- und Petermännchen und auch wohl französischen Münzen, die jene Kassen als als nicht vollgültig zurückwiesen.

Als das preußische Geld nach 1815 bewz. 1818 noch selten war, sagte Wöste in seinem westfälischen Wörterbuche, legte man die preußische Münze, die zu Händen kam, sorgfältig zurück, um bei den Königlichen Kassen fertig zu werden. Ein Kastemännchen wurde auch en halven drüttêner genannt." [Leithaeuser S. 15]



"Koninksdaler (Königstaler, Burgundischer Taler)

wurden in Deutschland alle niederländischen Taler genannt, die das Bild oder den Titel des Königs Philipp II. von Spanien trugen. Der von 1567 an von König Philipp eingeführte Burgundische Taler enthielt 26,253 Gramm Silber. In den spanischen Niederlanden schufen die Gouverneure Albert und Isabella im Jahre 1612 eine Talermünze, um den starken Silberzufluß schneller vermünzen zu können. Diese Münze bekam von dem einen ihrer Urheber den Namen Albertustaler. Hier wurden sie bis zum Ende der spanischen Herrschaft um 1700 geprägt. 1659-1802 wurde der Albertustaler in den Vereinigten Niederlanden geprägt. Da er ein Feingewicht von etwa 24,65 Gramm hatte, aber gleichen Wert wie der 25,98 g. Feingewicht besitzende deutsche Reichstaler genoß, wurde dieser von ihm verdrängt. [v. Schrötter S. 18 bzw. 89, zit. b. Strangmeier 1955 S. 301]



Mark

"In der Kellnerei-Rechnung des Amtes Solingen f. 1750/51 wird (Bl. 6b) 1 Mark mit 6 Albus gleichgesetzt." [Strangmeier 1955 S. 302]



Möhrchen

"Das 'Möhrchen' war eine alte, kleine Münze am Niederrhein, welche vom Jahre 1400 bis ins 16. Jahrhundert nachweisbar ist." "Eine Quadt Bier galt um das Jahr 1450 zu Lennep 3 Möhrchen." [Klein S.252]



Petermännken

war (nach Adelung) ein altes Sechspfennigstück. 'Petermännchen' soll sich von dem Bild des Apostels Petrus herleiten; "im Westerwald nannte und deutete man dieselbe Münze Patermännchen." [Leithaeuser S. 15]



"Radermark

= benannt nach dem Rad, dem Wahrzeichen v. Mainz." [Strangmeier 1955 S. 302]



Reichstaler

"Der Taler war die bedeutendste Weltmünze aller Zeiten und Länder unseres Planete. Er war seit 1566 als 'Reichstaler' die Hauptwährungsmünze des deutschen Reiches. Sein Feingewicht betrug 25,98 Gramm." [v. Schrötter S. 557, zit. b. Strangmeier 1955 S. 302]

"In Art. XXII der 'Stadt Düsseldorffischen Policey- und Tax-Ordnung' vom 7. Juli 1706, aufgerichtet durch Herzog Johann Wilhelm (gedruckt Düsseldorf 1728) S. 37 f wird 1 Rt. (zu 60 Stübern oder 30 Kaisergroschen) gleichgesetzt mit
          8 Schilling,
        80 Albus Cöllnisch,
      100 Albus leicht,
        20 Blaffert,
          1 1/2 Dahler Cöllnisch."

Der Reichstaler wurde (1627 in Hilden) auch Rx. oder Rxd abgekürzt (= Rix bzw. Rixdahler)

[Strangmeier 1955 S. 302 und 157]



"Rosenobel

(oder Ryal, lat. Rosa nobilis) = eine englische, von Eduard IV. geschaffene Goldmünze, die ihren Namen von der Rose auf beiden Seiten hat, wodurch sie sich von dem früheren Nobel unterscheidet. Sein Wert war 10 Schillinge, sein Gewicht 7,776 Gramm u. sein Goldgehalt 7,736 Gramm. Sehr häufig wurden die Rosenobel in den Niederlanden nachgeprägt; aber diese sind leicht an ihrem viel roheren Schnitt zu erkennen, wogen 7,69 Gramm und hielten 7,63 Gramm Gold." [v. Schrötter S. 573, zit. b. Strangmeier 1955 S. 302]



"Stüber (Stuffer)

= Silbermünze. Auf 1 Rt. gingen 60 Stüber." [Strangmeier 1955 S. 302]



Welmken

"Vor 30-40 [also ca. 1860-1870] Jahren kursierte hier am Niederrhein noch ein kleines holländisches 2 Centstück in Kupfer, das Welmken genannt wurde, wahrscheinlich vom Könige Wilhelm (holl. Wilm, Wilhelm) der Niederlande." [Leithaeuser S. 15]

Wellemken
"Das niederländische 1 Cent-Stück, 'Wellemken' oder 'Welmken' genannt, war bis zum Jahre 1872, wo die Markwährung eingeführt wurde, nächst dem belgischen 2 Centimes-Stück die in unserer Gegend verbreitetste ausländische Münze. Beide Stücke kursierten in großen Mengen und wurden als 2 Pfennige in Zahlung gegeben.

Das 'Wellemken' führte seinen Namen von der Prägung. Es zeigt nämlich, gleich anderen niederländischen Scheidemünzen, auf einer Seite ein gekröntes W, das den Namen Wilhelm des Königs der Niederlande andeutet." [Weyersberg 1899 S. 67]

Die Bezeichnung 'Welmken' soll sich später auch auf die belgischen Centimes übertragen haben, deren Import nach Preußen "des Agios halber nicht nur durch den kleinen Grenzverkehr, sondern sogar sackweise stattgefunden" haben soll. [Weyersberg 1899 S. 135]

[ST = Solinger Tageblatt vom 04.01.1958]

Leithaeuser weist darauf hin, dass s. W. die Ausdrücke Kastemännken, Fettmännken, Drüttêner, Petermännken und Voss nur im Rheinland (Barmen-Elberfeld, Köln, Aachen) und in den benachbarten westfälischen Gebieten nachweisbar seien. "Auch gehören sie zum Teil einer ganz bestimmten und beschränkten Zeitperiode an. Von Drüttêner und Kastenmännken wissen wir sogar, daß sie erst seit dem Beginne der preußischen Herrschaft in Berg und besonders seit der Einführung der preußischen Münzwährung 1818 allgemein in Gebrauch kamen." [Leithaeuser S. 15]


nach oben


Währungsprobleme beim Reisen in Deutschland

In der täglichen Praxis waren durch die Vielzahl gleichzeitig vorhandener Währungen Probleme vorprogrammiert, und sie erschwerten auch das Reisen im Deutschland der Postkutschenzeit. Der Schwede Per Daniel Amadeus Atterbom (1790-1855) machte seinem Ärger über dieses "eigensinnige Unwesen, welches in Deutschland herrscht", heftig Luft:

"Nicht bloß, daß das Münzwesen im allgemeinen in den verschiedenen Staaten auf abweichenden Grundsätzen und Voraussetzungen beruht, nicht nur, daß die inneren Wechselverhältnisse der besonderen Münzsorten die Aufmerksamkeit erschweren - zum Beispiel die süddeutschen Gulden und Kreuzer gegenüber den Talern und Groschen Norddeutschlands -, es nimmt auch jede Münzsorte für sich selber unaufhörlich, unter Beibehaltung desselben Namens, einen veränderten Wert an, ja, sie kommt sogar in einem und demselben Reiche unter ungleichen Prägungen und Inschriften vor, obwohl diese eine und dieselbe Bedeutung haben sollen.

Die preußische Münzrechnung würde übrigens nicht so verworren sein, wenn sie nur von dem eingewurzelten Wirrwarr durch die französischen Operationen loskommen könnte, nämlich von der unter Napoleons Gewaltherrschaft aufgekommenen Unterscheidung zwischen guten Groschen und der Groschen-Münze, einer schmutzfarbigen unechten Münze, die man noch nicht aus dem Umlauf zu ziehen vermochte. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, da 24 gute Groschen einen Taler ausmachen, zu dem sonst 42 Groschen-Münzen gehören.

Der Reisende kann anfangs leicht dazu kommen, seine Bequemlichkeiten doppelt zu bezahlen, wenn nicht die Wirtsleute und Verkäufer im allgemeinen den Wert der Münze, womit man bezahlen soll, ehrlich angäben. Aber in jedem Falle hängt es doch von ihrem guten Willen ab, aus der Unkenntnis eines Ausländers im Verkehr mit ihren Dreiern, Sechspfennigen und Gott weiß was sonst noch für Unterabteilungen dieses Plunders Vorteil zu ziehen oder nicht zu ziehen."

[Atterbom, zit. bei Lang S. 60 f]

Viele Reisende haben sich ähnlich geäußert. Die Verfasser von Reisehandbüchern versuchten, diesem Übel des Währungs-Wirrwarrs abzuhelfen, indem sie ihren Werken ausführliche Umrechnungstabellen beifügten. Daraus schlau zu werden, setzte allerdings überdurchschnittliche Rechenkenntnisse voraus. Dass der Reisende gelegentlich übers Ohr gehauen wurde, ließ sich nicht vermeiden.


nach oben


Das Kerbholz

Zu der Zeit, als noch viele Handwerker und ihre Kunden "des Schreibens unerfahren" waren, musste man sich bei der Zählung und Abrechnung von Lieferungen und Leistungen, die nicht sofort bezahlt wurden, anders helfen: mit einem der Länge nach gespaltenen Holzstab, in den über die beiden zusammengelegten Hälften Kerben eingeschnitten wurden. Den einen Teil des Kerbholzes behielt der Schuldner, den anderen bis zur Abrechnung der Gläubiger.

Auf beiden Hölzern, die mit den Initialen des Schuldners oder einem bestimmten Zeichen versehen waren, mussten die Einschnitte immer übereinstimmen. So konnte bei dieser einfachen Art der doppelten Buchführung, die noch im 18. Jh. und teilweise sogar noch Anfang des 19. Jh. praktiziert wurde, niemand übervorteilt werden. Musste gemahnt werden, so präsentierte der Gläubiger dem Schuldner anstelle der Rechnung das Kerbholz. War die Schuld beglichen, wurden beide Flächen geglättet. Dann hatte man nichts mehr auf dem Kerbholz und war wieder "glatt".


Kerbholz

 
2011
Kerbholz,
ausgestellt im Kölnischen Stadtmuseum,
Köln, Zeughausstraße

Wie mit dem Kerbholz verfahren wurde, ist in der Ausgabe 1894 der Monatsschrift des Bergischen Geschichtsvereins beschrieben:

"Das Kerbholz war ein je nach Umständen kürzerer oder längerer Stock und diente [...] als Schuld- und Quittungsbuch. In jenen Zeiten, wo die meisten Leute des Lesens und Schreibens unkundig waren, half man sich damit auf die einfachste Weise. Trat man z.B. vor hundert Jahren in einen Bäckerladen, so erblickte man in einer Ecke eine Reihe Stäbe, die unseren Halbmetermaaßen sehr ähnlich sahen und mehr oder weniger Kerbe (Einschnitte) enthielten.

Kam ein Kunde, der das Brod auf Rechnung entnahm, so nahm der Bäcker dessen Kerbholz, der Kunde legte das seinige daneben, und der Bäcker machte mit einem Messer eine Kerbe gleichzeitig in beide Hölzer. Bei der spätern Abrechnung legte man nun die Kerbstöcke wieder so nebeneinander, daß die Einschnitte zusammenfielen, woraus sich dann die Zahl der gelieferten Brote und die Schuldsumme ergab. Damit ein Kerbholz aber durchaus nicht mit einem unrichtigen Gegenstück verwechselt werden konnte, hatte jedes Paar sein bestimmtes Zeichen.

Mittels des Kerbholzes wurden auch Schulden und Abgaben in Raten bezahlt. Der Empfänger, sowie der zur Zahlung Verpflichtete hatten ein gleiches Kerbholz."

[Bethany, MBGV 7/1894 S. 101 f]

"Am Anfang unseres Jahrhunderts [= 19. Jh.] muß das Kerbholz noch eine bedeutsame Rolle auch im Bergischen gespielt haben. So schreibt J.M. Schwager in seinen ' Bemerkungen auf einer Reise durch Westfalen, bis an und über den Rhein', welche 1804 erschienen:

»Er (ein gewisser Moll zu Lennep); Anmerkung d.V.) hatte eine Essigbrauerei, und machte große Geschäfte; er hielt genau Buch, aber - mit Kerbhölzern. Ich bin oft in Remscheid Zeuge seiner Accuratesse gewesen; forderte man seine Rechnung, so griff er in die Tasche, und fand unter hundert Kerbstöcken den rechten heraus, las mit den Fingern Monath und Tag, wann seine Kunden ec. was bekommen hatten, las dann andere Kerbe, wie viel, und wieder andere, was darauf bezahlt sey, und er verrechnete sich nie. Bezahlte man ihm einen Abschlag, so bemerkte er zur Stelle, wie viel, bezahlte, man ihn aus, so löschte er, und notierte sich die neuen Kommissionen." - Es muß noch bemerkt werden, daß jener Moll blind war.

Nach Mitteilung eines Elberfelder Herren war der Kerbstock bis in die 20er Jahre unseres Jahrhunderts in den geschäftlichen Beziehungen zwischen Bäckern und Spezereienhändlern zu Elberfeld allgemein üblich. Am Ende des Monats erfolgte die Vergleichung der Kerbstöcke und die Abrechnung."

[O. Schell, MBGV 7/1894 S. 102]

"In einem Protokoll über einen Hölting (d.i. die jährliche Versammlung der Markgenossen, die regelmäßig am Donnerstag vor Pfingsten unter der ' Dingslinde' stattfand.) zu Sprockhövel aus dem Jahre 1634 findet sich folgende Stelle:

»Die alten Kerbstöcker und weil man darauf keine Richtigkeit finden können, sind deshalb soweit aufgehoben, daß zuforderst über alle Posten der Augenschein eingenohmen und demnächst mit dem Gewinn verfahren werden soll.« -

»Kerstein hat boven seiner Wieschen ein Orth eingezeunet, wofür keine Kerbe geschnitten.«

»Der Wechtenbruch ist ganz Mark bis boven den abgehauenen Bäumen, Homberg hat jetzo ungefähr 3 Schritt darbei gebauet, dafür keine Kerbe geschnitten.«

»Hummelsiepen Wiesche am Hegermann ist Mark und stehet davon ein Kerb geschnitten.«

»Das Mühlenkämpken ist Mark und hat es der Schulte eingezeunet, stehen darauf Kerber zu schneiden.«

»Die streitbahre Wiesche zwischen Homberg und Wittpot, daran hat Homberg ein Orth gezeunet, ist gesetzet auf zwey Kahren Heues, restiren zwei Kerben.«"

[Fr. Lehmhaus, MBGV 3/1894 S. 143]

Hinsichtlich der Kerbhölzer bedeutet dies lt. Bethany:

-   Kerstein und Homberg haben noch nichts gezahlt;
-   von der "Hummelsieper Wiesche" ist nur eine Rate bezahlt worden;
-   für das Mühlenkämpken wird ein Kerbholz angefertigt (d.h.: ein Steuerzettel ausgeschrieben);
-   von dem auf der "streitbahren Wiesche" eingezäunten Ort sind noch zwei Raten zu entrichten.
[Bethany, MBGV 7/1894 S. 101 f]

Anders als beim Bäcker, wo die Kerben für Schulden standen, wurde in diesen Fällen also für jede bezahlte Rate eine Kerbe geschnitten.

Kerbholz


Quellen:
  • Beermann (1993)
  • Bethany, M. (Elberfeld), MBGV 12/1898, S. 260
  • Brors, Franz-Josef: Unterbach (1910) [Quelle Stöcker]
  • Ebengreuth, A.L. v.: Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters und der Neueren Zeit, München und Berlin 1904, S. 41, 157 und 160
  • Klein, J.H., MBGV 12/1899, S. 252
  • Lang, Rudolf W.: Reisen anno dazumal. München 1971, S. 60 f
  • Leithaeuser: Ältere Münznamen. MBGV 1/1899, S. 14-16
  • Lomberg (1928)
  • MBGV 3/1894 und 7/1894
  • Müller, Gerd (1981) S. 107
  • Schrötter, Friedrich Frhr. v. (Hrsg.): Wörterbuch der Münzkunde. Berlin u. Leipzig 1930. [Zitiert bei Strangmeier 1955]
  • Scotti (1821)
  • Solinger Tageblatt vom 04.01.1958: Münzsorten im Rheinland und Bergischen Land [ST]
  • Stöcker, Friedhelm: Eigene Urkunden und Dokumente
  • Strangmeier (1955) S. 300-302
  • Verdenhalden: Alte Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet. Neustadt a. d. A. (1968) [Quelle Stöcker]
  • Voigt (o.J.) S. 94 f
  • Vollmar (1979)
  • Weyersberg, MBGV 3/1899 S. 67, und MBGV 6/1899 S. 135

      nach oben     

www.zeitspurensuche.de
Copyright © 2002-2011 Marina Alice Mutz. Alle Rechte vorbehalten.