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Wirtschaftskrisen und Inflation setzten immer wieder Auswanderungswellen in Gang mit Zielorten in Europa und seit Mitte des 18. Jh. auch in Nordamerika. Die Zahl der Auswanderer stieg zeitweise so stark an, dass sich die bergische Landesregierung zu Gegenmaßnahmen genötigt sah. Für das Klingenhandwerk sollte durch die Einführung des Verbleibungseides in die Privilegien der Bruderschaften das Gewerbe in Solingen bzw. im Bergischen Land gehalten werden.
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Der Verbleibungseid Solinger Klingenhandwerker"Ich schwöre zu Gott einen Eid, daß ich das Schmiede-, Härter- oder Schleifer-Handwerk an keinem anderen Orte als im Fürstenthum Berg oder soweit dasselbige in seinem Bezirk, brauchen, auch keinem anderen als so vom Handwerk ehelich geboren, lehren, so lange als wir von unserm Kurfürsten bei Handwerks-Privilegien geschützet werden."
So lautet der Verbleibungseid nach Hendrichs in seiner ältesten bekannten Form. Den zeitlichen Ursprung dieser Eidesformel vermutet er kurz nach 1609. [Hendrichs S. 123]
1623 erscheint in dem erneuerten Privileg der Kreuz- und Knopfschmiede die folgende Verpflichtung zur Leistung des Verbleibungseides: »dabei gleichsam ein ieder bei seinem eid und Vermeidung hoher strafen anzugeloben, daß er berührts handwerk an keinen anderen ort oder platz dan allein in unserm amt Solingen oder in dem bezirk gebrauchen, noch iemand, so nicht in dieselbe Bruderschaft als obgedacht, gehörig wäre, lärnen«. [Hendrichs S. 123]
Die erste Auswanderungswelle setzte sich in Gang als Folge des Dreißigjährigen Krieges, unter dem auch Solingen sehr gelitten hat:
"Bereits 1636 mußte der damalige Landesherr Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm an den Kaiser berichten, daß "im Herzogtum Berg von der früheren Bevölkerung kaum noch ein Sechstel übrig sei." Nicht nur der Krieg, sondern auch mehrfach auftretende Seuchen hatten große Menschenopfer gekostet.
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Verordnungen zur "Beförderung" und Verhinderung der AuswanderungIn der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Herzogtümer Jülich, Cleve und Berg von J. J. Scotti (1822) befinden sich einige Vorschriften zum Thema Auswanderung aus dem Bergischen Land: Je nach dem momentanen Erfordernis und den politischen Verhältnissen sollte sie gefördert oder unterbunden werden. |
122. - Den 20. April 1584. - A.
1945. - Den 17. April 1764. - A.
2603. - Den 27. Oct. 1801. - A.H.P.
2668. - Den 5. Nov. 1802. - A.
2711. - Den 27. Aug. 1803. - A.
2748. - Den 23. März 1804. - A.H.P.
2786. - Den 23. Novbr. 1804. - A.
2787. - Den 27. Novbr. 1804. - A.H.P.
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Quellen:
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