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Die Kaufverträge aus mehreren Jahrhunderten, die Friedhelm Stöcker hier vorstellt, zeigen, auf welche Art und Weise in früheren Jahrhunderten insbesondere Grundbesitz den Eigentümer wechselte. Da viele alte Namen aus Haan und Umgebung vorkommen, sind sie natürlich auch von genealogischem Interesse. |
Bericht über alte Kaufverträge in unserem Gebiet und auch über solche, die speziell unseren Hof und unsere Familie betreffenVon Friedhelm StöckerOft hört man, die hiesigen Bauern seien erst durch Napoleon und die anschließende preußische Verwaltung freie Eigentümer ihres Grund und Bodens geworden. Daß dies nicht zutrifft, beweisen die im Folgenden zitierten Kaufverträge, die den bäuerlichen Besitz von Höfen in Haan und in der Nachbarschaft betreffen: denn verkaufen kann man nur, was einem gehört. Wer Eigentum besaß, konnte dies vererben, verpfänden, verpachten, verkaufen oder auch verschenken. 1445 / 1526 - Wibbelrath
Der älteste mir bekannte dokumentierte Verkauf in Haan fand 1445 statt. Er ist aufgezeichnet in den "Quellen zur älteren Geschichte von Hilden, Haan und Richrath III", N.B. 7, S. 34. Die Originalurkunde befindet sich im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf.
1531 - Oberste Heide
Ein weiterer Kaufvertrag wurde im September 1531 in Haan abgeschlossen. Dabei ging es um die halbe 'Oberste Heide', gelegen an der Heidstraße.
Nachdem verschiedene Mitglieder der Erbengemeinschaft wegen ihres Erbteils über das 'halbe Oberste Heyd-Gut' in Zwietracht geraten waren, wurde der Hof an die Miterben Jacob von Obgruiten und seine Ehefrau Anna veräußert.
Eigentumsübertragungen von Höfen und Grundstücken wurden durch Vertrag besiegelt. Oft beinhalten diese Verträge Erbauseinandersetzungen der Erbberechtigten. So finden wir in dem Verzichtbuch von Hilden und Haan (N.B. 21 u. 22) 464 solcher Eigentumsbestätigungen, worin die Verzichterklärungen vor Richter und Schöffen in den Jahren 1562-1625 dokumentiert sind. Diese wurden oft nur mündlich angezeigt, erhielten jedoch durch die Eintragung bei dem örtlichen Gericht und die Bestätigung durch die Schöffen urkundliche Festschreibung. Das Verzichtbuch war also ein Vorläufer des heutigen Grundbuches. Hier zwei Beispiele aus dem Verzichtbuch: 1573 - Bellekuhl
Am 2. März 1573 ist eingetragen: »Die Scheffen Wilhelm Theenhauß und Jürgen Boll tragen im Gericht vor, daß die Kinder Alofs uf der Koulen, nämlich Herman, Casper, Geirtgen und Wilhelm sowie des letzteren Ehefrau Dorothea das Erbgut uf der Koulen (mit Ausnahme eines Bandens am Itterbach) an die Eheleute Casper und Mergen ufm Knediser verkauft, sich guter Bezahlung bedankt, den Käufern ordnungsmäßig Verzicht und Ausgang getan und Ihnen darüber Brief und Siegel mitzuteilen gebeten haben. Der Verkauf ist, wie vorgeschrieben, in der Kirche bekanntgegeben worden. Der Verzicht wird vom Gericht anerkannt.«
Eine andere Eintragung lautet: »1. Februar 1574. Die Scheffen Wilhelm Theenhauß und Jürgen Boll tragen im Gericht vor, daß Casper, Wilhelm (!), Johann und Hinrich ahm Heidtberg - die letzten beiden mit Zustimmung ihrer Vormünder - ihrem Bruder Wilhelm (!) ahm Heidtbergh und dessen Ehefrau Catharina auß der Elp ihren Erbanteil am Heidtbergh, der ihnen »von vader und moeder ahnerstorben, wie auch im gelichen den Kotten« verkauft, sich guter Bezahlung bedankt und ordnungsmäßig Verzicht und Ausgang geleistet haben. Der Verzicht wird vom Gericht anerkannt.« Diese Beurkundungen im Verzichtbuch sind also auch Verkauf- und Kaufverträge. Es gibt auch reine Verkaufsabmachungen über Höfe zwischen nicht verwandten Personen. Vielfach ergaben sich aus den Erbauseinandersetzungen wie aus einfachen Kaufverträgen erhebliche schuldrechtliche Belastungen. Dafür oder auch für geliehene Geldbeträge wurde der Hof insgesamt oder zum Teil an den jeweiligen Gläubiger verpfändet. Ein Beispiel: 1620 - Schmitten1620 verpfänden die Eheleute Johann und Leißgen Herck zur Absicherung eines Darlehens von 100 Talern, das sie von dem Schultheiß von Hilden und Haan, Wilhelm im Valder und dessen Ehefrau Grett erhielten, ihr Gut in der Schmitten zu Haan (Kölnerstraße). Da man nur etwas verpfänden kann, was einem gehört, so belegt dies wieder, daß die Bauern schon damals Eigentümer von Grund und Boden waren. 1667-1692 - Tüscherste Elp
Als weiteres Beispiel fand ich im Archiv Thienhaus interessante Dokumente über Schuldverschreibungen für geliehenes Geld, die unseren Nachbarhof, die Tüscherste Elp, betreffen (tüschen = dazwischen, d.h. die mittlere Elp). Daraus ist zu ersehen, daß der Besitzer Wilhelm Montanus sich dreimal Geld von den Eheleuten Adolf und Gerdruth zu Kreckhauß geliehen hatte (Obligationsverträge von 1667, 1672 und 1678 über insgesamt 375 Reichstaler). Nach dessen Tod 1ieh sich 1682 sein Sohn Peter Montanus von der Metzen Tesche, Wittib des Wilhelm Ferßen, ebenfalls 375 Taler, um die Schuld bei Adolf zu Kreckhauß abzulösen.
»Wir Michael Wilhelm Pickartz Kurfürstlich Pfältzischer Richter des Ambts Mettman undt Johannes Sedelens, Johannes Rollender, Heinrich im Haan, Adolf Krieckhauß, Lüdtgen Eickenbergh, Wilhelm Pagendell, und Petter Schmitz sämptliche Schefen des Landgerichts Erkrath, thun kund, zeugen undt bekennen hiemit durch gewertigen offenen Brief, das vor uns kommen und erschienen die ehrsame Peter Montanus in der Elp und Gertrudt Eheleute, handt haben also erscheinendt mit mehreren zu erkennen gegeben was gestalt sie, angesehen länger nicht pensiones undt weniger Capitale abstatten, noch fürstliche Steuren undt andre hochfallende Lasten gantz nicht entrichten können, freywillig undt ungezwungen, auch nicht durch Irwege dazu verleitet, durch einen vesten steten undt unwiederruflichen Kauf - Verkauf und überlaßen, gleich auch hiermit undt Kraft dieses in bestendigsten Wegen rechtens verkaufen und überlaßen den ehrsahmen Görden Holthaußen und Cathrinen Krieckhauß Eheleuthen, ihr aigenthümblich zustendiges Erb und Guth die Tüscherste Elp genandt, wie solches den Verkäuferen Eheleuten von dero Stiefvatter undt Muttern lauth Siegell undt Brief verunterpfändt hinderlaßen worden, in der Honschaft Elscheid gelegen, mit Last undt Unlast, Recht und Gerechtigkeit in seinen Loiken und Pölen nichts darvon ab noch außgescheiden, vor undt umb eine benente Summa Gelds ad achthundert Reichsthaler jeden derselben per 80 Albus cölnisch gerechnet, woraußen den Erbgenahmen undt Creditoren Lütheren Wüsten zu Abstattung ihres ahligen auf jetzt verkauftem Guth gehabten Crediti, undt zu Abwendungh bereits gerichtlich befohlen undt vornehmender Dictraction sechshundert Reichsthaler an gangbahren Müntzsorten bezahlt, auß übrigen erforenden zweyhundert Reichstahler alle rückstendige Lasten, Schatz, Steuern, Güldengekörns, Erbrenthen undt andere Lasten wie solche immer Nahmen haben mögen, abgestat undt entrichtet werden, dahero mehrbesagte Verkäufern Eheleuthe sich guter Bezahlung bedanken auf die Exception non numera pecunia, doli mali zei aliter scripta quam gesta senat ... acit si qua mulier casionis ultra dincidiren.
Ergänzend ist in einem Dokument festgehalten, daß der Gordt Holthauß beim Kauf des Hofes die von 1689-92 aufgelaufenen Abgaben für französische Contributionen und Steuern für den Peter Montanus die rückständige Summe von insgesamt 87 Reichstaler 57 Albus licht 3 Heller bezahlt hat. Desgleichen ist eine Quittung über die gezahlten 600 Reichstaler an die Erben des Lüthern Wüsten vorhanden. Bei der Gesamtkaufsumme von 800 Reichstalern blieb nach Abzug der gezahlten Schulden für den Verkäufer Montanus nicht mehr viel übrig. 1752 - Elp
60 Jahre nach dem 1692 getätigten Kauf der halben Türschersten Elp schließen die Brüder Johann Wilhelm und Johann Conrad Holthausen 1752 einen Erbauseinandersetzungskontrakt. Im Laufe der Jahre hatte Gordt Holthausen auch die andere Hälfte des Hofes von der Familie Haack und den Hof Mittel-Elscheid erworben. Urkunden darüber habe ich jedoch nicht gefunden. Die Schwester Gertrud war nach ihrer Heirat 1718 mit ihrem Erbteil abgefunden worden, dazu die Aufzeichnungen von 1731.
1771 - Böllenschmitt
Aus dem Jahre 1771 besitze ich den Original-Kaufvertrag, den die Urgroßeltern meiner Großmutter väterlicherseits, Johann Adolph Clevenhauß und Ehefrau Catharina Margaretha Flaeßkamp, beim Erwerb des Hofes Böllenschmitt bei Trills in der Honschaft Broichhausen mit den Verkäufern Wilhelm Flaeßkamp und Catharina Olmesdahl abschlossen. Sie zahlten dafür 500 Reichstaler. Dieser interessante Vertrag ist ein typischer Beleg, wie die Kaufverträge zu der Zeit rechtskräftig abgeschlossen wurden. Neben dem Kaufbrief, der von den Beteiligten und weiteren Zeugen unterschrieben wurde, gab es noch vier Befestigungen der Rechtskraft des Kaufaktes:
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Über den Hof Elp1764-1788 - Elp
Unsere Familie stammt ursprünglich in Verfolgung der männlichen Linie und des Namens von Hof Stöcken in Haan. Die Vorfahren sind dort bereits im 16. Jahrhundert mehrfach erwähnt.
Nachdem Johann Wilhelmus Stöcker am 4. Januar 1786 verstorben war, wurde am 23. Januar 1788 der folgende endgültige Kaufvertrag abgeschlossen. Er lautet wörtlich:
»kund und zu wissen seyn hiemit und Kraft dieses wie des unter dem heutigen Dato zwischen den ehr- und achtbaren Johann Wilhelm Rickmann und Agneta Eigen Eheleuten und Catharina Margaretha Krieckhaus Witwe Johann Wilhelm Stöcker ein fester unwiederruflicher Erbkauf und Verkauf ist getroffen worden. Es verkaufen die Eheleute Rickman der Witwe Stöcker und ihren Kindern das halbe Erbgut in der Rasch Elp genandt, welches im Amt Untermettman Honschaft Elscheid gelegen, welches Erbgut die Eheleute Stöcker unter dem 4ten 7ius (September) 1764 von Eberhard Rickman dessen Ehefrauen in einen achtundzwanzigenjährigen Pfandschaftscontract ist angenommen, demnächst unter dem 26ten May 1778 von eben den Eheleuten Stöcker von Eberhard Rickman dessen Ehefrau in einen Erbkauf verwandelt worden. Da aber über den Erbkauf kein Kirchenruf ist ergangen und nun die Witwe Stöcker wohl sahe, das der Sohn des Eberhard Rickmans, Johann Wilhelm Rickman ihr jetziger Verkäufer das Einlösungsrecht hatte: vor die Summa von zweytausendzweyhundert Reisthaler coursmäßig.
Dazu gibt es noch einen Notizzettel über den getätigten Weinkauf. Der Wortlaut: »Anno 1788 den 23. Januar ist das geschehen zu Mettmann. Beim Rickman haben wir den Winkip (Weinkauf) da getrunken für 42 Stüber auf diese Halbe Rasch-Elp. Wittib Stöcker, Herr Prediger Hak zu Mettmann als Zeug, Petter Stöcker als Zeug, Petter Kriekhaus als Zeug, Haubes im Raben als Zeug. Anno 1788.« 1788 - Eichen-Verkauf Da nach dem Vertrag die Wittib Stöcker und ihre Kinder im Mai des folgenden Jahres 1789 1200 Reichstaler zu zahlen hatten, das Geld aber nicht vorhanden war, bot Frau Stöcker Ende November 1788 17 Eichen aus ihrem Wald zur Versteigerung an. Die Verkaufs-Bedingungen lauteten:
»Heut Dato den 29ten November 1788 last die Wittib Stöcker in der Elp 17 Eichen denen Meistbietenden verkaufen, und zwar jede Eiche apart, welche Eichen nomeriert von 1 biß 17 unter folgenden Conditionen:
Die Liste der Bieter weist nicht nur 17, sondern 21 versteigerte Eichen aus, und es ist erstaunlich, welch hohe Preise die Käufer dafür bezahlten, obgleich sie die Bäume selbst einschlagen und abtransportieren mußten. Bis zu 25 Taler pro Eiche wurden geboten. Das war sehr viel Geld. Zum Vergleich: 1777 hat Johann Wilhelm Stöcker laut Vertrag ein braunes Pferd für 10 Reichstaler 40 Stüber gekauft. Demnach müssen es schon schwere, wertvolle Eichen gewesen sein. 1813 - Mahnert und Büschgen
Ein weiterer sehr interessanter Kaufvertrag stammt aus der napoleonischen Zeit. Er berichtet über den Versteigerungsverkauf des mittleren Hofes in der Mahnert und über das Büschgen am 8. Januar 1813. In einer Anlage zum Vertrag ist dokumentiert, warum es zu diesem Verkauf kam. Es ist eine Erbauseinandersetzung nach dem Tode des Onkels Jacob Ellscheid:
1819 - Wüsthofer Gut
Im Jahre 1819 verkauften die Erben Schlupkothen das halbe Wüsthofer Gut in Gruiten an den Nachbarn Johann Benninghofen auf Gut Grund für 1.575 Reichstaler. Diese mußten am 1. Mai des folgenden Jahres in Laubthalern oder Brabänter Kronenthaler bezahlt werden, die wiederum zu 2 Reichstaler bergisch gerechnet wurden.
1846 - Elp
Im Ablauf der Generationen auf unserem Hof gibt es eine Reihe von Verträgen, welche die sich ergebenden Veränderungen dokumentieren. So wurde im Jahre 1846 am 3. Dezember ein Schenkungs- und Verkaufsvertrag aufgesetzt. In diesem verschenkt der Ur-Ur-Großvater Johann Stöcker unseren Hof, der ihm allein gehört, weil seine Geschwister alle ohne Erben verstorben waren, an seine vier Kinder: Wilhelm Heinrich, Maria Christina, verheiratet mit Wilhelm Clevenhaus zu Böllenschmitt bei Trills, Friedrich und Wilhelmine. Er wollte wegen seines hohen Alters (74 Jahre) und schlechten Gesundheitszustandes (Schlaganfall) die Erbauseinandersetzung geregelt wissen. Dazu wurde die folgenden Kaufvereinbarung getroffen:
Stempelgebühr 25 Taler 5 Groschen Act 4 Taler 25 Groschen Diät 1 Taler Zeugen 20 Groschen Hauptausfertigung 2 Taler
Um die vertraglich festgesetzten Kaufzahlungen an die Geschwister tätigen zu können, lieh sich der Ur-Großvater Wilhelm Heinrich Stöcker am 14. Mai 1849 von der Nachbarin Witwe Wilhelm Jacobs, Gertrud geb. Holthausen in der Wolferts-Elp, 2.000 Taler preußisch Courant. Diese Obligation wurde laut Urkunde am 16. Mai als 1. Hypothek eingetragen, d.h. »Das Ackergut, bestehend aus Wohnhaus, Oeconomiegebäuden, Baumhof, Garten, Wiesen, Teich, Ackerländereien und Holzungen« wurde damit als Pfand für den Geldbetrag festgeschrieben.
1843-1895 - Rasch-Elp
Etwa zu gleicher Zeit, in der der Erbauseinandersetzungsvertrag der Familie Stöcker abgeschlossen wurde, gab es im Jahr 1843 einen ähnlichen Erbkaufvertrag über die andere Hälfte der Rasch-Elp, die der Familie Krieckhaus gehörte. Dabei übernahm der Sohn und Miterbe Friedrich Wilhelm Krieckhaus von seinem Vater Adolf Krieckhaus und seinen drei Schwestern diese halbe Rasch-Elp in der Größe von 36 Morgen 103 Ruthen 20 Fuß. Da er aber nur 1/14 erbte (der Vater hielt 3/4), mußte er insgesamt 2.850 Taler preußisch Courant bezahlen. Davon machte er aber nur eine kleine Anzahlung an die Geschwister. Zwei Jahre später, nachdem der Vater gestorben war, wurde dessen Haupterbteil, das noch nicht ausgezahlt war, in einem neuen Vertrag unter die vier Geschwister aufgeteilt und laut Vertrag auch bezahlt.
»Die vorbeschriebenen Immobilien werden verkauft und übernommen, so und in dem Zustande und Umfange, worin dieselben sich gegenwärtig befinden, mit allen denselben anklebenden aktiven und passiven, sichbaren Gerechtsamen und Dienstbarkeiten, überhaupt ganz so wie Verkäufer und deren Rechtsvorgänger dieselben bisher besessen und benutzt haben oder doch zu besitzen und zu benutzen berechtigt waren, ohne Garantie für den angegebenen Flächeninhalt, selbst wenn die Differenz zwischen Angabe und Wirklichkeit auch mehr als ein Zwanzigstel betragen sollte, mit Gewähr für das Eigentum und dessen Befreiung von Hypotheken, Privilegien und Renten.« Des weiteren mußte sowohl bei Kauf als auch bei hypothekarischer Beleihung eine Gebäudeversicherung bei einer 'soliden vaterländischen Feuerassecouranz' nachgewiesen werden. Groschen und 11 Pfennig. 1860 - Vooshof und Obenbutzes
Einen anderen Kaufvertrag habe ich aus dem Jahr 1860. Am 6. Dezember wurde der elterliche Hof meiner Urgroßmutter väterlicherseits Wilhelmine Stöcker geb. Lünenburg, der Vooshof in Mettmann-Diepensiepen mitsamt dem benachbarten Hof Obenbutzes öffentlich versteigert. Es ist ein sehr umfangreicher Vertrag, der besondere Bedingungen enthielt. So konnten sich die Versteigerer bis zu drei Stunden nach dem Zuschlag aus den drei Höchstbietenden den Ankäufer auswählen. Die Versteigerung war zuvor durch Inserate in den folgenden Zeitungen bekannt gemacht worden: Kölnische Zeitung, die Kölnische Blätter, das Bürgermeisterei-Blatt in Düsseldorf, den Langenberger Zeitungsboten, Rheinischer Bote in Monheim, Düsseldorfer Journal, und Elberfelder Zeitung; ebenso durch Anheftung an der Wohnung des Notars und in verschiedenen Wirtshäusern in und bei Mettmann.
1853-1910 Clemenshausmann
Vier weitere Kaufverträge in unserem Besitz stammen aus den Jahren 1853, 1905, 1908 und 1910 und betreffen den Hof Clemenshausmanns in Millrath, den mein Großvater 1910 zur Vergrößerung unseres Hofes hinzukaufte. Im ersten dieser Verträge verkaufen der Ackerer und Weber Ferdinand Scheidt und dessen Ehefrau Elisabeth geb. Vandenbusch verwitwete Wilhelm Schmitz (von letzterem stammte der Hof) das Ackergut Clemenshausmanns, 22 Morgen 141 Ruthen groß, für 3.150 Taler an den Ackerer und Weber Friedrich Scheidt zu Birken bei Millrath.
1918 - Mahnertmühle Die letzte erhebliche Vergrößerung unseres Hofes erfolgte im Jahr 1918. Am 7. Januar wurde vor dem Notar Kost in Vohwinkel der Kaufvertrag über den Hof Mahnertmühle, 60 Morgen groß, abgeschlossen. Verkäufer waren die Eheleute Julius Paulus und Johanna geb. Kortenhaus, Käufer mein Vater Robert Stöcker. Der Kaufpreis betrug 42.000 Mark, wovon 10.000 Mark bei Vertragsabschluß bar bezahlt wurden, der Rest am 1. April 1918. Eine handgeschriebene Quittung des Julius Paulus über den gesamten Betrag wurde am 15. Juni ausgestellt. Dieser Vertrag enthält keine Besonderheiten, sondern nur die allgemein üblichen Bedingungen. Es wurde lediglich noch ein Parzellentausch den Mühlenteich betreffend vereinbart, der dann auch am 9. September 1918 beurkundet wurde. Erläuterungen
Hier die Erläuterungen zu den drei erwähnten, in den damaligen Verträgen üblichen Redewendungen:
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Quellen:
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