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Angeregt durch die beiden Zehntablösungsakte seines Hofes in den Jahren 1841 und 1884 hat sich der Haaner Landwirt Friedhelm Stöcker mit dem Zehntrecht beschäftigt und in diesem Rahmen über die Zehntabgaben, Zehntpflichtigen und Zehntempfänger im Haaner Raum Forschungen angestellt. Hier ist sein Bericht.


Der Zehnt

von Friedhelm Stöcker

Definition

Über den Zehnt steht im Lexikon: Zehnt / decima. Pacht, Zins. Seit dem 6. Jh. die wichtigste Abgabe der Laien an die Kirche, von dieser auf Grund der mosaischen Gesetze verlangt und in erster Linie zum Unterhalt des Parochus (Pfarrzehnt) bestimmt. Parochus = Kirchliche Ortsgemeinde.

Der Zehnt war eine Reallast, d.h. mit dem Grund und Boden verbunden [ein dingliches Recht auf wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück]. Er wurde in der Regel in Naturalien mit einem Zehntel des Ertrages der Grundstücke erhoben. Oft waren die Abgaben aber auch geringer.



Universal-Zehntrecht

Nach dem Universal-Zehntrecht unterlagen alle Grundstücke eines größeren Bezirks dem allgemeinen Zehntrecht, das sowohl von der Kirche als auch vom Staat (dem Landesherr) ausgeübt wurde.

Der Klosterzehnt war der ältere; der weltliche Zehnt entstand meist durch Belehnung, Gewaltnahme, Weiterverleihung, Vererbung oder Verkauf. Es gab auch Schenkung mit der Auflage, regelmäßig Messen für das Seelenheil der Schenkenden und ihrer Familien zu lesen.

Im 13. bis 16. Jh. kam es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Kirche und Landesherren über das Recht zur Erhebung des Zehnt und anderer Abgaben, weil z.B. in Haan die Grafen von Berg die Landesherren, der Erzbischof von Köln aber der Grundherr der Enklave Hilden-Haan war. Es kam auch öfter zur Teilung des Zehntrechts zwischen verschiedenen Zehntherren. So musste unser Nachbarhof, die Wolferts-Elp, jeweils die Hälfte seiner Zehntabgaben an das Kloster Gräfrath und an die Katholische Kirche in Erkrath liefern.



Sackzehnt - schmaler Zehnt - Rottzehnt
Es gab
  • den großen Zehnt, auch Sackzehnt genannt, der von den Feldfrüchten zu entrichten war,
  • den kleinen Zehnt, auch schmaler Zehnt genannt, der von den Garten- und Baumfrüchten geliefert werden musste, und
  • den Rottzehnt (Neubruchzehnt) von neu kultiviertem Land (Rodung).

Der Rottzehnte war auch in unserem Gebiet weit verbreitet, da hier die Besiedelung zunahm und sich die Nutzflächen zur Versorgung der Bevölkerung um die Höfe und Orte ausbreiteten. Dazu wurden Wald und Heide gerodet. Der auf dieses Land erhobene Zehnt war nur gering, da auch die Erträge auf gerodetem Neuland meist nur gering waren. Der Rottzehnt wurde zunächst auf Grund des Universal-Zehntrechts beansprucht, ist dann aber später in die Zehntpflicht der jeweiligen Landesherren übergegangen und wurde in besonders ermittelten Rottzehntlisten bei der Hofkammer des Herzogtums geführt.

Im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf fand ich in einer Rottzehntliste aus dem Jahr 1545, in der die Rodungen in Gruiten und Obgruiten ausführlich aufgelistet sind, z.B. den Schirpen-Zehnt zum Junker Schirp zu Lüntenbeck und den Marschalls-Zehnt zum Marschall Rütger von Schöller. Für jede Fläche war die abzuliefernde Menge notiert.

Aus den Jahren 1569 und 1606 gibt es weitere Rottzehntlisten, und aus dem Jahr 1746 eine aus unserer Honschaft Ellscheid, die 1785 fortgeschrieben bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen berichtigt wurde. Unser Hof war in keiner der Listen vertreten, hatte demnach wohl auch kein Rottland.



Kirchlicher Zehnt - Kloster Gräfrath

Der Zehnt war eine Reallast, d.h. die jeweiligen Besitzer oder Nutznießer (Pächter) der Höfe waren zur Zehntleistung verpflichtet. Dieses Zehntrecht konnte auch "verpachtet" werden, und so finden sich bei uns sehr oft solche Zehnt-Verpachtungen für längere oder kürzere Zeiträume.

Der kirchliche Zehnt diente vornehmlich zum Erhalt der Kirchen und Klöster und zur Aufbesserung der Pfründe der Pfarrer und Kirchendiener. Eine erste Erwähnung aus dem Jahr 1213 haben Kurt Niederau und Aline Poensgen in ihrem Buch über die Urkunden und Quellen 1185-1600 des Klosters Gräfrath vermerkt. Danach hat die Äbtissin Elisabeth von Vilich das von ihr einst von eigenem Geld gekaufte Zehntrecht dem Konvent in Vilich zum Unterhalt der fünf Brüder des Konvents geschenkt.

Im Jahr 1259 wird von einer zu Unrecht erhobenen Klage gegen Meisterin und Konvent des Augustinerinnen-Klosters S. Marien zu Gräfrath wegen des zur Kirche zu Honrath gehörenden Zehnten berichtet.

1416 benennt Heinrich von Börkhaus dem Herzog von Berg, dessen Untersasse er war, die Güter und Grundstücke, die ihm den erblichen Zehnt entrichten, welche im Amt Solingen aus dem Zehntbesitz der Herren von Deutz und der Klosterfrauen zu Gräfrath ausgesondert sind.

  Sasse = Grundeigentümer;
Hintersasse (= Untersasse?) = Bauer in Abhängigkeit vom Grundherrn
[Knaurs Konversationslexikon 1932]


1427 übertragen Wilhelm von Ulenbroich und seine Frau Grete von Lüttelnau den geistlichen Jungfrauen des Klosters Gräfrath und drei Priestern erblich den Zehnten und die Zehnthühner, die ihnen aus den folgenden Haaner Höfen zustehen: Kaisersbusch, Stöcken 2 x, zum Dorn, auf der Heiden, Steinweg, Pütt, Legwege, Suren Gut, Winthövel, Krümde, Tenger und Steinfeld.



Zehntpflicht der Höfe in Elscheid und Elp

Dass bereits im 15. Jh. die Höfe in Elscheid und Elp zehntpflichtig waren, geht aus dem im Folgenden wiedergegebenen "Kaufbrief von dem Zehnden zu Elpscheit und in der Elpe" vom 21. September 1448 hervor:

"Johann von Lohausen gen. Osse (Loehusen genant Oese), seine Frau Lynken und Lutter von Hohenscheid (Honschit) und dessen Frau Adelheid verkaufen gemeinsam dem Altar in der neuen Kapelle zu Gräfrath, der der hl. Katharina, dem hl. Ritter Georg und den hl. 10 000 Märtyrern geweiht ist, zugunsten des Priesters dieses Altars einen jährlichen Erbzehnten von 4 Paar Korn, halb Roggen und halb Hafer, und 1 Sümber Weizen Gerresheimer Maßes aus dem Gut und Erbe des Henken zu Ellscheid (Elpscheit), dazu den gesamten schmalen Zehnten dieses Gutes, ferner den Erbzehnt von jährlich 1 1/2 Sümber Roggen aus einem Ackerstück, das zu Kaesen Horstmanns Erbe gehört.

Außerdem verkaufen sie den gesamten großen und schmalen (uprichtigen ind smalen) Zehnten in der Honschaft Elscheid im Kirchspiel Erkrath (Erckroede), nämlich vom Gut des Hannes in der Elp, † Adolfs Sohn, von Dydes Gut zu Ellscheid, von Loeßkens Gut in der Elp und von Hannes Horstkens Gut in der Elp.

Sie quittieren der Jungfrau Katharina vom Haus (vame Huiß), derzeitiger Bewahrerin des Heiligtums zu Gräfrath, den Erhalt der Kaufsumme, geloben Währschaft (Gewähr) und leisten in aller Form nach Recht des Landes Berg Verzicht.

Es siegeln Johann von Lohausen gen. Osse und Lutter von Hohenscheid, auch namens ihrer Frauen, und auf ihre Bitten Maes von Ulenbroich und Luytgen von Winkelhausen (-huisen).
- up sente Mattheus dach des heiligen apostelen und evangelisten."

[Niederau / Poensgen S. 170 f. Hier ist auch der Urkundentext im Wortlaut wiedergegeben.]

Dieser Vertrag befindet sich im Archiv der Katholischen Kirche zu Gräfrath [K 6 02.01.06]. Eine Kopie davon und eine Kopie einer späteren zusammenfassenden Bescheinigung sind in meinem Besitz.

In der Urkunde vom 21. September 1448 werden, soweit mir bisher bekannt ist, zum ersten Mal drei Höfe in der Elp aufgeführt. Welcher der drei Höfe unser Hof war, habe ich nicht feststellen können.

1507 heißt es u.a. bei der Aufzählung der Ritter- und freien Güter im Amt Solingen für das Kirchspiel (Kirspel) Wald: Die Herren von Deutz und die Jungfrauen von Gräfrath haben einen großen und einen kleinen Zehnten, macht jährlich zusammen 30 Malter Roggen, 4 Malter Gerste, 30 Malter Hafer. [Niederau / Poensgen S. 231]

1544 wird beim Tausch der Höfe zur Linden (Eigentümer Rütger von Schöller) gegen den Hof Schlern im Amt Mettmann (dem Kloster Gräfrath gehörig) versichert, dass der Hof neben dem Bedegeld (Steuer) nur 4 Malter Hafer als Sackzehnt zu leisten habe. [Niederau / Poensgen S. 271 f]

1555 verkauft die Meisterin des Klosters Gräfrath unter dem Zwang drückender Not an Thelen zum Dyck einen genau bezeichneten Banden (Wiese) von 13 Morgen 14 Ruten gegen eine Summe von 12 Joachimstaler je Morgen. Dabei bleiben die Rechte des Zehntherren vorbehalten. [Niederau / Poensgen S. 284]

Am 2. Oktober 1566 bekundet Wilhelm von Bernsau, Richter zu Solingen mit weiteren acht Schöffen zu Hilden und Haan, dass seiner Familie von alters her ein Sackzehnt in der Honschaft Krutscheid im Kirchspiel Haan als rittermäßiges Gut zugestanden habe. Da sich im Laufe der Zeit die Namen der Höfe und auch der Zehntpflichtigen verändert haben, wurden sämtliche Zehntpflichtigen zur Horst gerufen, um sich mit ihren jeweiligen Zehntpflichten feststellen und registrieren zu lassen.

  Über das Rittergut Haus Horst in Hilden

Die Höfe und Abgabepflichtigen sind mit den von ihnen jeweils zu liefernden Mengen Hafer aufgezeichnet. Als Liefertermin wurde der Tag nach dem Dreikönigsfest bestimmt. 8 oder 14 Tage vorher sollte in der Haaner Kirche eine entsprechende Ankündigung erfolgen. Säumige Lieferanten wurden wie bisher verpflichtet, auf ihre Kosten den Zehnt am folgenden Tag auf den Hof zur Elb im Kirchspiel Hilden (hier ist also nicht der Hof Elp bei Haan gemeint) zu liefern.

[Niederau / Poensgen S. 294 ff. Der ursprüngliche Wortlaut der Urkunde ist bei Strangmeier wiedergegeben.]

Diese Zehntliste der Honschaft Krutscheid von 1566 wurde am 5. August 1683 erneuert und berichtigt [HStAD Reg. Düsseldorf 22 920].



Zehntlisten und Pachtverträge der Honschaft Elscheid

Ausgehend von dem Vertrag unserer Familie mit der katholischen Kirche zu Erkrath 1841 zur Ablösung des Wachszehnten unseres Hofes fand ich in deren Archiv interessante Zehntlisten, welche die Honschaft Elscheid vor über 400 Jahren betreffen (1572-1581). Darin sind mehrere Höfe und deren Inhaber sowie die jeweiligen Zehntabgaben aufgeschrieben. Meist waren sie in Roggen, Gerste und Hafer zu liefern; aber auch Weizen, Buchweizen, Erbsen, Hühner und eine fette Gans von 8 Pfund sind bescheinigt. Manches wurde auch in Taler oder Gulden bezahlt. Unseren Hof habe ich in dieser Liste nicht gefunden.

1586 schreibt Pastor Dalhaus zu Gruiten in einem Bericht an den Richter des Amtes Solingen: "Der Zehnt im gesamten Kirchspiel gehört dem Kloster Gräfrath." [Urkunden und Quellen des Klosters Gräfrath 1185-1600]

Im Archiv der katholischen Kirche zu Gräfrath fand ich neben dem erwähnten Zehntverkauf von 1448 auch die Zehntlisten der Honschaft Elscheid, die ich im HStA Düsseldorf vergeblich gesucht hatte. Darin sind die Zehnt-Ablieferungen mehrerer Höfe der Honschaft im Zeitraum 1641-1765 genau registriert, so auch von unserem Hof mit Angabe der jeweiligen Lieferanten und der zu liefernden Naturalien, die manchmal auch mit Geld abgegolten wurden. Von 1662-1694 sind die Aufzeichnungen unterbrochen, lassen aber dennoch die Reihe der Besitzer oder Pächter recht gut erkennen.

Leider enden sie im Jahr 1765, in dem unser Vorfahr Johann Wilhelmus Stöcker durch die Heirat mit Katharina Margarethe Krieckhaus die eine Hälfte unseres Hofes, die Rasch-Elp, zunächst in Erbpacht übernahm, später aber käuflich erwarb. Die andere Hofhälfte blieb bis zum Verkauf an meinen Großvater Friedrich Wilhelm Stöcker im Jahr 1884 im Besitz der Familie Krieckhaus. Dieser Aktenfund trägt in besonderer Weise zur Aufhellung der Geschichte unseres Hofes bei.

Die Hofinhaber mussten der Kirche das Recht auf den Zehnt immer wieder aufs Neue vertraglich bestätigen. Diese Verträge wurden meist für einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschlossen, wobei sich die Pachtbedingungen öfter änderten. Bei Vertragsabschluss musste auch noch ein sog. trockener Weinkauf gezahlt werden.

Der Weinkauf war von alters her eine Bekräftigung und einvernehmliche Besiegelung von Verträgen durch einen gemeinsamen Umtrunk aller Vertragsbeteiligten einschließlich der Zeugen. Der "trockene Weinkauf" war nun eine Geldsumme, die bei Abschluss der Verträge vom Pächter gezahlt wurde.

Einige solcher Pachtverträge über den Zehnten unseres Nachbarhofes, der Wolfertz-Elp (Elp 1), fand ich im Archiv Thienhaus. Darin waren verschiedene Zehntpacht-Abschlüsse dieses Hofes aus den Jahren 1774-1802 und die dazugehörigen Zehntpacht-Lieferungen vermerkt. Der Zehnt dieses Hofes war zweigeteilt und musste je zur Hälfte an die Katholische Kirche zu Erkrath und die Vikarie in Gräfrath geliefert oder gezahlt werden.



Überprüfung der Zehntsteuer

Im Zuge der Säkularisation (1803) bzw. durch die Französische Verwaltung ab 1806 wurden Klöster und kirchliche Stiftungen aufgelöst und deren Besitz und Rechte dem Fiskus übertragen. In den folgenden Jahrzehnten war man von Seiten der Verwaltung bemüht, die Zehntsteuer abzuschaffen. Dazu gab es entsprechende Erlasse.

1825 stellten die Behörden im Rahmen einer Überprüfung fest, dass seit etwa 1802 kein Rottzehnt mehr gezahlt worden war. Wegen der nur geringen Beträge, der unklaren Rechtslage und der Probleme bei der Feststellung der Pflichtigen kam man zu dem Schluss, dass eine Neuerfassung nicht weiter verfolgt werden solle.

Bei einer Überprüfung der Zehntrechte der Vikarie Gräfrath wurde 1829 über unseren Hof Folgendes aufgezeichnet [Archiv der katholischen Kirche Gräfrath]:

"Der Hof Rasch-Elp muß laut alten Lagerbuches jährlich liefern ein Malter Gerste, ein Malter Hafer.

Anmerkung 1.) Vorstehende Zehntpflichtigen der Honschaft Elscheid liefern um Martini nach vorhergegangener Ansagung nach Gräfrath in Gerresheimer Maaß und ziehen bei der Lieferung ein Fünftel ab, indem sie sich in dieser Hinsicht auf ihre frühere Steuerfreiheit stützen.

Anmerkung 2.) Laut alten Lagerbuches mußten mehrere Zehntpflichtigen sowohl in Diepensiepen als in Elscheid in frühern Jahren jährlich 'schmalen Pacht' liefern, es ist aber nicht angegeben, was hierunter zu verstehen sei, noch wieviel der schmale Pacht betragen habe. Daß die Vorstehenden sechs Zehntlieferungen der Honschaft Elscheid hier ganz übereinstimmend mit dem alten Lagerbuche aufgeführt sind, bescheinigt Gräfrath den 27. August 1829 Dreesen, Pfarrer."

Im Archiv der katholischen Kirche Gräfrath liegt eine Aufstellung aus dem Jahr 1841, in der die für die Jahre 1837-1840 gezahlten rückständigen Zehntbeträge (einschl. 4 % Zinsen) von den Höfen in Elp und Elscheid aufgeführt sind. Unser Hof war nicht dabei.



Befreiung von der Zehntpflicht

Die Zehntpflichtigen konnten und sollten sich durch Zahlung eines 25-fachen Jahresbetrages von der Zehntpflicht endgültig befreien. Darüber gibt es sowohl im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf als auch in den Archiven der Katholischen Kirchen zu Gräfrath und Erkrath eine Reihe interessanter Ablöseverträge und -listen. Aus Geldmangel konnte die Zehntablösung aber nicht von allen Pflichtigen wahrgenommen werden, und so zog sie sich manches Mal über einige Jahrzehnte hin.

Auch unser Hof, der zehntpflichtig nach Gräfrath und Erkrath war, hat sich von der Zehntpflicht befreit: Im Jahr 1841 wurde durch einen Ablösevertrag der Sackzehnte, der der Vikarie Gräfrath zugestanden hatte, mit einem Betrag von 21 Talern 20 Silbergroschen abgegolten, aber nur für die Hofhälfte der Familie Stöcker. Die endgültige "Ablösung des Zehnten" (d.h. die Zahlung der noch ausstehenden Zehntbeträge aus der Vergangenheit) auch für die andere Hälfte, die der Familie Krieckhaus gehörte, wurde erst 1884 beim Kauf dieser Hofhälfte durch meinen Großvater Friedrich Wilhelm Stöcker getätigt.

Den Eingang der Zahlung aus dem gesamten Zehnt-Ablösevertrag fand ich aufgezeichnet im Protokollbuch der Vikarie Gräfrath von 1841 mit Namen und Betrag. [Archiv Gräfrath K 44]

Die Ablösung unseres zweiten Zehnten, des Wachszehnten an die Katholische Kirche Erkrath von 2 Pfund Wachs und 3 Becher Gerste, erfolgte ebenfalls 1841 mit einem Betrag von 8 Talern 2 Silbergroschen 4 Pfennig. Die Originalverträge sind in meinem Besitz.


Copyright © 1988 Friedhelm Stöcker. Alle Rechte vorbehalten.


Quellen:
  • Stöcker, Friedhelm: Der Zehnt. Haan 1988
  • Niederau / Poensgen (1992)
  • Schneider (1900)
  • Strangmeier (1974) S. 112-121

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