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Die folgenden Ritter- und Adelssitze bzw. freiadeligen Güter sind irgendwo auf dieser Webseite in unterschiedlichem Zusammenhang erwähnt. Eine systematische Abhandlung ist nicht beabsichtigt. |
"Die Herzogtümer Jülich und Berg waren ein territorialer Ständestaat, und das heißt, der Herrscher regierte nicht allein, sondern in Übereinstimmung mit den Landständen, die den in jedem Herzogtum bestehenden Landtag bildeten. Dieser Dualismus in der Staatsführung kam auch in der getrennten Finanzverwaltung zum Ausdruck: es gab eine herzogliche Kasse und eine Landeskasse.
Die sogenannten freiadeligen Güter, wie z.B. Mummenscheid, hatten durch Freiheitsbrief "freiadelige Gerechtigkeit" erhalten, d.h. sie waren frei von Steuern und sonstigen Abgaben. Im Verlauf der Jahrhunderte verloren einige frühere Rittersitze ihre Landtagsfähigkeit durch Gebietsverkäufe. Ein Beispiel ist Haus Horst in Hilden. - Für den Kreis Solingen des Jahres 1832 definiert der königlich preußische Landrath Georg Frhr. von Hauer die Stände-Zugehörigkeit und Landtagsfähigkeit und konstatiert, dass ein Rittergut zu dieser Zeit eigentlich nichts Besonderes mehr ist:
"Nach dem Gesetze vom 27. März 1824 theilt sich die jetzige Provinzial-Standschaft in 4 Stände: den der Fürsten und Herren, wozu nur die Standesherren gezählt werden, derer im solinger Kreis keine vorhanden sind, den Stand der Ritterschaft, der Städte und der Landgemeinden.
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N a m e n der des Grundsteuer Bürgermei- Gutes. des Besitzers. pro 1824. sterei. Thrl. __________________________________________________________________________ 1 Merscheid Caspersbroich Adolph Holthausen 110 2 Höhscheid Hackhausen Freiherr von dem Busche, genannt von Kessel 112 3 Richrath Graven Frhr. von Mirbach zu Harf 116 4 " Dückenburg " 93 5 Leichlingen Forst Gr. v. Westerhold-Gysenberg 194 6 " Nesselrode " 106 7 Monheim Bürgel Graf Droste-Vischering Nes- selrode 854 8 " Rheindorf Freiherr von der Rhoer 111 9 Opladen Ophoven Franz Egon Freiherr von Fürstenberg 193 10 " Reuschenberg " 168 11 Schlebusch Morsbroich Wittwe Schaafhausen 192 12 " Steinbüchel Wittwe Lülsdorf 119 ____ 2368 |
Die Grundsteuer sämmtlicher ritterschaftlicher Besitzungen beträgt hiernach etwa 5 Procent der durchschnittlich bisher im Kreise jährlich aufkommenden Summe dieser Abgabe.
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Quellen:
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