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Gönrather Hof (Unten-Gönrath)

Unten-Gönrath
2006   Unten-Gönrath, das restaurierte frühere Gutshaus
 
13. Jahrhundert
14. Jahrhundert
15. Jahrhundert
16. Jahrhundert
17. Jahrhundert
18. Jahrhundert
19. Jahrhundert
20.-21. Jahrhundert




Der Gönrather Hof ist eigentlich erst in mein Bewusstsein gerückt mit dem Besuch des Schauspiels "Galgenrecht" nach einem Roman von Carl Schütz (1874-1948) mit dem "Solinger Stadtensemble" im August 2005. Die aufwühlende Geschichte um Liebesleid, Schuld und Sühne spielt vor dem geschichtlichen Hintergrund des Gönrather Hofes, als er noch der Abtei Altenberg gehörte. Seither allerdings begegnet er mir in der Solinger Geschichte immer wieder.

Das alte Gutshaus ist noch vorhanden. Es steht im Viehbachtal westlich der Untengönrather Straße und ist trotz der heute wenig idyllischen Umgebung ein erfreulicher Anblick, obwohl in unmittelbarer Nähe die "Viehbachtalautobahn" vorbeirauscht.

Der Gönrather Hof in der Hofschaft Untengönrath gehörte, wie auch der Höhscheider Hof, früher zum Solinger Fronhof. Beide Höfe werden in der Literatur oft in einem Atemzug genannt. Ihre Historie lässt sich bis ins 14. Jh. und vielleicht noch weiter zurückverfolgen.




13. Jahrhundert

Im 1. Band der Solinger Stadtgeschichte schreibt Heinz Rosenthal: "Unter der Gerresheimer Äbtissin Guda (1212-1232) wurde ein Heberegister aufgestellt, das Zinsabgaben von Bauern aus dem Solinger Gebiet enthält. Hiernach hatte das Stift Gerresheim Landbesitz in den beiden Kirchspielen Wald und Solingen. Genannt werden 22 Personen, die sich auf vielleicht 14 Höfe verteilen", darunter der Hof Gönrath. "Hierbei handelt es sich um Zinsgüter, nicht um Lehnsgüter; der Zins wird in barem Geld berechnet und an den Hof Dern (Amt Mettmann) geliefert." [Rosenthal 1. Bd. S. 36]

Dann klafft eine zeitliche Lücke - offenbar mit Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen.


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14. Jahrhundert

Eigentümer u.a. Grafen von Berg / Abtei Altenberg

Am 28.08.1340 verkaufte Heinrich von Wickede den Fronhof mit den zugehörigen Höfen Höhscheid und Gönrath und allen Gerechtsamen und Zubehör an den Ritter Engelbert v.d. Mark. Nach Moslers Auffassung gehörten die Höfe Höhscheid und Gönrath seit je zum Solinger Fronhof. [Rosenthal 1. Bd. S. 65 f]

Am 01.12.1358 veräußerte Engelbert v.d. Mark den Fronhof an den Ritter Heinrich von Oeft, "dieser aber verkaufte schon am 26.09.1359 den Hof mit dem Zehnten und dem Patronatsrecht (Kirchengift) an der Solinger Kirche an den Grafen Gerhard von Berg und die Gräfin Margerethe weiter." [Rosenthal 1 S. 66 f]

Am 16.12.1363 verkauften Gräfin Margaretha von Berg und Ravensberg, Witwe des Grafen Gerhard, sowie ihr Sohn Graf Wilhelm II. und seine Gattin Anna von Bayern den Fronhof mit allem Zubehör, damit auch den Gönrather und den Höhscheider Hof, für 3850 Goldgulden [Rosenthal: Goldschilde] an die Cisterzienser-Abtei Altenberg [Bauermann bzw. Lacomblet Urkundenbuch III 596 u. 503]. Damit wurde Altenberg auch das Hofsgericht unterstellt. "Nicht dem Hofsgericht unterstanden der Fronhof selbst und die Meierhöfe Höhscheid und Gönrath, wohl aber die von diesen Meierhöfen abhängigen Güter." [Rosenthal 1 S. 73]

Nach diesen vielen relativ kurz aufeinanderfolgenden Eigentümerwechseln blieb Gönrath die nächsten 440 Jahre im Besitz der Abtei Altenberg. Der Hof wurde von der Abtei verwaltet, aber durch Halfen (Pächter) bewirtschaftet, denen auch die Einnahme und Ablieferung des Zehnten von den übrigen Besitzungen und Ländereien des Klosters oblag.


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15. Jahrhundert

Pächter Michael Evertz Sohn

1458 ist im Heberegister der Abtei Altenberg als Pächter des Gönrather Hofes Michael Evertz Sohn angegeben. Als Halbscheid seines Ertrages (Pacht) hatte er an das Kloster abzuliefern: 24 Malter Hafer, 12 Malter Mangkorn (= Mischkorn), und zwar je zur Hälfte Gerste und Hafer, zwei Schweine (oder dafür zwei Kaufmannsgulden) und drei Gänse. - So lesen sich diese Angaben "original" im Urkundenbuch:

"It. Michael Evertz soen hait unsen hof zo Gunroid umb halfscheyt ind van unser helfte sall hie uns alle jar geven umbtrijnt 24 ml. ha. 12 ml. mankorns 1/2 g. 1/2 ha. 2 vercken off 2 koufmansgl. darvur ind 3 gense, zo leveren zom Aldenberge etc.w.o. (Debet dno abbati.)" [Mosler 1959 S. 191]

An der Höhe der Pacht änderte sich in den nächsten Jahrzehnten nicht viel: Nach dem Gesamteinnahmenregister 1499-1502 der Abtei "aus ihrem ländlichen und städtischen Grundbesitz nebst den darauf ruhenden Lasten "betrug die Abgabe 23 Malter Hafer, 10 Malter Mangkorn, zwei Schweine und 18 Hühner. [Bauermann 1962]

"Curia Goenroydt: a) myt dem zeynden daryn vallende dat 23 ml. ha., 10 ml. manckorntz, 2 vercken, 18 pull. et medietatem piscium." [Mosler 1959 S. 293]

Trotz fehlender Lateinkenntnisse meinerseits: Da kommt zur genannten Pacht wohl noch die Hälfte der Fische dazu. (?)





Am 22.02.1487 (Fest der Stuhlfeier des Heiligen Petrus) wurde das Gut ausgemessen. "Seine genaue Größe betrug damals 83 1/2 Morgen Ackerland, 7 Morgen Wiesen, 3 1/2 Morgen Wald, ferner 28 Morgen Busch, wahrscheinlich in Klauberg, die auch später noch mit verpachtet werden, und drei Weiher." [Bauermann 1962]

Rosenthal nennt etwas andere Größenordnungen für den Gönrather Hof:

"Er umfaßte 94 Morgen Ackerland, mit Wald und Wiesen 132 Morgen. Den Zehnten lieferten bei ihm ab: die Güter zum Kotten, Geilenberg (Geydenberg), zur Waard (Wairde), zum Nacken, zur Hübben (zor Huben), Schaffenmühle (in der Moillen), Oben-Mankhausen (2); dazu kamen noch sieben Morgen des in der Honnschaft Solingen liegenden Heidberger Hofes, der für sein übriges Land den Zehnten an die Johanniter leistete; von dem Hof zur Straßen, der zum Kirchspiel Wald gehörte, kam der Zehnte von 30 Morgen an Gönrath, weil diese Ackerflächen im Kirchspiel Solingen lagen.

Damit ist schon angedeutet, was diesen Bereich, in dem der Gönrather Hof lag, kennzeichnet: die Verzahnung des Besitzes und der Berechtigungen im Grenzbereich der beiden Kirchspiele. Das kommt auch in dem umfangreichen Verzeichnis zum Ausdruck, das man 1488 von den Splissen anfertigte, deren Zehntleistungen man dem Kloster Altenberg entfremdet hatte. [...]

Die Gönrather Höfe lagen so nahe beieinander, daß ihre Grundstücke nicht nur aneinander grenzen, sondern auch verschachtelt sein müssen. [...] Die Zehntansprüche Gönraths reichen tief in das Walder Kirchspiel hinein, noch über die Locher Straße hinaus bis an den Abhang des Lochbachtales gegenüber der Hofschaft Bech. [...] Die zur Hackhauser Honnschaft gehörende Hofschaft Limminghofen leistete keine Zehntabgabe. [...] Im Lehn [...] hatte Gönrath Anspruch auf einen Zehnten von sechs Morgen."

[Rosenthal 1 S. 86 f - dort auch weitere Details]


1488 werden im Altenberger Zehntenverzeichnis 'Liber decimarum' außer den Ländereien für Gönrath ein Haus, Scheunen und eine Backstube angegeben. [Lunkenheimer S. 1]


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16. Jahrhundert

Pächter van Hayn / Peter und Jenne

Vom 22.02.1510 stammt der älteste erhaltene Pachtbrief:

"1510 Februar 22. Abt Heinrich von A. verpachtet in Beisein seiner Mitbrüder Andreas, Pastor in Solingen, Johannes Kaplan daselbst, Johannes Kaplan auf der Abtei sowie der Freunde Wilhelm Francis, offermann zu Solingen, Wilhelm von Gunroid [Gönrath] u. Lentzes van Hoischit [Höhscheid] des Klosters Hof zu Gönrath mit seinem Busch im Cloiberg [Clauberg] u. dem von alters her zum Hof gehörigen Zehnten an die Eheleute Wilhelm van Hayn u. Kathrine.

Als Pacht sind ins Kloster zu liefern 23 1/4 ml. ha. [= Malter Hafer] 10 ml. Mischkorn Gerresheimer Maß, 18 Hühner, 2 Schweine; es erhält die Hälfte des Fischs im Hofsweiher u. soll seinerseits 'half vasel doyn u. die halfschit besetzen'."

"1580 November 11. Abt Gottfried Sundorf, Prior und Konvent von A. übertragen den Gönrather Hof auf 24 Jahre den Eheleuten Peter u. Jenne. Jz. nunmehr 28 ml. ha. [= Malter Hafer]; für 10 ml. g. [= Malter Gerste] 25 tl. köln. [= Taler kölnisch], 2 Schweine (dafür später 8 tl.) 1 Kalb, 20 Hühner, 200 Eier, 4 Käse je 18 Pfd., 12 Pfd. brauner Zucker u. im Advent 2 Wagen [Im Fischhandel übliche Gewichtsbezeichnung] Karpfen aus den Weihern. Der Kellner erhält ein Neujahr [= stattliches Geschenk], bei der Abrechnung der Konvent den Wein u. die Dienerschaft Schlüsselgeld. [...]

Die weiteren Pachtbriefe sind im wesentlichen wörtliche Wiederholungen."
[Mosler 1955 S. 323 Nr. 304]


Während man für den Höhscheider Hof das Burger Maß bei den Getreidelieferungen zugrundelegte, galt 1580 für den Gönrather Hof das Gerresheimer Maß. [Rosenthal 1. Bd. S. 72] Übrigens verfügte die Abtei auf ihren Höfen Gönrath und Höhscheid über gute Eichenbestände. [S. 146]

Die genannten Abgaben waren deutlich höher als die aus den früheren Pachtverträgen. Sie blieben nun bis mindestens 1749 unverändert. [Bauermann 1962]


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17. Jahrhundert

Pächter Peter und Jenne / Engel von Günrath / Peter und Mergen

Am 11.11.1605 wurde der Pachtvertrag mit den Eheleuten Peter zu Gunraidt und Jenne erneuert.

Am 17.02.1628 wurde mit Engel von Günrath und Nies ein Pachtvertrag abgeschlossen,
am 31.07.1646 noch einmal mit denselben, deren Sohn Peter und Mergin.
Am 22.02.1661 verpachtete Abt Johann Blanckenberg den Hof an Peter und Mergen.
Am 21.04.1679 wurde der Pachtvertrag erneuert.
[Mosler 1955 S. 323]

Im folgenden Pachtvertrag verlangt die Abtei als Jahreszins scharfe Solinger Naturalien:

Am 22.11.1675 verpachtete die Abtei 2 Morgen Land samt zugehörigem Busch, "vordem zum Gönrather Busch gehörig, zw. Land des Komturs zu Strunden u. der gemeinen Straße gelegen, an die Witwe Zilgen Soters; Jz. 3 rtl. u. 1 Paar gute Solinger Messer." [Mosler 1955 S. 323]

1685 wird als Pächter der Halfmann Peter genannt, der dem Weinmeister des Klosters Altenberg, Jan Jacobus Lohe, über den Zehnten in seinem Bereich berichtete. Vielleicht ist es noch derselbe Peter. [Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins, 53. Bd., S. 64 und 72; zit. bei Bauermann 1953]


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18. Jahrhundert

Pächter von Mercken / Weiler und Poolmann /
Caspers und Weilers / Schramm



 
1715
Detail aus der Ploennies-Karte.
Der Gönrather Hof ist mit dem Symbol
als "Freyer-hof" gekennzeichnet.

1724 hatte die Familie des Solinger Gerichtsschreibers von Märken ihren Wohnsitz auf dem Hof, wie im Zusammenhang mit einem Streit um einen Kirch- und Leichenweg erwähnt wird. [Lunkenheimer S. 3]

Am 05.05.1737 traten Franz Rudolf von Mercken, Amtmann des Grafen v. Virmont zu Nersen, und sein Bruder Johann Joseph von Märcken, Gerichtsschreiber des Amtes Miselohe, als Pächter die Nachfolge des Ehepaars Peter und Mergen an. [Mosler 1955 S. 323] (Die Namens-Schreibweise der beiden Brüder ist bei Mosler tatsächlich unterschiedlich angegeben.)

  Am 10.01.1742, am 08.04.1745 und am 20.06.1749 erscheint der Name des Gerichtsschreibers von Märcken zum Scheid als Schuldner in den Obligationsprotokollen für das Amt Solingen. In letzten Fall ist der Gläubiger Dr. Mathias Günther. [Staatsarchiv Düsseldorf - Berg, Gerichte XVI 6 Bd. II, S. 182, S. 320, S. 509]

Am 24.03.1749 wurde der Pachtvertrag nur mit Johann Joseph von Märcken erneuert. Er unterverpachtete die Halbscheid des Hofes (also die Hälfte) an die Eheleute Paul Weiler und Margarethe Poolmanns. Die Pacht betrug 40 Rthl., ein Schwein, 5 Malter Roggen, 100 Pfd. Butter, je drei Fass Rübsam (Raps) und Erbsen, täglich 1 Maß frische Milch und zum trocknen Weinkauf 40 Rthl. [Mosler 1955 S. 323]

Aufschluss geben diese Angaben insbesondere auch darüber, was jeweils auf dem Hof erzeugt wurde.

Johann Joseph von Märcken kam aber seinen Verpflichtungen dem Kloster gegenüber nicht nach. Altenberg hob den Pachtvertrag von 1749 wegen Zinsversäumnis auf und stellte von Märcken eine Gegenrechnung auf.

Am 15.05.1755 erging ein Urteil bei dem jülich-bergischen Hofrat, dass von Märcken den Hof zu räumen und den Pachtrückstand zu zahlen habe. Der aber war aber wohl nach wie vor zahlungsunfähig.

Erst am 05.01.1757 kam zwischen den Parteien in Köln ein Vergleich zustande. Altenberg ließ von den 160 Rthl. Pachtrückstand 100 Rthl. nach und verzichtete auf den Ersatz der Gerichtskosten. [Mosler 1955 S. 592 Nr. 846]

Bereits am 04.04.1755 hatte die Abtei den Hof als Ganzes dem bisherigen Unterpächterehepaar Paul Weiler und Margarethe Poolmanns verpachtet. [Mosler 1955 S. 323]

Am 07.02.1777 wurde mit den Eheleuten Johann Caspars und Maria Weilers (deren Erben?) der letzte im Urkundenbuch aufgeführte Pachtvertrag abgeschlossen. [Mosler 1955 S. 323]

"Unter diesen verfiel der Hof samt den zugehörigen Ländereien, der Busch litt unter ständigem Holzfrevel, die Weiher versumpften, die Beitreibung des Zehnten [in den Gönrather Hof waren zahlreiche kleinere Ländereien zehnpflichtig] wurde vernachlässigt, und die Eheleute, beide wegen Krankheit schließlich nicht mehr imstande, ihren Verpflichtungen nachzukommen, mußten den Hof aufgeben, der von der Abtei am 27. Februar 1802 an Johann Wilhelm Caspers und Jungfer Anna Gertrud Weiler mit Ausschluß des zugehörigen Sackzehnten für jährlich 152 Reichstaler 57 Stüber verpachtet wurde, wobei diese die Gebäude wiederherzustellen, alle Lasten zu übernehmen, für Auffrischung des Obstbaum- und Waldbestandes zu sorgen und ihren Vorgängern für die Zeit ihres Lebens angemessenen Unterhalt auf dem Hofe zu geben hatten."
[Mosler 1959 S. 262]


Anscheinend blieb der Hof also noch in der Familie.

Die neuen Pächter hatten damit eine schwere Last übernommen, derer sich Jungfer Weiler schon am 13.05.1803 entledigte. Ihr Pachtrecht wurde mit Genehmigung des Abtes der Witwe des Schöffen Schramm sowie ihren Kindern Josef und Katharina übertragen. [Mosler 1959 S. 262]


Gönrather Hof
 
Vor 1955
Gönrather Hof
Bild-Quelle: Stadtarchiv Solingen

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19. Jahrhundert

Säkularisation

Am 12.09.1803 erließ Kurfürst Max Josef von Bayern die Verordnung, durch die der geistliche Besitz im Herzogtum Berg eben diesem zufiel. So eigenete sich die herzogliche Regierung auch das Kloster Altenberg an. "Bei der 'Landesdirektion', wie die Düsseldorfer Regierung seit 1802 hieß, wurde eine Separationskommission gebildet. Für den Altenberger Besitz setzte diese den Lokalverwalter Deycks in Burg als Kommissar ein [...]. Der Grundbesitz dieser geistlichen Institute wurde in diejenige Gemeinde eingefügt, innerhalb der er lag, so [...] der Gönrather Hof in die Honnschaft Katternberg [...]. Das Vermögen fiel der bergischen Domänenverwaltung zu. Diese verkaufte einige einträgliche Objekte sofort." [Rosenthal 2 S. 221]   - Der Gönrather Hof gehörte nicht dazu.


Pächter und Eigentümer Krüth

Am 25.05.1804 wurden auf Veranlassung Deycks' mit Genehmigung der Landesdirektion die Eheleute Adolf Krüth aus Wald und Katharina Schramm als neue Pächter anerkannt. Sie hatten alle Verpflichtungen ihrer Vorgänger zu übernehmen, insbesondere auch die mit 418 Rtlr. veranschlagten Reparaturkosten der Hofgebäude. [Mosler 1959 S. 262]

Der aus der Verpachtung ausgeschlossene Sackzehnte musste bei manchem kleinen Zehntschuldner faß- oder gar becherweise abgeholt werden, ein recht mühsames Geschäft. "Deycks empfahl, anstatt der umständlichen Erhebung mit nachfolgendem Verkauf auf Ablösung dieser Last bedacht zu sein, wobei für jedes abzulösende Viertel Roggen 10 Reichstaler und für jedes Viertes Hafer 5 Reichstaler als Minimum anzusetzen seien. Die Separationskommission pflichtete ihm bei und gab ihm den Auftrag, auf dieser Grundlage mit den Zehntschuldnern zu verhandeln. Das Ergebnis ist aus den Akten nicht ersichtlich." [Mosler 1959 S. 262]

1804 wurde der Hof von Landmesser P.J. Esser aus Neukirchen vermessen, schreibt Mosler. Die "Carte von dem Altenberger Hofe zu Gönrath Kirchspiels Solingen" ist bei Lunkenheimer abgebildet; sie trägt das Jahr 1805. [S. 9] "Die großherzogliche Domanialverwaltung, die dann den Hof übernahm, stellte fest, daß dies 11 Morgen mehr waren, als den früheren Verpachtungen bei der Schätzung nach dem Schall   zugrunde lagen."

Sie erhöhte daher am 21.08.1806 die Pachtgebühren auf 174 1/2 Reichstaler für insgesamt 97 1/2 Morgen. Immerhin wurde bei dieser Gelegenheit die gute Wirtschaftsführung und Tüchtigkeit Krüths anerkannt.

1816 endete Krüths Vertrag; offenbar wurde er am 29.04.1816 um zwölf Jahre verlängert.

"Der Domänenhof Gönrath in der Gemeinde Wald, so heißt jetzt die Bezeichnung, wurde mit einer Taxe von 762 Francs zur öffentlichen Versteigerung gestellt."
[Mosler 1959 S. 262]

Die Anzeige enthält folgende Angaben:


Öffentlicher Anzeiger Nr. 44 vom 7.9.1818

"Der Gönrather Hof, in der Gemeinde Wald belegen, verpachtet laut Kontrakt vom 29sten April 1816, bis 1828, mit dem sechsten Jahre aufkündbar, an Adolf Krütt, für 600 Franken oder 157 Thlr. 12 Ggr. preuss Courant.

Er erhält nebst Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, an Hofraum, Garten, Wiesen, Ackerland und drei Weiern, angeblich 78 Morgen 15 Ruthen kölnischen, oder 97 Morgen 3 Ruthen preuß Maaßes.

Mit dem Hofe werden folgende Büsche, die früher zu demselben gehörten, verkauft:
a) der große Busch, angeblich von 15 Morgen kölnischem oder 18 Morgen 114 Ruthen preuß. Maaßes.
b) am Weierchen, 1 Morgen 11 Ruthen kölnischen, oder 1 Morgen 60 Ruthen preuß. Maaßes.
c) an der Wiese, 2 Morgen 4 1/2 Ruthen kölnischen, oder 2 Morgen 94 Ruthen preuß. Maaßes."

[zitiert bei Lunkenheimer S. 5 f]


Krüth blieb mit seinem Gebot von 500 Francs Meistbietender und erhielt den Zuschlag, jedoch nicht die Genehmigung der Regierung. Eine erneute Versteigerung brachte aber auch kein besseres Ergebnis. Krüth blieb zunächst Pächter: "Nach längeren Verhandlungen unter der Hand mit der Rentei Solingen verstand sich Krüth dann doch zu einem Jahreszins von 600 Francs und mußte sich jetzt auch damit abfinden, daß er nicht mehr die Gesamtnutzung des Busches behielt, sondern ihm nur ein Jahresquantum von 2 Klaftern Holz und 300 Schanzen daraus zugeteilt wurde. Am 18. Mai 1816 wurde dieser Pachtvertrag von der Düsseldorfer Regierung bestätigt." [Mosler 1959 S. 262]

Adolf Krüth erscheint auch weiterhin als Pächter des Gönrather Hofes in den Akten, insbesondere noch am 10.03.1826. Damals wurde ihm zur Erstattung seiner Kriegskosten und Lieferungen im Zeitraum vom 11.11.1813, als die Preußen und Russen einrückten, bis zum 31.12.1815 durch die königliche Immediatkommission ein Betrag von 182 Talern 4 Silbergroschen 11 Pfennigen angewiesen wurde. [Mosler 1959 S. 262 f]

Der Hof ging das Eigentum des bisherigen Pächters Adolf Krüth über. Bei der Liquidation des Hofes an Krüth wurden 174 Reichstaler und 38 Stüber erzielt. Hinzu kamen noch Erbpachtzinsen für Hausgrundstücke, Erbzinsen für die Lehengüter und der Gönrather Sackzehnte; die Gesamtsumme belief sich auf 260 Reichstaler 51 Stüber und 13 34 Heller.

Krüth wird später als Gutsbesitzer und Gemeinderat zu Wald genannt. Ihm folgte als Eigentümer sein Sohn Wilhelm Krüth, geb. 17.04.1810, und später sein Enkel Friedrich Adolf Krüth, geb. 15.03.1846. [Lunkenheimer S. 6]


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20.-21. Jahrhundert

Eigentümer Stadt Solingen

Am 16.05.1918, nachdem der Hof 100 Jahre im Besitz der Familie Krüth gewesen war, kaufte die Stadtgemeinde Wald das Krüth'sche Gut zu Unten-Gönrath nebst aufstehender Gebäulichkeiten in der Größe von 28 Hektar 69 Ar 92 Quadratmeter = 112,44 Morgen zum Preise von 224 000 Mark von den Erben Krüth. [Verwaltungsbericht 1912-1921 S. 70]

Die Gemeinde Wald nannte das nunmehr städtische Gut 'Altenbergerhof' und bewirtschaftete es in eigener Regie, bis 1924/25 erhebliche Verluste zu verzeichnen waren. Diese führten bei den Stadtverordneten zu der Entscheidung, das Gut lieber zu verpachten.


Pächter Dolff / Kopp / Wiegersma

Am 01.03.1926 wurde der Pachtvertrag mit dem Landwirt Franz Dolff abgeschlossen.

1937 betrug die Größe des Gutes noch 21 Hektar 32 Ar 96 Quadratmeter. [Verwaltungsbericht 1933-1937 S. 358, zitiert bei Bauermann]

Der Landwirt Dolff war bis zum 01.11.1939 Pächter des Hofes. In seinen Ställen standen bis zu 40 Ochsen zur Mast.

Am 01.02.1940 trat Paul Kopp seine Nachfolge als Pächter an. Aber es war Krieg, er musste zum Militär und wurde 1944 von der Heeresleitung in Russland als vermisst gemeldet. Frau Adolphine bewirtschaftete den Hof mit Tochter und Hilfskräften.

Die Stadt Solingen als Eigentümerin reduzierte den Grundbesitz durch Anlage einer Kleingartensiedlung und den Bau der Mädchenberufsschule erheblich. Die damaligen Pächter Kopp mussten 20 Morgen Land abtreten. 1950 war der Hof nur noch 70 Morgen groß.

Am 01.01.1955 pachteten der holländische Staatsbürger Karl Wiegersma und seine Ehefrau Luise Backhausen (aus der Hofschaft Böckhaus) den Hof bis März 1968. Die Eheleute Wiegersma waren bereits 1950 Unterpächter von Frau Kopp gewesen.

1963 wurden auf den Grundstücken und in unmittelbarer Nähe des alten Domänenhofes Vermessungsarbeiten durchgeführt. Hintergrund war das avisierte Viehbachtalstraßen-Projekt.

Im alten Gutshaus waren noch zwei exmittierte Familien untergebracht. Reparaturen wurden am Haus nicht mehr durchgeführt. Es war absehbar, dass die neue Straßenführung noch viel Gelände vom Hof wegnehmen würde; damit war eine rentable Bewirtschaftung künftig nicht mehr möglich. Alle Gebäude sollten dem Bau der Straße zum Opfer fallen - so war es 1970 vorgesehen. Eine 1925-30 in Ziegelmauerwerk errichtete Scheune wurde 1971 abgerissen, ebenso die Ställe.


Eigentümer de Vogt

Im letzten Augenblick vor der Niederlegung des Gutshauses fand sich ein Käufer für das Gebäude und den verbliebenen Grundbesitz. 1971 erwarb H.J. de Vogt das Anwesen von der Stadt Solingen mit ca. 3500 qm. Durch Gebietstausch an der neuen Straßenbrücke über die Viehbachtalstraße und am Bussche-Kessel Weg, wo H.J. de Vogt noch Land besaß, vergrößerte er seinen Besitz auf 4000 qm. [Lunkenheimer]

Nun wurde das Gutshaus zur Hälfte in 3 1/2 jähriger mühevoller Arbeit renoviert. Es zeigte sich, dass das Wohnhaus vor mehr als 250 Jahren um dieselbe Länge und Breite nach Westen hin vergrößert worden war. Nach Entfernung der maroden Verschieferung kam das schöne Balkenfachwerk zum Vorschein. "Der östliche Teil des Hauses zeigt geschwungene Balken, während der spätere westliche Teil Andreaskreuze aufweist." Die schweren Eichenbalken des Gebäudes zeigten keine Altersschäden.

"Auch auf dem Dachboden ist der Ansatz des Erweiterungsbaues deutlich zu erkennen. Der ältere Bauteil war nur zur Hälfte mit einem Gewölbekeller versehen. In dem Gewölbekeller befanden sich in der nördlichen Kellermauer drei Aussparungen, welche sich als Rundtöpfe aus Ton erwiesen, um Lebensmittel kühl zu lagern. Eine kleine eckige Nische diente zur Aufnahme einer Lampe."

Beim Planieren des Hofes wurden zwei kleinere Mühlsteine gefunden. Einer von ihnen hatte einen Sprung und war mit einem Eisenring repariert worden. "Diese Mühlsteine wurden vermutlich zum Schroten von Futtergetreide benutzt. Der Antrieb erfolgte über ein Göpelwerk." - 1980/81 verkaufte H.J. de Vogt die westliche Haushälfte mitsamt der Hälfte des Grundbesitzes. [Lunkenheimer 1982 S.6-8]

Die Eigentumsverhältnisse haben sich wieder verändert. Die heutigen Eigentümer haben ihre Haushälfte(n) von der Stadt Solingen erworben. Es gibt sogar noch einen funktionsfähigen Brunnen. Das geschichtsträchtige große Fachwerk-Doppelhaus, das beinahe vom Erdboden verschwunden wäre, steht unter Denkmalschutz.



 
1981
Gönrather Hof
Foto: Ludwig Lunkenheimer
Bild-Quelle: Stadtarchiv Solingen


Quellen:
  • Bauermann, Otto: Der Gönrather Hof. Die Heimat 1953 S. 16 f
  • Bauermann, Otto: Geschichte des Gönrather Hofes. Eine Ergänzung. Die Heimat 02/1959 S. 7
  • Bauermann, Otto: Der Gönrather Hof war früher ein Glied des Fronhofes. Erster erhaltener Pachtbrief von 1510. Die Heimat 05/1962 S. 17 f
  • Lunkenheimer (1982)
  • Mosler (1955) und (1959)
  • Öffentlicher Anzeiger Nr. 44, Beilage zum Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf vom 7.9.1818. Zitiert bei Bauermann (1953)
  • Staatsarchiv Düsseldorf - Berg, Gerichte XVI 6 Bd. II (Weiland)
  • Verwaltungsberichte der Stadt Solingen für die Jahre 1912-1921 S. 70; und für die Jahre 1933-1937 S. 358. Zitiert bei Bauermann (1953)
  • Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins, 53. Bd., S. 64 und 72. Zit. bei Bauermann (1953)

Zusätzliche von Ludwig Lunkenheimer genannte Quellen:
  • Günther, Julius: Der Gönrather Kirch- und Leichenweg. Die Heimat 1939 S. 16
  • Großmann, Kläre: Geschichte des Gönrather Hofes. Rheinische Post vom 25.05.1963
  • Klinge und Schere: Altenberger Zehnten-Verzeichnis vom Jahre 1488. Ausgabe B 1922 S. 61
  • Mündliche Überlieferungen von Herrn H.J. de Vogt und Herrn Peter Kopp

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