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Die Schleifer an Itter und Lochbach
im 16. und 17. Jahrhundert

In seiner Geschichte von Wald (Solingen) "Em Wauler Dorp" geht der Stadthistoriker Heinz Rosenthal auch auf die Walder Metzmacher (Messermacher) des 16. und 17. Jh. ein. Das Kapitel ist hier im Wortlaut wiedergegeben.


"Das Klingenschmiedehandwerk war um 1600 schon 400 Jahre alt. Seit wann die Wasserkraft für die Schleifkotten nutzbar gemacht wurde, ist unbekannt; man kann das 14. Jahrhundert als Anfang annehmen.

Der erste Hinweis dafür stammt aber erst aus dem Jahre 1484. Johann Broch zu Schnittert im Kirchspiel Wald besaß einen 'slyffkotten'. Für dessen Lage kommt der untere Lochbach oder die Itter in Frage. Diese ungefähre Lokalisierung zeigt die Verbreitung dieses Handwerkszweiges in weiter Entfernung von dem Handelszentrum Solingen und zweitens, daß um 1500 der Gesamtbereich des Amtes Solingen von Klingenhandwerkern besetzt war.

Die nächsten Nachrichten von dem Bestehen der Itter- und Lochbachkotten stammen aus dem Jahre 1568. Damals befanden sich die Schwertschmiede im Streit mit den Messerschmieden, die teils den privilegierten Zünften angehörten, teils als Zuzügler oder als sonstige Einwohner sich der Messerherstellung zugewandt hatten.

Die leichtere Arbeit an Messern und der durch die größere Menge erreichbare Verdienst veranlaßten manche Schleifer dazu, dem Messerschleifen den Vorzug zu geben. Dagegen wandten sich die Schwertschmiede, da die Schleifer in Lieferungsverzug gerieten. Die Schleifer vernachlässigten auch absichtlich die Arbeit an Schwertklingen, um höhere Löhne zu erzwingen. Dies war der Anlaß zu einer Begehung der Schleifkotten am 4.1.1568, darunter auch solcher an der Itter und am Lochbach. Den Lochbach nannte man damals 'Brockhuißer Bach'; das hängt wohl zusammen mit dem Hofnamen Broßhaus in Ohligs. Leider werden die Kotten nicht genannt, sondern nur die Schleifer, z.T. mit Angabe ihrer Wohnsitze.

Mehr als ein Jahr danach fand eine zweite Begehung statt am 5.4.1569. Da wird berichtet, man habe auf dem »Brockhaußer Bach« niemanden vorgefunden, der kleine Messer schleife. Das heißt: die Kotten am Lochbach schliffen Schwerter. Anders dagegen auf den Itterkotten; dort schliff man Messer.

Legen wir den Erwähnungen von 1568-1571 eine geographische Anordnung zugrunde, so finden wir als Wohnsitze der Messermacher:

  • längs der Itter: Fürkeltrath, Gütgen, Holz, Itterbruch, Itter, Feld, Wittkulle, Krausen, Bavert, Kuckesberg;
  • Walder Rücken: Vogelsang, Demmeltrath, Wald, Scheuer;
  • Lochbach: Scheid, Lehn, Hecken, Kleinenberg, Bech, Merscheid, Broßhaus;
  • Viehbach: Limminghofen, Mankhausen, Heipertz, Riefnacken, Hackhausen;
  • Ketzberger Rücken: Altenfeld, Busch, Rathland, Stockdum;
  • Gräfrather Bereich: Schieten, Gräfrath, Flachsberg, Nümmen, Eschbach.

  Schleifkotten an Solinger Bächen
  Einzelne Solinger Hofschaften

Diese Aufstellung der Hofschaften, auf denen Messermacher wohnten, zeigt, daß dieses Handwerk im 16. Jahrhundert verbreiteter war, als die Begehung der Schleifkotten vermuten ließ. Die Messermacher werden nahegelegene Kotten bevorzugt haben, um dort ihre Ware schleifen zu lassen. Die im Norden des Walder Kirchspiels gelegenen Hofschaften Fürkeltrath, Gütgen und Holz setzen voraus, daß auch im oberen Ittergebiet bereits Schleifkotten arbeiteten. Vermutlich sind sie nicht in die Begehung 1568/69 einbezogen worden, weil man dort nicht an großen Steinen arbeitete, sondern nur kleine Messer schliff.

Unter den 1571 der Meßmacherzunft beigetretenen Meistern überwogen die Honnschaften des Oberen Kirchspiels Wald. Das am 24.11.1568 aufgestellte Verzeichnis der Klein-Meßmacher enthält 322 Namen.

Am Anfang stehen je sechs Meßmacher aus den Kirchspielen Solingen und Wald. Das ist ein Hinweis auf die gleichrangige Bedeutung, die das Walder Meßmacherhandwerk bereits hatte, obwohl die Zahl der mit Sicherheit zu Wald gehörenden Meßmacher nur 75 beträgt.

Ergeben die Nachrichten aus dem 16. Jahrhundert nur, daß im Unteren Kirchspiel Wald Schwerter geschliffen wurden, so treten im 17. Jahrhundert viele Namen von Schwertschmieden auf, die zum Oberen Kirchspiel gehörten. Gliedert man die Wohnsitze aller in gleicher Weise wie bei den Meßmachern, so ergibt sich folgende Verbreitung:

  • längs der Itter: Kuckesberg, Schnittert, Wilzhaus;
  • Walder Rücken: Scheid, Lehn, Eigen, Herberg, Tiefendieck, Bech, Merscheid, Fürk, Poschheide, Sibbenheide, Kortendorf;
  • Viehbach: Mangenberg, Gönrath, Waard, Limminghofen, Mankhausen, Barl, Straßen, Löhdorf;
  • Ketzberger Rücken: Altenfeld, Külf, Stockdum;
  • Gräfrather Bereich: Gräfrath.

Nach einem Heberegister von 1683/84 zahlten an Wassererkenntnis und Kottenpacht:

18 Kotten an der Itter,
13 am Lochbach (Heidberger und Broßbach),
4 am Viehbach (Barler und Hackhauser Bach),
3 an der Wupper.

Stellt man die um 1715 vorhandenen Werkstätten an den Bächen zusammen, so lagen:

               Fruchtmühlen  Schleifkotten  Hammerwerke  zus.
an der Wupper       -              3             -         3
an der Itter        8             14             -        22
am Lochbach         4              8             2        14
am Viehbach         2              2             1         5
                   14             27             3        44
[Rosenthal 1967 S. 27-29]

Die genannten Orte bzw. Hofschaften blieben auch in den folgenden Jahrhunderten Wohnsitze der Klingenhandwerker.

Die Schleiferfamilie Mutz hat offenbar bereits im 16. Jh. in Wald an der Itter kleine Messer geschliffen. Sie war auch weiterhin in Wald an der Itter und am Lochbach sowie am Nümmener Bach anzutreffen.


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Schleifer, Messermacher und Schwertschmiede.
Ein Protokoll aus dem Jahr 1569

Die Akten "Ansembourg"
Ausweitung des Messerschmiedehandwerks
Das Problem
Der Vergleich
Begehung der Schleifkotten
Arbeitsweise der Schleifer
Das Ergebnis

Die Akten "Ansembourg"

Das Solinger Stadtarchiv besitzt einige Akten des Solinger Amtmanns und Obervogts der Solinger Handwerke Wilhelm von Bernsau, die aus dem Archiv des westfälischen Grafen Ansembourg auf Schloß Crassenstein in Diestedde (Wadersloh) stammen. Darunter befinden sich neben Abschriften der Bruderschaftsprivilegien und Namenslisten der Solinger Handwerker einige Protokolle, die interessante Einblicke in den handwerklichen Alltag 16. Jh. zulassen.

In einem Protokoll aus dem Jahr 1569 über die Begehung von Schleifkotten an der Itter und anderen Solinger Bächen wird auch ein Schleifer Aloff Muitzen aus Heipertz erwähnt. Legt man die Namensschreibung großzügig aus, so kann es sich hier um das früheste bisher "entdeckte" Mitglied der Solinger Schleiferfamilie Mutz handeln.


Ausweitung des Messerschmiedehandwerks

Wie aber kam es überhaupt zu diesem Protokoll? Um die Mitte des 16. Jh. weitete sich das Messerschmiedehandwerk in Solingen erheblich aus. Handwerker aus Köln, Düsseldorf und wahrscheinlich Neuß zogen zu, was von den eingesessenen Solinger Handwerkern, vor allem den Kleinmessermachern, nicht gern gesehen wurde.

Während diese Entwicklung für die Schwertschmiede Nachteile mit sich brachte, profitierten die Schleifer zunächst davon. Da sie für das Schleifen der kleinen Messer keiner Lohnsatzung unterworfen waren, bevorzugten viele von ihnen diesen Artikel und vernachlässigten das weniger profitable Schleifen der Schwertklingen.


Das Problem

Für die Schwertschmiede wurde es schwieriger, Schleifer für ihre Produkte zu finden. Darüber beschwerten sie sich 1562 und erreichten einen Beschluss des Sechsmannrates [= gewählte Vertreter einer Bruderschaft], der den Schleifern ausdrücklich vorschrieb, den Schwertklingen den Vorrang vor den kleinen Messern zu geben. Der Konflikt spitzte sich 1568 so weit zu, dass eine Regierungskommission eingesetzt wurde, die einen Vergleich unter den Solinger Handwerkern erstens über die Zulassung der Messermacher als Zunft und zweitens über die Rangfolge der Schleifarbeiten herbeiführen sollte. Die Kommissare waren der Amtmann Wilhelm von Bernsau und der Kammermeister Johann von Ketteler zu Nesselrath.

Offenbar war die Zahl der Schleifkotten zu gering, um den gestiegenen Arbeitsanfall an Schwertern und kleinen Messern bewältigen zu können. Dehalb hatte Ketteler schon früher vorgeschlagen, neue Kotten anzulegen. Die Regierungskommissare empfahlen nun eine Regelung für den Notfall: Wenn die kleinen Bäche nicht genügend Wasser hätten, dann sollten die Schleifer der Wupperkotten einspringen und die Bearbeitung der Schwertklingen übernehmen.

Allerdings scheinen an der Wupper um das Jahr 1568 erst wenige Kotten gestanden zu haben. Lt. Rosenthal entstanden dort um 1570 acht Doppelkotten; zwischen 1661 und 1684 sollen zwölf Schleifkotten neu errichtet worden sein. [Rosenthal 1. Bd. S. 283]

  Über die Kotten


Der Vergleich

In dem geschlossenen Vergleich wird nun den Härtern und Schleifern unterstellt, daß sie "wol wissen Khonnen, wieuiel ihnen zuschleiffen alle Wochen in die Kotten Khompt" und es sei Aufgabe der Härter und Schleifer "ordnungh vnd außteilungh deß Schleiffens an die Kotten nach gelegenheit der waßer zu thun".

Auch sollten sie nicht eher die kleinen Messer schleifen, als das 'langh guth', also die Schwerter, geschliffen seien. Länger als 14 Tage sollten Schwerter nicht unbearbeitet im Kotten liegen. Anderenfalls hätte ein Schleifer, der die kleinen Messer den Schwertern vorzöge, mit einer Strafe von sechs Goldgulden zu rechnen. Davon sollten dem Landesfürsten vier Goldgulden zustehen, den Amtsbrüdern einer und dem 'Anbringer' der Schwerter ebenfalls einer. Der Anbringer sollte durch einen 'unpartheyschen Nachparman' seine Anzeige bezeugen lassen. [Heuser]

Die Schmiede und Feger wurden ihrerseits verpflichtet, den Schleifern und Härtern wöchentlich ihre Produkte zu liefern, "damit sich die Arbeit bei ihnen nicht anhäufe und die Schleifer verleite, sich an den Schwertern länger aufzuhalten als notwendig ist, da sonst diese Zeit den Klein Metzmachern genommen werde. [...]

Den Klein Metzmachern wird das Zugeständnis gemacht, daß sie falls »Jr guth vff den fall die Schleiff Kotten dießer bruderschafft vß nitt thun Khonnen vff frembde schleiffkotten Zutragen macht haben«. Aber es wird ihnen dabei ausdrücklich 'ingebunden', daß sie sich mit ihrer Arbeit zuvor beim Schleifervogt melden mußten und erst für den Fall, daß ihnen nicht gearbeitet werden konnte, sie ihr Gut auf fremde Kotten tragen durften." [Heuser] Ob es sich bei dem Zugeständis an die Kleinmessermacher, ihre schwarze Ware an "fremde Kotten" zu vergeben, wenn sie sonst nicht geschliffen werden könne, um auswärtige Kotten oder um solche außerhalb der Bruderschaft handelt, sei dahingestellt.


Begehung der Schleifkotten

Um die Einhaltung dieser Regelungen zu kontrollieren, fand auf Veranlassung der Schwertschmiede auf Befehl des 'Junckhern zu Solingen' ein 'Umgang in den Kotten' auf dem Weinsberger-, Breidbacher-, Itter-, Broßhauser- und dem Bertramsmühlerbach statt. Das Protokoll vom 24. Januar 1569 im Wortlaut:


Winnßberger bach

Petter Zu Wittardts Jung(en) Zwen der fürderst ein Schwerdt vnd hinder dem Stein Klein Meßer geschliffen
Arndt Im Brockh hatt drei Jung(en) Im Kotten für dem Stein schleiff er schwerdt hinder dem Stein Klein Metzer vnd in der seitt(en) auch Klein Metzer.

Breidbacher bach

Johan Cnins sohn schliff Klein guth vff dem Stein, Worms sohn hinder dem Stein
friederichs sohn zu Tegartten Metzer geschliffen vnd die dann geworffen vnd Ein schwerdt in die hand genommen als sie vns sahen
Deß Jungelgeß(en) sohn vff der wupper Metzer geschliffen hinder dem Stein.

Itterbach und Brockhuißer bach

Petter Kare hatt seinen Stein gehauen vnd haben neb(en) seinem Jungen viel geschliffene Kleiner Metzer gelegen, vnd hat Petter gesagt, er schleiff Schwerdt vnd sein Jungh Metzer.
Konnert Sohn am huißgen hatt Klein Metzer fürm Stein geschliffen.
Clemens Sohn Zu Ruppelradt hatt neben noch eine(n) Jung(en) für vnd hinder dem Stein Klein Metzer geschliffen.
Clemens Zu Bauert schliff fürm Stein Schwerdt vnd ein Jungh hinder vnd auch ein darneb(en) hab(en) Alle beide Klein Metzer geschliff(en) hatt gesteht eß were sein eig(en) gutt.

Johan hermans sohn schliff Klein Metzer fürm Stein.
Aloff Muitzens Sohn Zu heiperz neb(en) seinem bruder schliffen alle Klein Metzer für vnd hinder dem Stein.
hammentgen Zu Snitert hatt Klein Metzer fürm Stein geschliffen vnd sein Jungh hinder dem Stein.

Noch haben Zwen Amptsbrod(er) vff die Bertrams Mülner Beckh vmbgang(en) vnd befunde(n)
hanß bei vnd sein sohn alle beide der eine für vnd der sohn hinder dem Stein Klein Metzer geschliffen.
Euerdts Zum Eigen fürm Stein Schwerdt vnd sein sohn hinder dem Stein Klein Metzer geschliffen.
Akten Ansembourg
Begehungsprotokoll vom 24. Januar 1569 (Akte Ansembourg S. 140, StA Solingen)
Foto: M. Tettinger
Aleff Muitzen

Arbeitsweise der Schleifer

Interessanter noch als der Hintergrund erscheint aber der Inhalt des Protokolls, der Auskunft über die Arbeitsweise der Solinger Schleifer gibt. "Es widerläuft der bisherigen Annahme, daß die Solinger Schleifer liegend die Schwerter geschliffen haben, wie auch das Schleifen oben auf dem Stein. [...] Jedoch erscheint es uns heute unvorstellbar, wie drei Mann [oder sogar vier] zu gleicher Zeit an einem Schleifstein arbeiten konnten. Wie aber einhellig aus den Mitteilungen hervorgeht, gebührte dem Schwert der Platz vor dem Stein, während die kleinen Messer hinter dem Stein und an der Seite geschliffen wurden." [Heuser]

"Am nächsten Handwerksgericht wurden nun die Verstöße gegen die Anordnung des Obervogten 'gewrugt'. Es ist verständlich, daß die Schleifer ihre Vergehen mit allen möglichen Ausreden zu beschönigen suchten. So hat sich Caspar tho Claubergh in die Hand gestochen und kann darum keine Schwerter schleifen; Clemens von Bauert behauptet, er habe keine Schwerter gehabt, ebenso bekennt Johan Itermans Sohn, 'er hab Metzer geschlyffen, als er gheine Schwerter Zu schleiffen vnd narungh gehabt habe'. Joha(n) Knyns sohn vnd Derich des Worms Sohn geben an, der Dyck sei außgetrock(en) daß sie nur vor dem Stein schleyffen kunnen und Clemens Jungeltg(en) gibt an, daß sein Junge 'khein Schwerter schleiffen kan noch ghein brod(er) ist'." [Heuser]


Das Ergebnis

Trotz aller Ausreden entgingen einige Schleifer nicht der Bestrafung. Das muss wohl gewirkt haben, denn bei einer erneuten Kottenbegehung am 5. April 1569 wurden nicht mehr so viele 'Sünder' angetroffen. "So wird berichtet, daß auf der 'Winner berger beckh' (Weinsberger Bach) niemand Klein Metzer geschliffen habe, ebenso nicht auf dem 'Brockshaußer beckh' (Broßhauser Bach = Lochbach).

Dagegen hatte sich auf der Itter nichts geändert. Des seligen Rüttgers Sohn zu Haen hatte 'auch fürm Stein Klein Metzer geschliffen aber schwartz schwerdt Im Kotten gehabt, hatt wol soviel Klein Metzer im Kotten gehabt, als man vff einer Schurkaren fure mochte'. Ebenso im Kotten des Clemens zu Bauert waren außer zwei schwarzen Schwertern 'etliche sehr viel Metzer gelegen so geweißt waren'."

Die Situation hatte sich also für die Schmiede und Feger gebessert, aber es war viel ungeschliffene Ware, "schwarze Schwerter", liegen geblieben. Das stellte sich bei einem auf Betreiben der Schmiede und Feger erfolgten Besuch der Schmiede heraus. Es wurden gezählt:

"Erstlich bei Adrian Zu Meißwinckhel vber vj hundertt schwartzer schwerdt
Item [= desgleichen] bei Jenne Zu Wittardt schir hundertt funden
Item hannentgen Zu Vurckhelradt Zwei hundertt
Item Wilhelm vffm Bergh vier hundertt
Johan Teschen vber vier hundertt
Buisch Froffen vber funff fierdel
Item Clemens Clouberghs viij hondert
Item Bernt vffm Kamp vber vj hondertt."


Es waren über dreitausend Schwerter, die diese Schmiede und Feger »nitt khonen geschliffen vnd reid bekhommen. Zu ihrem vndenklichen scheden«.

"Wie sich das Verhältnis zwischen den Schleifern und den Schmieden wegen der kleinen Messer und Schwerter in den nächsten beiden Jahren entwickelte, wissen wir nicht. Der Konfliktstoff wurde beseitigt, als am 14. Januar 1571 den Messermachern das langgewünschte Privileg erteilt wurde. Von einem Vorrang der Schwerter gegenüber den kleinen Messern war keine Rede mehr; es stand den Schleifern frei, wie sie sich ihre Wochenarbeit einteilten." [Rosenthal Bd. 1 S. 155]



Quellen:
  • Heuser, Die Heimat Jg. 16
  • Rosenthal (1967) S. 27-29
  • Rosenthal Bd. 1 (1973)

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