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Angeregt durch die beiden Zehntablösungsakte seines Hofes in den Jahren 1841 und 1884 hat sich der Haaner Landwirt Friedhelm Stöcker mit dem Zehntrecht beschäftigt und in diesem Rahmen über die Zehntabgaben, Zehntpflichtigen und Zehntempfänger im Haaner Raum Forschungen angestellt. Hier ist sein Bericht. |
Der Zehntvon Friedhelm StöckerDefinition
Über den Zehnt steht im Lexikon: Zehnt / decima. Pacht, Zins. Seit dem 6. Jh. die wichtigste Abgabe der Laien an die Kirche, von dieser auf Grund der mosaischen Gesetze verlangt und in erster Linie zum Unterhalt des Parochus (Pfarrzehnt) bestimmt. Parochus = Kirchliche Ortsgemeinde.
Universal-Zehntrecht
Nach dem Universal-Zehntrecht unterlagen alle Grundstücke eines größeren Bezirks dem allgemeinen Zehntrecht, das sowohl von der Kirche als auch vom Staat (dem Landesherr) ausgeübt wurde.
Sackzehnt - schmaler Zehnt - Rottzehnt
Es gab
Der Rottzehnte war auch in unserem Gebiet weit verbreitet, da hier die Besiedelung zunahm und sich die Nutzflächen zur Versorgung der Bevölkerung um die Höfe und Orte ausbreiteten. Dazu wurden Wald und Heide gerodet. Der auf dieses Land erhobene Zehnt war nur gering, da auch die Erträge auf gerodetem Neuland meist nur gering waren. Der Rottzehnt wurde zunächst auf Grund des Universal-Zehntrechts beansprucht, ist dann aber später in die Zehntpflicht der jeweiligen Landesherren übergegangen und wurde in besonders ermittelten Rottzehntlisten bei der Hofkammer des Herzogtums geführt.
Kirchlicher Zehnt - Kloster Gräfrath
Der Zehnt war eine Reallast, d.h. die jeweiligen Besitzer oder Nutznießer (Pächter) der Höfe waren zur Zehntleistung verpflichtet. Dieses Zehntrecht konnte auch "verpachtet" werden, und so finden sich bei uns sehr oft solche Zehnt-Verpachtungen für längere oder kürzere Zeiträume.
Zehntpflicht der Höfe in Elscheid und ElpDass bereits im 15. Jh. die Höfe in Elscheid und Elp zehntpflichtig waren, geht aus dem im Folgenden wiedergegebenen "Kaufbrief von dem Zehnden zu Elpscheit und in der Elpe" vom 21. September 1448 hervor:
"Johann von Lohausen gen. Osse (Loehusen genant Oese), seine Frau Lynken und Lutter von Hohenscheid (Honschit) und dessen Frau Adelheid verkaufen gemeinsam dem Altar in der neuen Kapelle zu Gräfrath, der der hl. Katharina, dem hl. Ritter Georg und den hl. 10 000 Märtyrern geweiht ist, zugunsten des Priesters dieses Altars einen jährlichen Erbzehnten von 4 Paar Korn, halb Roggen und halb Hafer, und 1 Sümber Weizen Gerresheimer Maßes aus dem Gut und Erbe des Henken zu Ellscheid (Elpscheit), dazu den gesamten schmalen Zehnten dieses Gutes,
ferner den Erbzehnt von jährlich 1 1/2 Sümber Roggen aus einem Ackerstück, das zu Kaesen Horstmanns Erbe gehört.
Dieser Vertrag befindet sich im Archiv der Katholischen Kirche zu Gräfrath [K 6 02.01.06]. Eine Kopie davon und eine Kopie einer späteren zusammenfassenden Bescheinigung sind in meinem Besitz.
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Zehntlisten und Pachtverträge der Honschaft Elscheid
Ausgehend von dem Vertrag unserer Familie mit der katholischen Kirche zu Erkrath 1841 zur Ablösung des Wachszehnten unseres Hofes fand ich in deren Archiv interessante Zehntlisten, welche die Honschaft Elscheid vor über 400 Jahren betreffen (1572-1581). Darin sind mehrere Höfe und deren Inhaber sowie die jeweiligen Zehntabgaben aufgeschrieben. Meist waren sie in Roggen, Gerste und Hafer zu liefern; aber auch Weizen, Buchweizen, Erbsen, Hühner und eine fette Gans von 8 Pfund sind bescheinigt. Manches wurde auch in Taler oder Gulden bezahlt. Unseren Hof habe ich in dieser Liste nicht gefunden.
Überprüfung der Zehntsteuer
Im Zuge der Säkularisation (1803) bzw. durch die Französische Verwaltung ab 1806 wurden Klöster und kirchliche Stiftungen aufgelöst und deren Besitz und Rechte dem Fiskus übertragen. In den folgenden Jahrzehnten war man von Seiten der Verwaltung bemüht, die Zehntsteuer abzuschaffen. Dazu gab es entsprechende Erlasse.
"Der Hof Rasch-Elp muß laut alten Lagerbuches jährlich liefern ein Malter Gerste, ein Malter Hafer.
Im Archiv der katholischen Kirche Gräfrath liegt eine Aufstellung aus dem Jahr 1841, in der die für die Jahre 1837-1840 gezahlten rückständigen Zehntbeträge (einschl. 4 % Zinsen) von den Höfen in Elp und Elscheid aufgeführt sind. Unser Hof war nicht dabei. Befreiung von der Zehntpflicht
Die Zehntpflichtigen konnten und sollten sich durch Zahlung eines 25-fachen Jahresbetrages von der Zehntpflicht endgültig befreien. Darüber gibt es sowohl im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf als auch in den Archiven der Katholischen Kirchen zu Gräfrath und Erkrath eine Reihe interessanter Ablöseverträge und -listen. Aus Geldmangel konnte die Zehntablösung aber nicht von allen Pflichtigen wahrgenommen werden, und so zog sie sich manches Mal über einige Jahrzehnte hin.
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Quellen:
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