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Kaufverträge aus alter Zeit (15.-20. Jh.)

Die Kaufverträge aus mehreren Jahrhunderten, die Friedhelm Stöcker hier vorstellt, zeigen, auf welche Art und Weise in früheren Jahrhunderten insbesondere Grundbesitz den Eigentümer wechselte. Da viele alte Namen aus Haan und Umgebung vorkommen, sind sie natürlich auch von genealogischem Interesse.


Bericht über alte Kaufverträge in unserem Gebiet und auch über solche, die speziell unseren Hof und unsere Familie betreffen

Von Friedhelm Stöcker

Oft hört man, die hiesigen Bauern seien erst durch Napoleon und die anschließende preußische Verwaltung freie Eigentümer ihres Grund und Bodens geworden. Daß dies nicht zutrifft, beweisen die im Folgenden zitierten Kaufverträge, die den bäuerlichen Besitz von Höfen in Haan und in der Nachbarschaft betreffen: denn verkaufen kann man nur, was einem gehört. Wer Eigentum besaß, konnte dies vererben, verpfänden, verpachten, verkaufen oder auch verschenken.



1445 / 1526 - Wibbelrath

Der älteste mir bekannte dokumentierte Verkauf in Haan fand 1445 statt. Er ist aufgezeichnet in den "Quellen zur älteren Geschichte von Hilden, Haan und Richrath III", N.B. 7, S. 34. Die Originalurkunde befindet sich im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf.

Danach verkaufen die Eheleute Gottschalk und Styne (Christine) von Wibbelrath den Eheleuten Dietrich und Gertrud Türnynck zu Gräfrath ein Stück Land aus ihrem Erbgut zu Wibbelrath, das in der Heide oberhalb des Hofes von Jacob zu Wibbelrath lag. Dafür erhielten sie »eyne bescheiden summa geltz, dye sij uns zo danke davur bezalt haint«.

Dieser Kaufvertrag wurde vom Richter, dem Bürgermeister und von drei Schöffen unterzeichnet. Das Land wurde von den Verkäufern los und frei von Lasten übergeben und »haben ihnen gegenüber (den Käufern) offen darauf verzichtet mit Hand und Mund, so wie man auf ein Erbgut zu verzichten pflegt«.

Die Verkäufer zahlten vom verkauften Land weiterhin Schatz (Steuern) und Zehnten. Dafür verpflichteten sich die Käufer, an die Verkäufer jährlich am »Tage der Messe unserer Lieben Frau« (8. September) 4 cölnische Schillinge (veyr colsche Schillinge) zu zahlen.

80 Jahre später, im September 1526, verkaufen Hannes von Wybbeltroyde (Wibbelrath) und seine Verwandten das Gut zu Wibbelrath an die Eheleute Rutger von Schoeler und Margareta. Dieser Hannes von Wibbelrath ist wohl schon älter, denn er vermacht anschließend seinen Besitz den Verwandten und behält nur ein Leibgeding für sich sowie eine Spende für die Armen.



1531 - Oberste Heide

Ein weiterer Kaufvertrag wurde im September 1531 in Haan abgeschlossen. Dabei ging es um die halbe 'Oberste Heide', gelegen an der Heidstraße. Nachdem verschiedene Mitglieder der Erbengemeinschaft wegen ihres Erbteils über das 'halbe Oberste Heyd-Gut' in Zwietracht geraten waren, wurde der Hof an die Miterben Jacob von Obgruiten und seine Ehefrau Anna veräußert.

Da auf dem Gut von alters her eine Kirchenrente lag, mußten die Haaner Kirchmeister Gerhard Boll, Johann Steinfeldt und Wilhelm zum Gütchen sowie die Brudermeister Heinrich zum Diek und Poillich zu Tienhausen den Kaufvertrag bezeugen und besiegeln. Sie machten zur Auflage, daß die neuen Eigentümer jährlich zu Lamberti (17. September) 3 oberländische Gulden, jeden zu 24 Albus, zu zahlen hätten, und zwar einen Gulden an die Kirchmeister und 2 Gulden an den Vikar der Haaner Bruderschaft. Falls die Ankäufer die Zahlung nicht leisten könnten, so sollte die oberste Heide so lange als Pfand und zur Nutzung der Bruderschaft bleiben, bis die rückständigen Zahlungen beigebracht würden. (Vertrag im Archiv der Kirchengemeinde Haan, abgedruckt im Hildener Jahrbuch 65-70).

Eigentumsübertragungen von Höfen und Grundstücken wurden durch Vertrag besiegelt. Oft beinhalten diese Verträge Erbauseinandersetzungen der Erbberechtigten. So finden wir in dem Verzichtbuch von Hilden und Haan (N.B. 21 u. 22) 464 solcher Eigentumsbestätigungen, worin die Verzichterklärungen vor Richter und Schöffen in den Jahren 1562-1625 dokumentiert sind. Diese wurden oft nur mündlich angezeigt, erhielten jedoch durch die Eintragung bei dem örtlichen Gericht und die Bestätigung durch die Schöffen urkundliche Festschreibung. Das Verzichtbuch war also ein Vorläufer des heutigen Grundbuches. Hier zwei Beispiele aus dem Verzichtbuch:

1573 - Bellekuhl

Am 2. März 1573 ist eingetragen: »Die Scheffen Wilhelm Theenhauß und Jürgen Boll tragen im Gericht vor, daß die Kinder Alofs uf der Koulen, nämlich Herman, Casper, Geirtgen und Wilhelm sowie des letzteren Ehefrau Dorothea das Erbgut uf der Koulen (mit Ausnahme eines Bandens am Itterbach) an die Eheleute Casper und Mergen ufm Knediser verkauft, sich guter Bezahlung bedankt, den Käufern ordnungsmäßig Verzicht und Ausgang getan und Ihnen darüber Brief und Siegel mitzuteilen gebeten haben. Der Verkauf ist, wie vorgeschrieben, in der Kirche bekanntgegeben worden. Der Verzicht wird vom Gericht anerkannt.«

Die Ländereien des Hofes Bellekuhl sind also schon damals zum Hof Kneteisen gekommen.

1574 - Heidberg

Eine andere Eintragung lautet: »1. Februar 1574. Die Scheffen Wilhelm Theenhauß und Jürgen Boll tragen im Gericht vor, daß Casper, Wilhelm (!), Johann und Hinrich ahm Heidtberg - die letzten beiden mit Zustimmung ihrer Vormünder - ihrem Bruder Wilhelm (!) ahm Heidtbergh und dessen Ehefrau Catharina auß der Elp ihren Erbanteil am Heidtbergh, der ihnen »von vader und moeder ahnerstorben, wie auch im gelichen den Kotten« verkauft, sich guter Bezahlung bedankt und ordnungsmäßig Verzicht und Ausgang geleistet haben. Der Verzicht wird vom Gericht anerkannt.«

Diese Beurkundungen im Verzichtbuch sind also auch Verkauf- und Kaufverträge. Es gibt auch reine Verkaufsabmachungen über Höfe zwischen nicht verwandten Personen. Vielfach ergaben sich aus den Erbauseinandersetzungen wie aus einfachen Kaufverträgen erhebliche schuldrechtliche Belastungen. Dafür oder auch für geliehene Geldbeträge wurde der Hof insgesamt oder zum Teil an den jeweiligen Gläubiger verpfändet. Ein Beispiel:

1620 - Schmitten

1620 verpfänden die Eheleute Johann und Leißgen Herck zur Absicherung eines Darlehens von 100 Talern, das sie von dem Schultheiß von Hilden und Haan, Wilhelm im Valder und dessen Ehefrau Grett erhielten, ihr Gut in der Schmitten zu Haan (Kölnerstraße). Da man nur etwas verpfänden kann, was einem gehört, so belegt dies wieder, daß die Bauern schon damals Eigentümer von Grund und Boden waren.

1667-1692 - Tüscherste Elp

Als weiteres Beispiel fand ich im Archiv Thienhaus interessante Dokumente über Schuldverschreibungen für geliehenes Geld, die unseren Nachbarhof, die Tüscherste Elp, betreffen (tüschen = dazwischen, d.h. die mittlere Elp). Daraus ist zu ersehen, daß der Besitzer Wilhelm Montanus sich dreimal Geld von den Eheleuten Adolf und Gerdruth zu Kreckhauß geliehen hatte (Obligationsverträge von 1667, 1672 und 1678 über insgesamt 375 Reichstaler). Nach dessen Tod 1ieh sich 1682 sein Sohn Peter Montanus von der Metzen Tesche, Wittib des Wilhelm Ferßen, ebenfalls 375 Taler, um die Schuld bei Adolf zu Kreckhauß abzulösen.

Da in den folgenden Jahren Peter Montanus bei zunehmenden Schulden seinen Zahlungs-Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte, verkaufte er am 6. November 1692 seinen Hof, die halbe Tüscherste Elp, an die Eheleute Gorden Holthauß und Catharina Krieckhauß. Bis dahin hatten sich die Schulden auf 600 Reichstaler vermehrt, die jetzt zu Gunsten des Lüthern Wüsten verzeichnet sind. Hier der Kaufvertrag im vollen Wortlaut:

»Wir Michael Wilhelm Pickartz Kurfürstlich Pfältzischer Richter des Ambts Mettman undt Johannes Sedelens, Johannes Rollender, Heinrich im Haan, Adolf Krieckhauß, Lüdtgen Eickenbergh, Wilhelm Pagendell, und Petter Schmitz sämptliche Schefen des Landgerichts Erkrath, thun kund, zeugen undt bekennen hiemit durch gewertigen offenen Brief, das vor uns kommen und erschienen die ehrsame Peter Montanus in der Elp und Gertrudt Eheleute, handt haben also erscheinendt mit mehreren zu erkennen gegeben was gestalt sie, angesehen länger nicht pensiones undt weniger Capitale abstatten, noch fürstliche Steuren undt andre hochfallende Lasten gantz nicht entrichten können, freywillig undt ungezwungen, auch nicht durch Irwege dazu verleitet, durch einen vesten steten undt unwiederruflichen Kauf - Verkauf und überlaßen, gleich auch hiermit undt Kraft dieses in bestendigsten Wegen rechtens verkaufen und überlaßen den ehrsahmen Görden Holthaußen und Cathrinen Krieckhauß Eheleuthen, ihr aigenthümblich zustendiges Erb und Guth die Tüscherste Elp genandt, wie solches den Verkäuferen Eheleuten von dero Stiefvatter undt Muttern lauth Siegell undt Brief verunterpfändt hinderlaßen worden, in der Honschaft Elscheid gelegen, mit Last undt Unlast, Recht und Gerechtigkeit in seinen Loiken und Pölen nichts darvon ab noch außgescheiden, vor undt umb eine benente Summa Gelds ad achthundert Reichsthaler jeden derselben per 80 Albus cölnisch gerechnet, woraußen den Erbgenahmen undt Creditoren Lütheren Wüsten zu Abstattung ihres ahligen auf jetzt verkauftem Guth gehabten Crediti, undt zu Abwendungh bereits gerichtlich befohlen undt vornehmender Dictraction sechshundert Reichsthaler an gangbahren Müntzsorten bezahlt, auß übrigen erforenden zweyhundert Reichstahler alle rückstendige Lasten, Schatz, Steuern, Güldengekörns, Erbrenthen undt andere Lasten wie solche immer Nahmen haben mögen, abgestat undt entrichtet werden, dahero mehrbesagte Verkäufern Eheleuthe sich guter Bezahlung bedanken auf die Exception non numera pecunia, doli mali zei aliter scripta quam gesta senat ... acit si qua mulier casionis ultra dincidiren.

Undt was den jetzt undt künftig in geist- undt weltlichen Rechten von Menschensinnen mehr erdacht undt erfunden werden möchte, wol wissent undt wohl bedachlich zenuntiert undt verziegen, sich undt die ihrige entgüten undt darvon enterbt, hingegen mehrbesagte Ankäufern Eheleuthe undt deren Erben in beständigster Form rechtens undt hiesigen Gerichts wolherbrachter Gewonheit nach daran gegütet, geerbt, undt mit Mundt, Handt, Halm undt Erden gerichtlich erbfest gemacht, wan nun alleß vorschriebener maßen von uns eingangs benennten Richter undt Schefen verhandelt undt vorgenohmen worden, alß haben wir diesen, mit allen requisitis, Gottesheller, Weinkauf wie ländtlich, gewönlichen dreyen Kirchenrufen, Verziegh undt Ausgangh, undt sonsten bester gestalt bestettigt, undt confirmirten Kauf und Verkauf gegen Empfang gewönlicher Urkunden mit unseren gewönlich Richterlich undt gemeinen Schefenambts Einsieglen bekraftigt, undt dieselbe wissentlich an diesen Brief hangen thuen, also geschehen im Jahr Christi eintausendsechshondertneuntzigzwey den sechsten Monaths November

      In fidem prae mißorum attestor
            Johannes Tomas Joisten grschbr (Gerichtsschreiber)«.

Ergänzend ist in einem Dokument festgehalten, daß der Gordt Holthauß beim Kauf des Hofes die von 1689-92 aufgelaufenen Abgaben für französische Contributionen und Steuern für den Peter Montanus die rückständige Summe von insgesamt 87 Reichstaler 57 Albus licht 3 Heller bezahlt hat. Desgleichen ist eine Quittung über die gezahlten 600 Reichstaler an die Erben des Lüthern Wüsten vorhanden. Bei der Gesamtkaufsumme von 800 Reichstalern blieb nach Abzug der gezahlten Schulden für den Verkäufer Montanus nicht mehr viel übrig.



1752 - Elp

60 Jahre nach dem 1692 getätigten Kauf der halben Türschersten Elp schließen die Brüder Johann Wilhelm und Johann Conrad Holthausen 1752 einen Erbauseinandersetzungskontrakt. Im Laufe der Jahre hatte Gordt Holthausen auch die andere Hälfte des Hofes von der Familie Haack und den Hof Mittel-Elscheid erworben. Urkunden darüber habe ich jedoch nicht gefunden. Die Schwester Gertrud war nach ihrer Heirat 1718 mit ihrem Erbteil abgefunden worden, dazu die Aufzeichnungen von 1731.

Nun 1752 teilten die Brüder das Erbe. Dazu machten sie eine Aufstellung aller Besitztümer, des Inventars und des vorhandenen Geldes, machten davon zwei Teile, wobei der Hof Elp als ganzes erhalten blieb, und losten um je 1 Teil. Johann Wilhelm Holthausen erhielt dabei den Hof Tüscherste Elp. 1753 verkaufte der Johann Conrad aus seinem Erbteil das Tüschen-Elscheider Gut an Peter Hammerstein und Ehefrau Margaretha Rövers für 2.275 Reichstaler.



1771 - Böllenschmitt

Aus dem Jahre 1771 besitze ich den Original-Kaufvertrag, den die Urgroßeltern meiner Großmutter väterlicherseits, Johann Adolph Clevenhauß und Ehefrau Catharina Margaretha Flaeßkamp, beim Erwerb des Hofes Böllenschmitt bei Trills in der Honschaft Broichhausen mit den Verkäufern Wilhelm Flaeßkamp und Catharina Olmesdahl abschlossen. Sie zahlten dafür 500 Reichstaler. Dieser interessante Vertrag ist ein typischer Beleg, wie die Kaufverträge zu der Zeit rechtskräftig abgeschlossen wurden. Neben dem Kaufbrief, der von den Beteiligten und weiteren Zeugen unterschrieben wurde, gab es noch vier Befestigungen der Rechtskraft des Kaufaktes:

1. wurde der Kauf an drei aufeinander folgenden Sonntagen in der Kirche bekannt gegeben,

2. wurde der Gottesheller bezahlt (eine kleine Geldsumme für die Armen der Gemeinde),

3. wurde bei Vertragsabschluß der Weinkauf getrunken, d.h. nach Unterzeichnung des Vertrages setzten sich Vertragspartner und Zeugen zusammen und tranken gemeinsam Wein, um zu dokumentieren, daß der Vertrag in Eintracht und Freundschaft und nicht gezwungenermaßen zustandegekommen ist,

4. wurde der Kaufbrief beim hochlöblichen Landgericht durch die Schöffen des Bezirks durch Unterschrift bestätigt und registriert.

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Über den Hof Elp

1764-1788 - Elp

Unsere Familie stammt ursprünglich in Verfolgung der männlichen Linie und des Namens von Hof Stöcken in Haan. Die Vorfahren sind dort bereits im 16. Jahrhundert mehrfach erwähnt.

Am 11. Juni 1682 heiratete ein Sohn des Franzen uf den Stöcken, Johannes mit Namen, die Agnes zu Wibbelrath und nannte sich von da an Johannes Stöcker zu Wibbelrath. Dessen Enkel Johann Wilhelmus Stöcker zu Wibbelrath heiratete am 23. Oktober 1763 die Catharina Margaretha Krieckhaus, deren Eltern die eine Hälfte des Hofes 'Unterste Elp' oder auch 'Rasch Elp' genannt, gehörte. Die andere Hälfte war Eigentum der Familie Rasch, daher auch der Name 'Rasch Elp'.

Das junge Paar Stöcker-Krieckhaus pachtete nun 1764 die Hofhälfte der Familie Rasch, die nun dem Eberhard Rickmann und dessen Ehefrau gehörte. Dazu wurde ein Pacht- und Pfandschaftscontract über 28 Jahre abgeschlossen, der aber leider nicht mehr in unseren Hofakten vorhanden ist. Es sind jedoch zwei Zusätze zu diesem Pachtvertrag vorhanden, die die Pflichten der Steuer- und Zehntenzahlungen regeln. Dieser Vertrag wurde am 26. Mai 1778 in einen Erbkaufvertrag umgewandelt, wonach der Hof für 2.200 Reichstaler erworben wurde.

Um einen Teil dieser Kaufsumme aufzubringen, lieh sich Johann Wilhelm Stöcker 400 Taler von Peter Hohrath und 200 Taler von Johannes Stöcker (seinem Vater) zu 3 1/2 % Zinsen. Darüber liegt ein gerichtlich bestätigtes Dokument vom 26. Mai 1778 vor, das zur Sicherheit des Kapitals den Hof zum Pfande stellt. Auf dieser Schuldverschreibung ist unten auch die spätere Löschung im Hypothekenbuch am 20.6.1792 vermerkt, nachdem die richtige Rückzahlung des Kapitals am 22.5.1792 quittiert worden war. Dazu haben wir noch jede Menge Originalquittungen über Zinszahlungen und Kapitalrückzahlungen aus den Jahren 1769-1792.

Nachdem Johann Wilhelmus Stöcker am 4. Januar 1786 verstorben war, wurde am 23. Januar 1788 der folgende endgültige Kaufvertrag abgeschlossen. Er lautet wörtlich:

»kund und zu wissen seyn hiemit und Kraft dieses wie des unter dem heutigen Dato zwischen den ehr- und achtbaren Johann Wilhelm Rickmann und Agneta Eigen Eheleuten und Catharina Margaretha Krieckhaus Witwe Johann Wilhelm Stöcker ein fester unwiederruflicher Erbkauf und Verkauf ist getroffen worden. Es verkaufen die Eheleute Rickman der Witwe Stöcker und ihren Kindern das halbe Erbgut in der Rasch Elp genandt, welches im Amt Untermettman Honschaft Elscheid gelegen, welches Erbgut die Eheleute Stöcker unter dem 4ten 7ius (September) 1764 von Eberhard Rickman dessen Ehefrauen in einen achtundzwanzigenjährigen Pfandschaftscontract ist angenommen, demnächst unter dem 26ten May 1778 von eben den Eheleuten Stöcker von Eberhard Rickman dessen Ehefrau in einen Erbkauf verwandelt worden. Da aber über den Erbkauf kein Kirchenruf ist ergangen und nun die Witwe Stöcker wohl sahe, das der Sohn des Eberhard Rickmans, Johann Wilhelm Rickman ihr jetziger Verkäufer das Einlösungsrecht hatte: vor die Summa von zweytausendzweyhundert Reisthaler coursmäßig.

Da nun die Eheleute Stöcker auf dieses Gut eintausend Reisthaler bezahlt an Eberhard Rickman, welche der Verkäufer als schon bezahlt annimmt, so sollen die übrigen zwölfhundert Reisthaler auf May 1789 mit 3 Procens Interessen ausbezahlt werden. Worauf dan nebst Erlegung des Gottesheller von 1/2 Cronenthaler und Weinkauf einer dem anderen Gottes Gnade und Segen anwünschte. Ankäufer einen gerichtlichen Kaufbrief lassen verfertigen und vom hochlöblichen Landgericht lassen befestigen, welches hiemit von beyden Theilen in Gegenwart von Zeugen zur Warheit urkund ist unterschrieben worden.

geschehen Mettmann den 23ten Januar 1788 Joh. Hen. Haack   Zeug
Jacob Hochdahl   Zeug
Wilh. Eigen   Zeug
Joh. Peter Stöcker   Zeug
Joh. Peter Kriekhaus   Zeug
    schreibens unerfahren hat es X mit einem Creuz bezeichnet
Johann Wilhelm Rickmann vor mich und meine Hausfrau Agneta Eigen
X Weilen Catharina Margaretha Kriekhaus Witwe Stöcker
    schreibens unerfahren hat sie es mit einem Creuz bezeichnet.«


Dazu gibt es noch einen Notizzettel über den getätigten Weinkauf. Der Wortlaut: »Anno 1788 den 23. Januar ist das geschehen zu Mettmann. Beim Rickman haben wir den Winkip (Weinkauf) da getrunken für 42 Stüber auf diese Halbe Rasch-Elp. Wittib Stöcker, Herr Prediger Hak zu Mettmann als Zeug, Petter Stöcker als Zeug, Petter Kriekhaus als Zeug, Haubes im Raben als Zeug. Anno 1788.«


1788 - Eichen-Verkauf

Da nach dem Vertrag die Wittib Stöcker und ihre Kinder im Mai des folgenden Jahres 1789 1200 Reichstaler zu zahlen hatten, das Geld aber nicht vorhanden war, bot Frau Stöcker Ende November 1788 17 Eichen aus ihrem Wald zur Versteigerung an. Die Verkaufs-Bedingungen lauteten:

»Heut Dato den 29ten November 1788 last die Wittib Stöcker in der Elp 17 Eichen denen Meistbietenden verkaufen, und zwar jede Eiche apart, welche Eichen nomeriert von 1 biß 17 unter folgenden Conditionen:

1. ist daß Höchste beym Bieten 15 Stb (Stüber),

2. hält die Wittib Stöcker von den Eichen die Spöhne vom Ab- und Behauen vor sich, desgleichen auch daß Gehölz, so beym Abhauen niedergeschlagen wird, wobey ein jeder Freyheit hat, dieselbe auch unbehauen wegzuarbeiten.

3. müsten die Eichen, so in die Bänden (Wiesen) falle, diesen Winter wenigstens im Februar abgehauen und weggeschafft werden. Die anderen aber, so in den Busch fallen, im Monath Merz künftigen Jahres weggeräumt werden.

4. ist der Zahltag von den Eichen festgesetzt den Osterdienstag folgenden 1789 Jahres, in guter gangbahrer Münze.

5. zahlt jeder heut Dato beym Verkauf auf jeden Rthr 1 1/2 Stb. Weinkauf.«

Die Liste der Bieter weist nicht nur 17, sondern 21 versteigerte Eichen aus, und es ist erstaunlich, welch hohe Preise die Käufer dafür bezahlten, obgleich sie die Bäume selbst einschlagen und abtransportieren mußten. Bis zu 25 Taler pro Eiche wurden geboten. Das war sehr viel Geld. Zum Vergleich: 1777 hat Johann Wilhelm Stöcker laut Vertrag ein braunes Pferd für 10 Reichstaler 40 Stüber gekauft. Demnach müssen es schon schwere, wertvolle Eichen gewesen sein.



1813 - Mahnert und Büschgen

Ein weiterer sehr interessanter Kaufvertrag stammt aus der napoleonischen Zeit. Er berichtet über den Versteigerungsverkauf des mittleren Hofes in der Mahnert und über das Büschgen am 8. Januar 1813. In einer Anlage zum Vertrag ist dokumentiert, warum es zu diesem Verkauf kam. Es ist eine Erbauseinandersetzung nach dem Tode des Onkels Jacob Ellscheid:

Am 15. Juli 1812 erscheinen vor dem Tribunal erster Instanz zu Düsseldorf der Vormund des Minderjährigen Friedrich Wilhelm Ellscheid, Adolf Püttbach, Weber zu Schöller Mairie Haan, sowie die großjährigen Erben Schlippert, nämlich Dietrich zu Kirschbaum, Solingen, Peter zu Schüren, Weyer, Maria Catharina an der Brosmühle und Tillmann in der Bech.

Sie tragen vor, der Familienrat habe beschlossen, das Gut 'Tüschenter Manert' und das Gütchen 'Büschgen' zu verkaufen, weil eine Naturalteilung der kleinen Höfe praktisch nicht möglich sei und eine Wertminderung bedeuten würde. Zur Wertfeststellung und Beurteilung der Teilungsmöglichkeit brachten sie drei Sachverständige mit, die sogleich vom Gericht vereidigt wurden: Wilhelm Jacobs in der Wolferts-Elp, Gottfried Holthausen in der Tüschen-Elp und Heinrich Wimmershoff im Vogelsang.

Diese erstellen ein Gutachten, das für die beiden Höfchen einen Betrag von 1.947 Reichstalern und 24 19/20 Stüber an Wert ergibt. Sie bestätigen ferner, daß eine Naturalteilung unvorteilhaft sei, zumal die Gebäude sehr schlecht seien und erhebliche Reparaturkosten erforderten. Die Gesamtfläche beträgt etwa 25 Morgen, davon sind 7 Morgen Wald. Das Gutachten wurde am 12. August 1812 erstellt, und daraufhin genehmigte das Tribunal in erster Instanz den beantragten Verkauf. Unterzeichner waren der Präsident Hardung und die Richter Degreck, Machenschein und von Hagen.

Am 18. Januar 1813 kommt es zur 1. Verkaufsversteigerung. Notar Franz Joseph Kempgens zu Gerresheim verfasst darüber folgendes Protokoll (gekürzt):

Es erscheinen die Erben des Jacob Ellscheid: die Geschwister Diederich, Peter, Tillmann und Maria Catharina Schlippert aus Merscheid und die Vormünder des Miterben Friedrich Ellscheid, Hermann Börchen aus Düssel und Adolph Püttbach vom Gützenhäuschen zu Schöller, um den Verkauf der geerbten Güter 'Tüschentermanert' und 'Büschgen' zu folgenden Bedingungen zu tätigen:

1. Die Güter werden für 5.842 Franken und 25 Centimen zum Verkauf gestellt ohne Gewähr auf Größe.

2. Besitzübergabe für Tüschenmanert im Mai 1813, für Büschgen erst im Mai 1814.

3. Abgaben jeder Art trägt der Erwerber ab Besitznahme.

4. Zahlung in grobem (großem) Geld in Brabänter Kronen oder Berliner Thaler, spätestens am 15. Mai 1814 mit 4 % Zinsen, sonst Rückfall an den Verkäufer.

5. Den Pachtertrag vom Büschgen erhält der Verkäufer für das noch bestehende eine Pachtjahr.

6. Alle aus dem Verkauf entstehenden Kosten hat der Verkäufer innerhalb 24 Stunden bar an den Verkaufskommissar (Notar) zu bezahlen.

7. Mindeststeigerung beim Bieten: 20 Franken. Unbekannte Steigerer müssen bekannte Bürgen stellen.

Die Geschwister Schlippert bevollmächtigen ihren Miterben Tillmann Schlippert für sie verbindlich zu entscheiden. Folgende Kaufinteressenten sind vorhanden:

    Jacob Büscher zu Kreckhaus,
    Adolph Hammerstein zu Manert,
    Wilhelm Klophaus Weber im Banden,
    Heinrich Wimmershoff im Vogelsang,
    Peter Schulten zu Manert,
    Friedrich Benninghoven zu Unten-Ellscheid und
    Peter Schafstall zu Tüschenmanert, alle Landwirte.


Auf Ersuchen der Verkäufer sollten die Höfe einzeln zum Verkauf gestellt werden, zuerst 'Büschgen', dem noch der Auerbanden aus dem Tüschenmanerter Gut zugeschlagen wurde (63 Ruthen groß), zur Taxe von 1.008 Franken. Diese Summe bot Jacob Hammerstein zu Manert und erhielt nach Abbrennen von drei Wachslichtern den vorläufigen Zuschlag.

Darauf wurde 'Tüschentermanert' für 4.860 Franken zum Verkauf gestellt. Die Ackerer A. Hammerstein, Wimmershoff, Büscher und Peter Krieckhaus gaben mehrfach steigende Angebote ab. Zuletzt erhielt, nachdem wiederum drei Lichter abgebrannt waren, Peter Krieckhaus für 5.275 Franken den vorläufigen Zuschlag.

Daraufhin wurden auf Antrag der Verkäufer die beiden Höfe zusammen für den bisher gebotenen Gesamtbetrag von 6.273 Franken erneut zum Verkauf gestellt. Adolph Hammerstein bot sofort 6.300 Franken und erhielt nach Abbrennen von drei Lichtern den vorläufigen Zuschlag. Dabei wurde für den endgültigen Zuschlag ein neuer Termin angesetzt, und zwar der 28. Januar 1813 Im Hause des Bürgermeisters (Maire) Schmachtenberg im Dorf Haan.

Nachdem zwischenzeitlich die Genehmigung des Gerichtes zu Düsseldorf erteilt, der neue Termin durch vorgeschriebene Anheftungen und durch das Düsseldorfer Intelligenzblatt gehörig bekannt gemacht worden war, stellten die Verkäufer die Höfe zum endgültigen Verkauf aus, und zwar zu dem vorher gebotenen Preis von 6.300 Franken an Adolph Hammerstein, der sein Gebot aufrecht erhielt. Es waren aber noch weitere Interessenten erschienen, und so kam es zu einem eifrigen Bieten. Nach genau notiertem 22 maligen Überbieten vor allem zwischen J.A. Hammerstein und Friedrich Krieckhaus erhielt letztlich Johann Adolph Hammerstein für das letzte Gebot von 6.925  Franken den endgültigen Zuschlag.

Bei Unterzeichnung des Verkaufsprotokolls erklärten der Tillmann Schlippert und der Gegenvormund Peter Püttbach, daß sie dazu aus Unkunde nicht fähig seien.



1819 - Wüsthofer Gut

Im Jahre 1819 verkauften die Erben Schlupkothen das halbe Wüsthofer Gut in Gruiten an den Nachbarn Johann Benninghofen auf Gut Grund für 1.575 Reichstaler. Diese mußten am 1. Mai des folgenden Jahres in Laubthalern oder Brabänter Kronenthaler bezahlt werden, die wiederum zu 2 Reichstaler bergisch gerechnet wurden.

Die Gebäude waren bei Verkauf 'gänzlich zerfallen und werthlos'. Der Hof wurde damals abgerissen, heute sollen nur noch einzelne Mauerreste vorhanden sein. Der Wüsthof lag unterhalb von Gut Grund am Düsselbogen.

An dem Vertrag, der in meinem Besitz ist, war meine Ur-Ur-Großmutter Elisabeth Margarethe Stöcker geb. Schlupkothen zu einem Drittel beteiligt. Sie hat ihn ebenso wie ihr Mann Johann Stöcker eigenhändig unterschrieben. Gleichzeitig mit dem Verkauf des Hofes wurden alle landwirtschaftlichen Geräte und auch alle Sachen im Hause versteigert. Ich habe eine sehr interessante Aufstellung darüber, was einzelne Bürger aus Gruiten und Haan dabei erworben und was sie dafür gezahlt haben.



1846 - Elp

Im Ablauf der Generationen auf unserem Hof gibt es eine Reihe von Verträgen, welche die sich ergebenden Veränderungen dokumentieren. So wurde im Jahre 1846 am 3. Dezember ein Schenkungs- und Verkaufsvertrag aufgesetzt. In diesem verschenkt der Ur-Ur-Großvater Johann Stöcker unseren Hof, der ihm allein gehört, weil seine Geschwister alle ohne Erben verstorben waren, an seine vier Kinder: Wilhelm Heinrich, Maria Christina, verheiratet mit Wilhelm Clevenhaus zu Böllenschmitt bei Trills, Friedrich und Wilhelmine. Er wollte wegen seines hohen Alters (74 Jahre) und schlechten Gesundheitszustandes (Schlaganfall) die Erbauseinandersetzung geregelt wissen. Dazu wurde die folgenden Kaufvereinbarung getroffen:

Wilhelm Heinrich übernimmt den Hof, die halbe Unterste oder Rasch-Elp, 37 Morgen 14 Ruthen 80 Fuß groß, und kauft von den drei Geschwistern den diesen zustehenden dreiviertel Teil des Hofes. Der Wert wurde auf 3.350 Taler preußisch Courant festgesetzt, wovon 1/4 dem Ankäufer gehörte. Der Kaufpreis mußte am 1.5.1848 bar an die Geschwister ausbezahlt werden und schon ab 1.5.1847 mit 4 % verzinst werden. Die für den Vertrag anfallenden Kosten waren beträchtlich:

    Stempelgebühr      25 Taler   5 Groschen
    Act                 4 Taler  25 Groschen
    Diät                1 Taler
    Zeugen                       20 Groschen
    Hauptausfertigung   2 Taler
    

Um die vertraglich festgesetzten Kaufzahlungen an die Geschwister tätigen zu können, lieh sich der Ur-Großvater Wilhelm Heinrich Stöcker am 14. Mai 1849 von der Nachbarin Witwe Wilhelm Jacobs, Gertrud geb. Holthausen in der Wolferts-Elp, 2.000 Taler preußisch Courant. Diese Obligation wurde laut Urkunde am 16. Mai als 1. Hypothek eingetragen, d.h. »Das Ackergut, bestehend aus Wohnhaus, Oeconomiegebäuden, Baumhof, Garten, Wiesen, Teich, Ackerländereien und Holzungen« wurde damit als Pfand für den Geldbetrag festgeschrieben.

Für die Witwe Jacobs verhandelte und unterzeichnete den notariellen Vertrag ihr Schwiegersohn Friedrich Löckenhoff zu Wolferts-Elp. Auf diesem Vertrag hat am Ende die Witwe Jacobs am 19. Mai 1862 eigenhändig die Rückzahlung der 2.000 Taler nebst Zinsen quittiert. Im gleichen Jahr 1862 am 9. Dezember bescheinigen Maria Christine und ihr Mann Wilhelm Clevenhaus sowie Wilhelmine, jetzt verheiratet mit Peter Vossieg in der Diekermühle, vor dem Notar Wilhelm H. Franz in Mettmann, daß sie im Laufe der Zeit die ihnen aus ihrem Erbteil zustehenden Gelder erhalten hätten und keine Ansprüche an den Hof mehr bestehen.

Desgleichen bescheinigt später (am 23.3.1877) der Friedrich Stöcker seinem Neffen Friedrich Wilhelm Stöcker vor dem Notar Fröhlich in Mettmann, sein Erbteil in Höhe von 2.512,50 Mark vollständig erhalten zu haben. Nach dem Tode Wilhelm Heinrich Stöcker war der Neffe, mein Großvater, der alleinige Rechtsnachfolger und die Geldwährung von Taler auf Mark umgestellt.



1843-1895 - Rasch-Elp

Etwa zu gleicher Zeit, in der der Erbauseinandersetzungsvertrag der Familie Stöcker abgeschlossen wurde, gab es im Jahr 1843 einen ähnlichen Erbkaufvertrag über die andere Hälfte der Rasch-Elp, die der Familie Krieckhaus gehörte. Dabei übernahm der Sohn und Miterbe Friedrich Wilhelm Krieckhaus von seinem Vater Adolf Krieckhaus und seinen drei Schwestern diese halbe Rasch-Elp in der Größe von 36 Morgen 103 Ruthen 20 Fuß. Da er aber nur 1/14 erbte (der Vater hielt 3/4), mußte er insgesamt 2.850 Taler preußisch Courant bezahlen. Davon machte er aber nur eine kleine Anzahlung an die Geschwister. Zwei Jahre später, nachdem der Vater gestorben war, wurde dessen Haupterbteil, das noch nicht ausgezahlt war, in einem neuen Vertrag unter die vier Geschwister aufgeteilt und laut Vertrag auch bezahlt.

Im Jahre 1884 am 23. Oktober kaufte nun mein Großvater Friedrich Wilhelm Stöcker die andere Hälfte der Untersten oder Rasch-Elp von der Familie Krieckhaus, sodaß nun der ganze Hof im Besitz unserer Familie war. Der Kaufvertrag wurde vor dem Notar Wilhelm von Holtum aus Wald in der Wohnung der Eheleute Ernst Korten und Emilie geb. Krieckhaus in Haan abgeschlossen. Verkäufer waren die Witwe Friedrich Wilhelm Krieckhaus Henriette geb. Bruchhaus und ihre Kinder respective Schwiegerkinder Ferdinand Krieckhaus Spezereihändler zu Haan, Albert Butz Weber und Amalie geb. Krieckhaus, August Krieckhaus zu Styrum, Johanne Krieckhaus zu Unterhaan, Ernst Korten Weber und Spezereihändler zu Haan und Emilie geb. Krieckhaus, und Gottlieb Krieckhaus Weber und Ackerer in der Elp. Der Kaufpreis betrug 22.500 Mark und war bei Besitzantritt am 1. Mai 1885 bar zu bezahlen und Zahlungsverzögerungen mit 5 % zu verzinsen.

Da der Großvater nur einen Teil des Geldes dafür hatte, lieh er sich im folgenden Jahr von den Eheleuten Pfarrer Karl Seeger und Maria geb. Zimmermann zu Elberfeld 10.000 Mark mit 4 % Zinsen, welche laut verschiedener Urkunden hypothekarisch zu Lasten des Hofes eingetragen wurden. Diese Hypothek wurde 1895 zurückgezahlt und am 30. März im Hypothekenbuch gelöscht.

Im Kaufvertrag ist auch vereinbart, daß die noch auf der Hofhälfte der Familie Krieckhaus liegende Zehntabgabe an die Vikarie zu Gräfrath zuvor von den Verkäufern abgelöst werden mußte. Dieses war von unserer Hofhälfte laut vorliegendem Ablösevertrag bereits im Jahre 1841 mit dem 25fachen Jahresbetrag geschehen. Typisch ist die Formulierung der Hofübertragung in diesem Vertrag, wie sie damals allgemein üblich war:

»Die vorbeschriebenen Immobilien werden verkauft und übernommen, so und in dem Zustande und Umfange, worin dieselben sich gegenwärtig befinden, mit allen denselben anklebenden aktiven und passiven, sichbaren Gerechtsamen und Dienstbarkeiten, überhaupt ganz so wie Verkäufer und deren Rechtsvorgänger dieselben bisher besessen und benutzt haben oder doch zu besitzen und zu benutzen berechtigt waren, ohne Garantie für den angegebenen Flächeninhalt, selbst wenn die Differenz zwischen Angabe und Wirklichkeit auch mehr als ein Zwanzigstel betragen sollte, mit Gewähr für das Eigentum und dessen Befreiung von Hypotheken, Privilegien und Renten.«

Des weiteren mußte sowohl bei Kauf als auch bei hypothekarischer Beleihung eine Gebäudeversicherung bei einer 'soliden vaterländischen Feuerassecouranz' nachgewiesen werden. Groschen und 11 Pfennig.



1860 - Vooshof und Obenbutzes

Einen anderen Kaufvertrag habe ich aus dem Jahr 1860. Am 6. Dezember wurde der elterliche Hof meiner Urgroßmutter väterlicherseits Wilhelmine Stöcker geb. Lünenburg, der Vooshof in Mettmann-Diepensiepen mitsamt dem benachbarten Hof Obenbutzes öffentlich versteigert. Es ist ein sehr umfangreicher Vertrag, der besondere Bedingungen enthielt. So konnten sich die Versteigerer bis zu drei Stunden nach dem Zuschlag aus den drei Höchstbietenden den Ankäufer auswählen. Die Versteigerung war zuvor durch Inserate in den folgenden Zeitungen bekannt gemacht worden: Kölnische Zeitung, die Kölnische Blätter, das Bürgermeisterei-Blatt in Düsseldorf, den Langenberger Zeitungsboten, Rheinischer Bote in Monheim, Düsseldorfer Journal, und Elberfelder Zeitung; ebenso durch Anheftung an der Wohnung des Notars und in verschiedenen Wirtshäusern in und bei Mettmann.

Der Hof in der Größe von 111 Morgen 79 Ruthen 90 Fuß wurde für 15.160 Taler dem Bruder Johann Heinrich Lünenburg zugeschlagen. Die am Schluß aufgeführten Kosten für Veröffentlichungen, Zeugen und Notarskosten, insgesamt 21 Positionen, betragen insgesamt 61 Taler 11 Groschen und 11 Pfennig.



1853-1910 Clemenshausmann

Vier weitere Kaufverträge in unserem Besitz stammen aus den Jahren 1853, 1905, 1908 und 1910 und betreffen den Hof Clemenshausmanns in Millrath, den mein Großvater 1910 zur Vergrößerung unseres Hofes hinzukaufte. Im ersten dieser Verträge verkaufen der Ackerer und Weber Ferdinand Scheidt und dessen Ehefrau Elisabeth geb. Vandenbusch verwitwete Wilhelm Schmitz (von letzterem stammte der Hof) das Ackergut Clemenshausmanns, 22 Morgen 141 Ruthen groß, für 3.150 Taler an den Ackerer und Weber Friedrich Scheidt zu Birken bei Millrath.

Neben einigen besonderen Abmachungen muß der Ankäufer den auf dem Hof lastenden Zehnten zu Gunsten der katholischen Pfarrkirche zu Erkrath in Höhe von 6 Talern 12 Groschen 6 Pfennigen übernehmen. Dieser ist hypothekarisch abgesichert und hat einen Kapitalwert von 167 Talern, ist also noch nicht abgelöst, was schon seit längerem möglich gewesen wäre (etwa seit 1838?).

Im Jahr 1905 ist der Landwirt Julius Paulus (später Wirt am Kellertor und in der Mahnertmühle) Eigentümer dieses Hofes und verkauft ihn laut notariellem Vertrag an Clemens Heitland aus Westheim Kreis Buren für 16.000 Mark. Da der Ankäufer aber eine Hypothek bei der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf in Höhe von 7.000 Mark übernehmen mußte, ergab sich ein Auszahlungspreis von 9.000 Mark, von denen 5.000 Mark sofort in deutschen Goldmünzen zu zahlen waren. Der Rest von 4.000 Mark wurde als neue Hypothek verzinslich zu Lasten des Hofes eingetragen.

Im Jahr 1908 verkauft Clemens Heitland den Hof an den Milchhändler Wilhelm Vaupel für 18.000 Mark plus 3.000 Mark für das Inventar. Vaupel zahlt sofort 9.000 Mark, wovon der Julius Paulus 4.000 Mark zur Ablösung seiner Hypothek erhält. Da die Hypothek der Landesbank mit 7.000 Mark vom Käufer übernommen wird, ergibt sich noch ein Restkaufpreis von 5.000 Mark, der auch wieder als Hypothek eingetragen wird.

Zwei Jahre später, am 15. September 1910, verkauft W. Vaupel, der jetzt als Gastwirt in Dortmund wohnte, den völlig verschuldeten Hof an meinen Großvater Friedrich Stöcker zum Preis von 15.000 Mark. Davon wurden zunächst die beiden Hypotheken (7.000 Mark Landesbank und 5.000 Mark Heitland) bezahlt. Eine weitere private Schuld des Vaupel in Höhe von 2.572 Mark mußte der Großvater aus dem Kaufpreis an einen Wirt in Westfalen zahlen. Somit erhielt der Verkäufer Vaupel letztendlich nur noch die Restsumme von 428 Mark für den ganzen Hof ausbezahlt.



1918 - Mahnertmühle

Die letzte erhebliche Vergrößerung unseres Hofes erfolgte im Jahr 1918. Am 7. Januar wurde vor dem Notar Kost in Vohwinkel der Kaufvertrag über den Hof Mahnertmühle, 60 Morgen groß, abgeschlossen. Verkäufer waren die Eheleute Julius Paulus und Johanna geb. Kortenhaus, Käufer mein Vater Robert Stöcker. Der Kaufpreis betrug 42.000 Mark, wovon 10.000 Mark bei Vertragsabschluß bar bezahlt wurden, der Rest am 1. April 1918. Eine handgeschriebene Quittung des Julius Paulus über den gesamten Betrag wurde am 15. Juni ausgestellt. Dieser Vertrag enthält keine Besonderheiten, sondern nur die allgemein üblichen Bedingungen. Es wurde lediglich noch ein Parzellentausch den Mühlenteich betreffend vereinbart, der dann auch am 9. September 1918 beurkundet wurde.





Erläuterungen

Hier die Erläuterungen zu den drei erwähnten, in den damaligen Verträgen üblichen Redewendungen:

1.) »Das Gut, wie es in seinen Löken und Pölen gelegen ist«.
Löken ist die Mehrzahl von Lok;
Lok ist ein Grenzzeichen aus Stein oder ein besonders gezeichneter Baum.
Pöle = Pfähle, Grenzpfähle. Damit waren die Grundstücks- und Besitzgrenzen markiert.

2.) »... mit Mund, Hand, Halm und Erden gerichtlich erbfest gemacht«.

In den meisten Kaufverträgen lautet die Formel »mit Hand, Halm und Munde«. Sie symbolisiert den Akt der Verzichtleistung auf ein Grundstück. Strangmeier erläutert: »Diese rechtsbegründenden Symbolhandlungen traten besonders sinnfällig bei jedem Besitzwechsel von Grundstücken in Erscheinung. Im frühen Mittelalter ging die Übereignung in der Weise vor sich, daß der Veräußerer dem Erwerber auf dem Grundstück selbst in Gegenwart von Zeugen die 'Auflassung' vollzog, indem der Veräußerer dem Erwerber eine dem Boden entnommene Erdscholle in den Schoß warf. An die Stelle des Schollenwurfs ist später hier bei uns der Halmwurf getreten, so daß sich in den Urkunden, soweit sie diesen symbolischen Akt überhaupt erwähnen, dafür die Wendung einbürgerte, die Auflassung sei 'mit Hand, Halm und Munde' erfolgt.«

3.) Der Vorgang des Abbrennens von drei Lichtern ist in vielen Verkaufs-Urkunden erwähnt: Nach Abgabe eines Gebots wurde ein Wachslicht angezündet, das mindestens eine Minute brannte. Nach jedem neuen Gebot wurde ein neues Licht angezündet. Wenn dieses erloschen war, wurde ein neues angezündet. Waren nun drei Lichter nacheinander abgebrannt, ohne daß ein neues Gebot abgegeben wurde, erfolgte der Zuschlag. Damit wurde ein übereilter Zuschlag bzw. eine Übervorteilung vermieden.


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Quellen:
  • Stöcker, Friedhelm: Bericht über alte Kaufverträge in unserem Gebiet und auch über solche, die speziell unseren Hof und unsere Familie betreffen. Haan, Vortrag vom 14.12.1989
  • Strangmeier: Niederbergische Beiträge Nr. 7, 21, 22, 35

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