www . ZeitSpurenSuche . de |
Keusenhof, ohne Datum Bild-Quelle: Stadtarchiv Solingen |
|
- Sattelgut Keusenhof - Erbhof Keusenhof - Genealogisches |
Sattelgut KeusenhofÜber das in Solingen-Ohligs gelegenen frühere "Sattelgut Keusenhof" sind mehrere, teils umfangreiche Aufsätze erschienen. Einem ausführlicher Artikel aus dem Solinger Tageblatt vom 1. März 1957 sind die folgenden Informationen entnommen, soweit nicht anders angegeben.
Der Keusenhof war eines von zwei Sattelgütern im früheren Amt Solingen; das zweite war Kannen-Klauberg. Diese sogenannten Mannlehen waren ihrem Lehnherr im Kriegsfall "mit Pferd und Harnisch" verpflichtet, mussten also ein gesatteltes Pferd mit einem bewaffneten Reiter stellen bzw. jederzeit bereithalten, je nach Größe des Hofes auch mehrere Pferde. Diese Lehen wurden Sattellehen oder Sattelgüter genannt.
|
1999 Keusenhof |
|
1999 Keusenhof |
Die Sattelgüter nahmen eine Mittelstellung zwischen Ritter- und Bauerngütern ein: Der Edelmann besaß das Rittergut, der freie Bauer den Sattelhof. Die Sattellehen wurden auch große Lehen genannt. Im Herzogtum Jülich hatten sie meist eine Größe von rund 60 Morgen.
|
|
|
Besitzer des Keusenhofs ab 1712 (Vergrößerung PDF-Datei) Quelle: Solinger Tageblatt v. 01.03.1957 |
Das Gut soll bereits Ende des 17. Jh. sehr "versplissen" gewesen sein. Nach einer Akte vom 30. Mai 1765 war es am 20. Mai 1712 unter den Brüdern Adolf und Johannes Keusenhof aufgeteilt worden. Der Anteil Johannes Keusenhofs soll ca. 60 Morgen betragen haben, das ganze Gut demnach noch 120 Morgen groß gewesen sein.
|
|
|
Keusenhof, heute Kottendorferstraße, leider ohne Datum Bild-Quelle: Stadtarchiv Solingen |
Zum gleichen Thema hat Rektor Hermanns aus Ohligs 1927 den folgenden Artikel veröffentlicht: |
Die Heimat, 11. März 1927, 3. Jg. Nr. 5
Das Lehn-Sattelgut Keusenhof (Gde. Ohligs) im Amt Solingen. 1677-1802. (Staatsarchiv: Bergische Lehen, Nr. 42b; ferner: Acta über die Hand- und Spanndienste in den verschiedenen Bergischen Aemtern und die von den Sattelgütern jährlich zu berechnende stipulierte Recognition, 1551-1802, Jülich-Berg, Domänen-Generalia, Nr. 18.) Von Rektor Hermanns, Ohligs.
"Unsere Vorfahren waren in alten Zeiten vielgeplagte Untertanen. Nach einer Urkunde aus dem Jahre 1551 mußten sie nicht nur Abgaben in Geld und Naturalien entrichten, sondern auch fortgesetzt allerlei Dienste, besonders Hand- und Spanndienste, leisten. Da hieß es Holz, Steine, Schiefer, Heu, Futter, Mehl, Wild und Wildgarn [Fangnetze für die Jagd] fahren, für den Grundherrn jagen und fischen, Schüppendienste zum Reinigen der Bäche verrichten, Brücken und Wege instand halten, Schloß und Park bewachen, quakende Frösche verjagen, junge Hunde aufziehen, in Kriegszeiten innerhalb des Landes dem Glockenschlag folgen. Alle diese Dienste pflegten ohne jede Entschädigung "umzugehen".
Am 3. September 1677 befahl der Solinger Richter Otto Adam Kylmann dem Landboten Henrich Vorst, er solle das Sattelpferd auf dem Keusenhof unter Strafe von 25 Goldgulden dergestalt gebieten, daß auf den 12. Des Monats dieses mit gutem Gezeug unfehlbar zu Benrath erscheine. Der Hoffourier [Furier = Verpflegungsunteroffzier] Jakob Jäger konnte pünktlich bescheinigen, daß das Lehnpferd geliefert sei.
Ein wichtiger Tag für die beiden im Amte Solingen gelegenen Sattelgüter war der 15. Juli 1756, an dem die Ablösung des Sattelpferdes für jährlich 6 Goldgulden unter Bestätigung der übrigen Freiheiten erfolgte. Richter in Solingen war damals Kannegießer. Für den Kannen-Klauberg zeichneten Johann Bock und Peter Jakobs, für den Keusenhof Peter Jakobs (derselbe?) und Peter Schrick. Die Ablösung geschah aber unter dem Vorbehalt, "alslang Ihre Kurfürstliche Durchlaucht den Satteldienst in natura nicht auffordern werden". Doch blieb es später bei den jährlichen 6 Goldgulden - einer sehr niedrigen Summe, die vergleichsweise in Preußen 40 Goldgulden betrug.
Zum Schluß sei noch bemerkt, daß im selben Jahre auch die Ablösung der anfangs genannten Dienstbarkeiten in die Wege geleitet wurde. Schon am 12. Februar 1802 ließ die Hofkammer alle Dienstpflichtigen protokollarisch vernehmen, ob sie gesinnt seien, sich von den Hand- und Spanndiensten aller Gattungen auf 6 oder 10 Jahre durch eine jährliche Geldabgabe zu befreien. Die völlige Befreiung erfolgte dann unter französischer Herrschaft noch im selben Jahrzehnt, auch die Abschaffung des Sattelpferdes vom Keusenhof." |
Stipulieren = vereinbaren, übereinkommen
Frösche verjagen |
Erbhof KeusenhofDer folgende, in der Zeit des "Dritten Reiches" erschienene Artikel aus der Reihe "Die Erbhöfe im Solinger Gebiet" befasst sich auch mit der jüngeren Vergangenheit eines Hofes in der Hofschaft Keusenhof, der zum Erbhof erklärt worden war. |
Solinger Tageblatt vom 7. April 1940
Erbhof Keusenhof.Von Julius Günther
"Zwischen dem Eisenbahnübergang Waldschlößchen und der Broßhauser Mühle, also nördlich der Kottendorfer Straße im Stadtteil Ohligs, liegt im ansteigenden Gelände, das durch einen halbkreisförmigen Bogen der Eisenbahnlinie Ohligs-Hilden einen Abschluß erhält, die Hofschaft Keusenhof. Die eng zusammengeschachtelten Gebäulichkeiten bieten ein Bild der typisch altbergischen Siedlung. Gut instandgehaltene Fachwerkhäuser der älteren Zeit mit ihren mannigfach interessanten Balkengliederungen treten hier zusammenhängend in die Erscheinung. Starke Obst- und alte Nußbäume zeugen von hohem Alter und der Unberührtheit des Ganzen.
Die vorerwähnte Bäckerei besteht schon seit einer Reihe von Jahren nicht mehr. Der Backofen älterer Art wurde damals niedergelegt. Es war ein rundgebautes in der Nähe des Wohnhauses stehendes Gehäuse, wie man sie in hiesiger Gegend jetzt nur noch seltener antrifft. Die zu beheizende Bodenfläche hatte eine Größe von 8 bis 10 Quadratmetern und war mit dicken und großen Steinplatten in der Stärke von 30 bis 40 Zentimeter ausgelegt. Ein solcher Backofen wird bekanntlich mit Reisern und Holz beheizt. War das Feuer ausgebrannt, wurde die übriggebliebene Holzkohle aus dem Ofenraum herausgezogen und das zu backende Brot auf die glühenden Steinplatten geschoben. Solch einfaches Backverfahren hat inzwischen anderen technischen Einrichtungen Platz gemacht.
Bei den Betrachtungen über den Erbhof Keusenhof, der nur einen kleinen Teil der Gesamthofschaft gleichen Namens ausmacht, müssen wir auch deren ältesten Teil, den eigentlichen Keusenhof, kurz streifen. In mittelalterlicher Zeit war er ein Lehngut, dessen Inhaber dem Landesherrn zum Kriegsdienst verpflichtet war. Später wurde das Lehn in ein sogenanntes Sattelgut umgewandelt. Das bedeutet, daß der Lehnsträger, wenn er zum persönlichen Dienst nicht mehr herangezogen werden konnte, ein gesatteltes Pferd für den Kriegsdienst zu stellen hatte. [...]
[...] Im steinernen Türbalken des [Wohn-]Hauses, das durch seine starken Mauern des Untergeschosses auffällt, ist die Jahreszahl 1789 sichtbar. Im Innern befinden sich die Reste der früher vorhanden gewesenen Kaminfeuerung sowie mit Stuck versehene starke Balkendecken. Flure und Küche sind mit marmorartigen bläulichen großen Steinfliesen ausgelegt. Eine Annahme, daß der untere Teil des Gebäudes aus weit älterer Zeit stammt, als die bezeichnete Jahreszahl, erscheint berechtigt.
|
"Erbhof. Hitlerdeutschland versuchte die Schaffung eines geschützten Bauerntums, indem es land- od. forstw. Besitz mittlerer Größe zu Erbhöfen erklärte, die grundsätzl. nicht belastet u. veräußert werden konnten und sich nach bestimmten Regeln (Anerbenrecht) ungeteilt vererbten. Das Reichs-Erbhofgesetz v. 1933 wurde 1947 aufgehoben." [Beckmann] |
Genealogisches
Auszüge aus der Genealogie der Familien Hüls und Keusenhoff in Hilden und Solingen (16.-18. Jh.) Die Hofschaft Keusenhof hat eine eigene Internetseite. |
Quellen:
|