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Privilegien
Um bei der stetigen Ausdehnung der Handwerke Anfang des 15. Jh. jedem sein Auskommen zu sichern, sollten feste Regelungen und Ordnungen eingeführt werden. Dazu schlossen sich die Solinger Handwerker zu drei Bruderschaften zusammen. Sie erhielten landesherrliche Privilegien.
Organisation
An der Spitze jeder Bruderschaft stand ein von ihr gewählter Vogt mit ebenfalls gewählten Ratsmännern.
VerbleibungseidUm den auswärtigen Wettbewerb nicht auf Kosten Solingens zu fördern, mussten sich die Schwertschmiede sowie die Härter und Schleifer durch den Verbleibungseid verpflichten, das Land nicht zu verlassen bzw. das erlernte Handwerk nicht an einem anderen Ort auszuüben. Die Söhne durften in ihrer Gesellenzeit nicht wandern. Kein Meister durfte einen Lehrling annehmen, der nicht zünftigen Familien entstammte. Weitere Bestimmungen und Privilegien
Nur eheliche Söhne waren berechtigt, in das Handwerk aufgenommen zu werden, dem der Vater angehörte. Im Privilegium der Härter und Schleifer ist von einer Aufnahmegebühr für Fremde die Rede. Sie war auf 18 rheinische Gulden festgesetzt. Auch gegen einander schotteten sich die Bruderschaften ab.
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1623 Privilegium der Kreuz- und Knaufschmiede einschl. der Buchsbaumkapsel mit dem herzoglichen Siegel. Abb. bei Weyersberg |
FamilienNur einzelne Familien waren in mehreren Handwerken vertreten (Bavert, Henckels, Hermans, Hermes, Kirschbaum, Koller, Mentgen, Willms). So befanden sich manchmal schon seit dem 15. Jh., mindestens aber seit Anfang des 17. Jh. die Mitglieder fast aller alten Solinger Familien - als Handwerksbrüder oder als Kaufhändler - dauernd in ein und derselben privilegierten Bruderschaft. Familie Mutz war bei den Schleifern und Härtern vertreten. Als Neuaufnahmen sind nur die von Lüneschloß und Wüsten bekannt. Die in den privilegierten Handwerken der Solinger Industrie vertretenen FamiliennamenFrühes Vorkommen Solinger Handwerker-Familiennamen in Köln Kritik und Ende der Zunftgesetze
Johann Heinrich Jung (Jung-Stilling) kritisierte in seiner Schrift "Von dem Nassau-Siegischen Eisen- und Stahlgewerbe in dem Herzogthume Berg" im Jahr 1779 die strengen Richtlinien dieser geschlossenen Handwerke als schädlich für die Solinger Stahlwarenindustrie: "Auch sind die Solinger auf ihre schädlichen Rechte so verpicht, daß sie von Mord und Tod sprechen, sobald man nur im mindesten Miene macht, einen kleinen Eingriff in dieselben zu wagen." [Jung]
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Quellen:
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